Wo stehen die Skybeamer in Deutschland?

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Rainmaker</i>
    <br />
    ich arbeite im Moment an einer Karte auf der die Standorte der Skybeamer und deren jeweiliger Status verzeichnet ist. Sinn und Zweck soll sein unnötige Fahrten zu lichtverseuchten Beobachtungsplätzen zu vermeiden und vielleicht auch die ortsansässigen Amateure mal dazu zubringen dem zuständigen Bauordnungsamt einen Besuch abzustatten. Hier mal eine Vorabversion der Karte.
    ...
    Es wäre schön wenn ihr mich bei diesem Projekt etwas unterstützen könntet.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Gerne, Du kannst schon mal das Autobahnkreuz Olpe an
    der A45 ("Sauerlandlinie") zur A4 eintragen. Dort strahlt ein
    Skybeamer permanent wenige hundert Meter südwestlich des Kreuzes grell im Schnitt unter 45 Grad (schwenkend) in Richtung Norden in den Himmel.
    Vielleicht wäre es sinnvoll, eine 2. Karte mit den Strahlrichtungen
    anzulegen und dort die Dinger wie Kometen mit einem oder mehreren
    Schweifen für die Strahlrichtung einzutragen.


    Mehrmals waren kleine Skybeamer sporadisch vereinzelt auch im Hochsauerland und besonders schlimm im westlichen Sauerland (Lüdenscheid, strahlte schwenkend nach Süden) zu beobachten und störten die Beobachtung zum Teil erheblich [:(!] .

  • Altenburg hat zur Zeit zwei Beamer:


    Alwo Kotteritz (ehem. Wollspinnerei, die jetzt als Disco genutzt wird)
    Koordinaten: 50.9778, 12.4741 (google maps)
    Website: http://www.big-extra.com


    Crash
    Koordinaten: 51.0021, 12.4613 (google maps)
    Website: http://www.crash-altenburg.de


    Bilder vom Schaden sind hier zu sehen: http://www.link-abg.de/images/sonstige/lightpoll.html


    Ansonsten: Wer etwas zum Bestimmen der Koordinaten braucht, kann das nehmen: http://www.vohla.de/einrad/koordsuche_gmap.html

  • Da hab ich noch meinen persönlichen Störenfried


    No Limit im Underground Disco geöffnet


    Musikrichtungen:
    • House
    • Techno


    Adresse:
    Helenauer Weg 2
    16356 Elisenau
    Deutschland


    Anreise:
    A10 Berliner Ring &gt; Abfahrt Berlin-Hohenschönhausen
    B158 Richtung Bad Freienwalde (700m)
    in Blumberg links auf die L31 ( Elisenauer Str.) &gt;
    3km &gt; dann an der Ortsausfahrt rechts
    (wo die zwei Lichtkegel sind.)


    CS
    Wolfgang

  • Hallöchen aus Riesa =)


    also bei uns ist der sichtbare Stand zwar unverändert, aber intern brodelt es weiter.


    Mit Aufstand gegen die Verwaltung sind wir ins Stocken geraten und wir müssten jetzt selbst zur Klage gegen den Betreiber schreiten. Beschwerden gegen Stadt, LRA, Betreiber etc. haben nur teilweisen Erfolg gebracht. NABU, BUND, GRÜNE, Landtag und Regierungspresidium stärken uns den Rücken, was vor allem die rechtliche Richtigkeit und BEstätigung angeht, aber all das geht an den Entscheidungsträgern vorbei.


    Doch was wir gegenwärtig weiterhin betreiben ist verbreitete Öffebtlichkeitsarbeit im Rahmen unserer Sternwartenarbeit und Aufklärung vor allem in den höheren Etagen der Ämter. So können wir vielleicht auf lange Sicht doch noch ein Verständnis erlangen, um dem Lichtmonster der Diskothek den Schalter umzulegen.


    Das was fehlt ist vor allem breiterer AKTIVER Widerstand jenseits der Sternwarte und Astronomie. Wenn die Anwohner, oder BENACHBARTE Gemeinden und Städte einmal Widerstand leisten würden, dann würden wir schneller vorankommen. Doch wenn alle nur meckern und es den Astronomen überlassen, dieses Teil wegzuräumen, dann reicht das eben nicht. Wir tun was wir können und wenn sich weitere dazu berufen fühlen, diesen extrem störenden und sehr sinnlosen Beamer in Mittelsachsen wegzubeamen, dann sind wir jederzeit bereit, mithilfe zu leisten.


