Hallo Henning,
wenn das im NSG ist wäre hier die Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde (Landkreisverwaltung) sinnvoll bis notwendig. Je nach Ausgestaltung schafft man so einen Anziehungspunkt, wo die Leute gern mit Auto / Mopeds ranfahren, obwohl für Spaziergänger vorgesehen - obwohl motorisiertes Befahren nicht erlaubt. Im Zweifelsfall sollte man gucken, ob im näheren Umgriff Parkplätze vorhanden sind, am Eingang eines Feldweges etwa.
Ich möchte da nicht wie ein Bedenkenträger klingen, es sind aber einfach meine Erfahrungen.
Beste Grüße
Norman