    Ansonsten müssen wir erst einmal den Status quo halten und aushalten, denn wenn man sich nur auf diesem Grad mit der Stadt anlegen würde, dann leidet leider die Arbeit und der Einfluss der Sternwarte sehr darunter. Denn dort benötigen wir nötigeren Zuspruch in Sachen öffentlicher Förderung, damit diese Arbeit überhaupt bestehen kann.


    Es ist eben immer eine (politische, wirtschaftliche und taktische) Wanderung auf Messers Schneide, wenn man gegen derartige strukturelle Widerstände antreten muss. Somit ist bei uns vor allem Fingerspitzengefühl, Taktik und Geduld das momentan beste Mittel, um einerseits die Arbeit des Vereins nicht unnötig zu gefährden und andererseits aber zu den längst genannten Fakten und Argumenten zu stehen - denn unsere Position bezüglich Skybeamer ist vollkommen klar und unumstrittlich: DAS TEIL MUSS WEG und Skybeamer gehören verboten.


    Beste Grüße aus Sachsen und kämpft immer schön weiter, wer Hilfe braucht in Sachsen und mit dem Riesamonster, bitte Kontakt zu mir.


    Stefan [:D]

  • Hallo,
    letztlich kam mir ein Gedanke, wie man neu argumentieren könnte, wenn es um Begründungen geht, Lichtquellen abzuschalten.


    Hat schon jemand mal die Rechtsfälle durchstudiert, die im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen geführt wurden und deren Auflagen hinsichtlich Schattenbildung. Vor allem Schattenbildung der drehenden Räder.
    Die Logik dürfte einleuchtend sein, dass, wenn man dort Rücksicht nehmen muss, weil die Tageslichtbeleuchtung gestört ist, das umgekehrt doch auch für die Nacht gilt. Vor allem, wenn man eine Abwägung zwischen Nutzen und Störung vornimmt, sollte Skybeamer schlechte Karten haben. Denn ein direkter Nutzen ist nicht vorhanden: Es gibt keine Verordnung, kein Gesetz, kein Standard, der vorschreibt, dass man die Dinger braucht. Es gibt aber Störungen: Luftfahrt, Astronomie, Nachtaktive Tiere etc.


    Gleiche Logik auch bei Baugenehmigungen im Hochbau. Soweit ich mich erinnern kann, müssen hier sogar Klimagutachten eingeholt werden, wenn in Frankfurt einer ein Hochhaus bauen will. Nachbarn haben ein Anspruch auf Sonnenlicht, oder?
    Auch hier gilt, dass dann umgekehrt Astronomen einen Anspruch auf Dunkelheit (Sternenhimmel) herleiten können sollten.


    Falls sich also ein Entscheidungsträger schwer tut, könnte man ihn mal mit solchen Hinweisen darauf bringen, dass in ähnlichen Fällen durchaus das "Rad schon erfunden wurde" und man nicht im rechtsfreien Raum steht. Gerade, wenn es um Ermessensentscheidungen geht.


    Viele Grüße

  • Hallöchen Kalle,


    das Problem dabei ist, das man sicherlich viel interpretieren kann und auch per Gericht diese Argumente (mit einem guten Anwalt und entsprechenden Finanzbudget) durchsetzen und zurechtargumentieren kann. Aber ansonsten, werden diese Argumente (so gern ich die teilen würde) nicht so einfach um-interpretiert, oder analog zu anderen Sachen, baulichen Anlagen oder eben von Windrad auf Beamer umgeklärt.


    Das Problem in Deutschland in Sachen Skybeamer ist einfach, dass es keine wörtliche Erwähnung in sämtlichen (mir bekannten) Gesetzestexten gibt, welche klar und deutlich von Skybeamern spricht und entsprechende Richtlinien eröffnet. Es sind immer nur die baulichen Anlagen, unter Betrachtung von Werbeanlagen im Sinne der Bauordnung, mit entsprechenden Regelungen zur Interpretation frei. Bei allen restlichen Betrachtungen, gibt es einen immensen Beurteilungsspielraum, welcher leider nicht immer zu Gunsten der Gegner von solchen sinnlosen Lichtanlagen ausgelegt wird.


    Die Argumente sind sehr breit, welche absolut gegen den Einsatz, gegen jede Genehmigung und jeden genehmigungsfreien Betrieb solcher Skybeamer sprechen. Da ist die Astronomie zwar für uns hier das unmittelbarste, aber bei weitem nicht das Einzigste oder wichtigste. Tiere, Zugvögel und Pflanzen der Nacht sind gefährdet, der menschliche Schlafrhytmus leidet darunter, wenn die Nacht immer heller wird, oder Beamer am Himmel flackern, es ist sinnlose Energieverschwendung beim Betrieb solcher Beamer, Insekten sterben zu Milliarden jede Nacht an allen Lichtern und Lampen, weil diese unkontrolliert und unachtsam aufgestellt und betrieben werden. Luftfahrt, StVO und JA nicht zuletzt das kostbare und wichtige Kulturgut Nachthimmel sind extrem betroffen davon.


    Leider ist bei Licht die unmittelbare Belästigung der Bürger nicht so stark, wie es bei Lärm, Gestank oder sichtbaren Verschmutzungen der Fall ist, so dass die meisten überhaupt nicht erkennen, dass Lichtverschmutzung, tatsächlich ein schädlicher Eingriff in die Natur und Lebensumwelt zu werten ist. Würde Licht nacht Krach machen, dann wären die Behörden längst aktiv. Vielleicht gibt es ja physikalische Genies hier, welche es schaffen dem Licht eine nur für Menschen hörbare Frequenz aufzulegen, damit es endlich mal alle merken, wie wir die Nacht damit verseuchen. [;)]


    Allerdings ist die Luftraumgenehmigung auch ein guter Gedanke, denn der "Eingriff" in diesen ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Immerhin sind das beim Riesaer Beamer fast 1,8% des Deutschen Luftraumes, welche dort frei für 1 Unternehmer zu Werbezwecken mit Licht zur Verfügung stehen.


    Ich kann jedem hier nur eines noch empfehlen: KÄMPFT gegen diese Teile und zwar aktiv und bindet möglichst breite Massen an diese Initiativen. Das IYA09 bietet dazu auch einen tollen Aufhänger, die spontanen Initiativen unter dem Banner der UNSECO verstärkt durchzuführen. Schützt und bewahrt den dunklen Nachthimmel ist eine Grundlinie im Programm des IYA09 - dort gilt es im gesamten Jahr überall Plattformen der Information, Auseinandersetzung und Aktivität zu schaffen.


    Wir haben da schon vieles im Plan, um in unserer Region das Thema weiter frisch zu halten.


    Beste Grüße aus Sachsen


    Stefan [:D]

  • Hallo Rainmaker,


    furchtbar ist auch der Skybeamer der Discothek "Alpenrausch" im Gewerbgebiet von Winterberg/Sauerland. Ein Strahl senkrecht noch oben und wenns ganz doll wird, schwenken Lichtfächer ca 45° zur Senkrechte him und her.
    Habe den von meiner Sterwarte aus 12 km genau im Westen und der ist im sonst dunklen Sauerland, nicht in einer eh lichtdurchfluteten Großstadt.
    Nach Angaben des Betreibers ist der Beamer gnehmigt, doch nach Landesbauordnung NRW. dürfen derartige Werbeanlagen nicht über das Gewerbegebiet, in dem Sie montiert sind, hinausstrahlen, womit die Anlage m. E. nicht genehmigunsfähig gewesen sein dütfte
    Gruß


    Hubertus

  • Moin Rainmaker,
    in Neumünster (zwischen Hambuich und Kiel) haben wir auch einen aktiven Skybeamer. Er nervt uns in einem Radius von ca. 20 km rund um die Stadt. Der Betreiber hat sich jedoch mit uns Astronomen dahingehend geeinigt, dass er das Gerät auf Wunsch abschaltet. Das klappt bisher gut - Anruf genügt und die Verseuchung hat ein Ende!


    CS


    kleiner Marco

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">in Neumünster (zwischen Hambuich und Kiel) haben wir auch einen aktiven Skybeamer. Er nervt uns in einem Radius von ca. 20 km rund um die Stadt.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Es gibt wohl heute kaum mehr eine Stadt, die nicht so ein Ding hat. Eckernförde hatte auch einen, weiß aber nicht ob der noch in Betrieb ist.


    Am meisten darunter leiden wohl diejenigen, die kurzbrennweitige Aufnahmen vom Nachthimmel machen. Früher hatte ich zu Hause einzelne Sternbilder fotografiert. Irgendwann hat man mal alle aber trotzdem ist sowas heute in Stadtnähe kaum noch möglich.


    Was ist eigentlich mit dem Gästebuch der Sternfreunde Riesa passiert? Das ist komplett von der Homepage verschwunden....

  • Moin moin,


    sehr gute Idee, die Beamer-Dichte in einer Übersichtskarte darzustellen. Sicherlich auch eine Argumentationshilfe gegen diese überflüssige Erfindung. Von Einzelfällen kann da wohl nicht mehr die Rede sein, eher von einer flächendeckenden Lichtverschmutzung. Vor allem angesichts der Reichweite dieser Dinger.


    Mir ist allerdings aufgefallen, daß da auch von "genehmigten" Beamern die Rede ist. M.E. gibt es keine "genehmigten" Beamer, alle sind nach den einschlägigen Landesbau- und Werbeordnungen verboten. Die zuständigen Behörden sind wohl nur nicht in der Lage, dies zu erkennen...[:D] Das aber nur nebenbei.


    Ergänzend dazu ist mir auf einer Geschäftsreise während der letzten Tage noch folgendes in den Sinn gekommen: Wie ist das eigentlich mit angestrahlten Bauwerken?


    Am Montag war ich in Worms. Da gibt´s neben dem Dom auch eine Dreifaltigkeitskirche, die von Natriumdampfreflektoren angestrahlt wird. Vom Hotel ausgehend habe ich abends die Gegend erkundet, ohne zu wissen wo denn diese Kirche wohl wäre. Das Auffinden war aber kein Problem, weil die Strahler z.T. neben den Kirchturm ins Universum strahlten und die Richtung vorgaben. Sah einem Beamer ziemlich ähnlich.


    Solche überflüssigen, weil falsch justierten Strahler stören den Himmelseindruck erheblich, fast wie ein Beamer!


    Wäre es überlegenswert, eine weitere Karte mit diesen Störern aufzumachen?

  • Unser Gästebuch haben wir deaktiviert und abgeschafft.


    Nachdem uns "Markus" immer mehr nervte und sich unter mehreren Nutzern dort hinterlassen musste, hatten wir beschlossen, dass wir ihm keine Plattform auf unserer Page geben wollen und es war ja nicht das erste Mal. Wir wollen einfach keine Zeit vergeuden, uns weiter mit solchen Unbelehrbaren abzugeben. Denn das schlimme ist, dass man deren Worte nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen sollte, da sich solche Personen sonst im Recht fühlen und diese Meinung dann nach außen tragen.


    Wir bekommen per email künftig unsere Kritiken und Lobmeldungen - das genügt uns und damit sparen wir auch Zeit [;)]


    Es ist aber schön zu wissen, dass dieses Gästebuch immer mal wieder vermisst wird. Danke =)


    Beste Grüße


    Stefan [:D]


    PS (==&gt;)Clavius:
    "Mir ist allerdings aufgefallen, daß da auch von "genehmigten" Beamern die Rede ist. M.E. gibt es keine "genehmigten" Beamer, alle sind nach den einschlägigen Landesbau- und Werbeordnungen verboten. Die zuständigen Behörden sind wohl nur nicht in der Lage, dies zu erkennen... Das aber nur nebenbei."


    ........... GANZ Meine Meinung. Jede Bauordnung in Deutschland besagt dies und wenn man an engagierte und ehrliche Behörden gerät, werden diese auch unter Einbezug der Rechtslage das genauso beurteilen. Bei uns ist das auch so (Sogar vom Landtag und Regierungspräsidium bestätigt) aber nach Erkennen der juristischen Sachlage stellte man uns nur den Weg der Klage in Aussicht. Und das Geld haben wir momentan nicht. Aber wir bleiben dran und die Gemeinschaft wächst - nur der Betreiber wiegt sich momentan (NOCH) in Sicherheit [:D]

  • Wenn ich mir den Himmel über Neumünster und in der Umgebung anschaue, ist der Skybeamer eher das kleinere Problem. Die Stadthelligkeit hat in den letzten 20 Jahren so enorm zugenommen, dass wir ohnehin mindestens 20 km weit flüchten um brauchbaren Himmel zu bekommen.
    Trotzdem haben wir vor einigen Jahren gegen unseren Skybeamer gekämpft und auch den NABU auf unserer Seite gehabt. Leider hatte der Diskothekenbesitzer die Politik auf seiner Seite. So kam es aber immerhin zur Kommunikation zwischen Disko und Astro und mit dem Kompromiss per Handy das Gerät zu deaktivieren kann ich leben - auch wenn mir ein gänzlich abgeschalteter Skybeamer lieber wäre. Übrigens die von mir angesprochene Diskothek heißt "Sky"! Wie passend...

  • Hallo,


    (==&gt;) Clavius,


    genehmigte Beamer gibt es durchaus. Einmal sollten dies vor allem Altgeräte sein, so man denn überhaupt damals eine Genehmigung beantragt hat. Es gibt aber auch neue Genehmigungen die meiner Meinung nach zumindest eine Rechtsbeugung darstellen. Die beiden eingetragenen Beamer sind so ein Fall. In solchen Fällen hilft wohl nur den Klageweg einzuschlagen. Ich werde demnächst mal klären ob in meinem Rechtsschutz auch sowas inbegriffen ist. Sollte das der Fall sein wünsche ich jeden Diskothekenbetreiber, der hier so ein Teil genehmigen lassen möchte, schon mal viel Spass.[:D]


    (==&gt;) Stefan,


    stellt doch euer Gästebuch so um, dass jeder Eintrag explizit freigegeben werden muss. So habe ich es auch geschafft die unmoralischen Angebote einer Dame namens Steffi zu verbannen.


    (==&gt;) kleiner Marco,


    wie kann denn die Politik es schaffen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Teil eine Genehmigung erhält? Die ganze Sache scheint mir doch mehr als nur ein Geschmäckle zu haben.



    MfG


    Rainmaker

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Clavius</i>
    Wäre es überlegenswert, eine weitere Karte mit diesen Störern aufzumachen?<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Ja, denn ich hätte auch sofort zwei Einträge in meiner Umgegend - ebenfalls Kirchen. Aber eher Dorfkirchen und bei weitem nicht so "wichtig" wie Worms.


    Ich finde es sowieso albern eine Dorfkirche eines 800-Seelen-Ortes die halbe bis ganze Nacht anzustrahlen.

  • (==&gt;) Rainmaker,
    nach meiner Kenntnis ist der Diskothekenbesitzer sowohl mit dem OB als auch dem Oppositionsführer der Stadt "gut bekannt" (keine weiteren Ausführungen...). Ünrigens hat soweit ich weiß nie jemand nach einer Genehmigung gefragt (außer uns natürlich).

  • Vielleicht wäre die Deutschlandkarte bei allen Eintragungen kaum wiederzuerkennen. Allerdings wäre die Energieverschwendung andererseits ziemlich "augenfällig".[:D]


    Es ginge beim Aufzeigen der "Illuminationen" ja auch nicht um ein Verbot, sondern um den Hinweis auf einen effektiveren (und nicht verschwenderischen) Einsatz von Leuchtmitteln.


    Wenn man dann noch Infos beifügen könnte, wieviel Watt jeweils verbraten werden (siehe Beispiel Nürnberg), dann wäre das doch mal handfestes Datenmaterial (so eine Art "Enegieverschwendungsdatenbank"), was man auch mal politischen Gremien unter die Nase halten könnte...

  • Hallo,


    (==&gt;) Hubertus,


    kannst Du mal nachschauen ob der Beamer eine Genehmigung vom Bauordnungsamt hat oder ob es nur eine bedeutungslose Genehmigung von einer nichtzuständigen Behörde ist?


    (==&gt;) kleiner Marco,


    ob der Diskobesitzer mit dem OB, dem Oppositionsführer oder den Papst gut bekannt ist dürfte ziemlich unbedeutend sein. Zeig die Lichtseuche einfach beim Bauordnungsamt an und warte ab. Merkst Du dass da absichtlich was verschleppt wird frag mal freundlich nach. Sollte sich dann nichts ändern würde ich das einfach mal an die nächsthöhere Behörde melden oder mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Mal sehen wie viel der örtliche Klüngel dann noch dem Diskobesitzer nutzt. Ich denke mal recht wenig, denn bei zu viel Ärger werden sich die Lokalpolitiker recht schnell abmelden. Sie wollen ja schliesslich wiedergewählt werden.



    MfG


    Rainmaker

  • Moin,


    ich führ mal die Airbase Ramstein (10Km W von Kaiserslautern) an, der lokale Discobeamer ist allerdings nur indirekt auszumachen weil die Beleuchtung der Flugzeugabstellfläche dank Reflektorentechnik (20-30% wo es gebraucht wird, der Rest nach oben) so ziemlich alles im Umkreis von 20-30km überstrahlt. Bleibt nur zu hoffen nachdem die Säcke nun pleite sind sie nicht mehr die Stromrechnung bezahlen können und der ganze unnötige Zinnober gedimmt wird.
    -&gt;Ebenfalls einen dicken Punkt im Herzen der Pfalz.


    Gruß Roland

  • Hallo Hubertus,


    kling interessant. Ich schätze mal die wollen sich damit etwas Arbeit ersparen. Wenn Du dir schon die Arbeit machen sollst schriftlich und begründet nach einer Baugenehmigung anfragen sollst würde ich direkt einen Schritt weiter gehen. Zeig den Betreiber der Funzel an. Einen Vordruck für dieses Vorhaben findest Du hier: http://www.datenklause.de/blog…omie/skybeamer/beschwerde.
    Natürlich reicht auch ein netter Vierzeiler mit deiner kurzen Begründung (beziehe dich möglichst nicht nur auf Astro) und den Urteilen. Die Urteile würde ich deshalb anhängen, da den Leutchen auf den Ämtern wohl nicht unbeding immer die Rechtslage bekannt ist. Weiterhin sollte in deinem Briefchen stehen, dass Du auf einer schriftlichen Eingangsbestätigung bestehen. Sollte versucht werden die Sache zu verschleppen, hast Du wenigstens was um zu belegen wann Du erstmals versucht hast was zu unternehmen.


    MfG


    Rainmaker

  • Hallo!


    Auf der Halde Rungenberg in Gelsenkirchen stehen zwei aktive "Lichtkanonen", welche auch genehmigt sind.


    Außerdem gibt es noch zwei Skybeamer (beweglich, mit fünf oder mehr Strahlern), welche vor irgendwelchen Tanzlokalen stehen. Die Adressen liefere ich nach. Auch ob sie genehmigt sind.

  • Hallo


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Stefan</i>
    Auf der Halde Rungenberg in Gelsenkirchen stehen zwei aktive "Lichtkanonen", welche auch genehmigt sind.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Und so sieht der grobe Unfug nachts aus:
    http://www.gelsenkirchen.de/images/noculak-k_62105.jpg



    Mein Beileid an alle Anwohner!


    Gruß
    Pit

  • Hallo,


    ich habe auch etwas hinzuzufügen:


    Die Discothek "Schabernack" in Berlin-Schöneweide betreibt auch regelmäßig einen SkyBeamer. Dazu auch noch aufgefächert in mehreren Strahlen. Sieht grauenvoll aus.
    Und die Trabrennbahn in Karlshorst. Die führen wohl jetzt regelmäßig jeden Freitag Pferderennen durch (früher wars vielleicht einmal im Monat) und somit ist hinter dem gegenüberliegenden Haus immer eine riesen Lichtglocke wegen dem Flutlicht [:(].


    Ich finde es eh unglaublich, dass den privaten Haushalten die Glühbirne genommen wird, um Energie zu sparen, aber im ganzen Land SkyBeamer stehen und nächtelang Energie verpulvern [V].
    Am schlimmsten finde ich es, wenn es auch noch "Denkmäler", sogenannte "Kunstprojekte" oder Beleuchtung für Gebäude sind, die offiziell genehmigt werden.


    Trauernde Grüße. Alex.

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