Beiträge von Kalle66 im Thema „Sterne und Weltraum und Skybeamer“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Kann es keinen Mittelweg geben, der es den Diskobesitzern untersagt jeden Abend stundenlang als reine Werbemaßnahme einen Skybeamer zu betreiben, es aber dennoch möglich macht für besondere Events für eine begrenzte Zeit eine Lichtshow zu machen?<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Andy,
    weißt Du, wenn es nur einen Skybeamer gäbe, und der Betreiber, dieses Teil stundenweise mal einsetzen würde, es würde sich keine *** aufregen. Aber zumindest der Hersteller dieser Lichteimer, lebt davon, dass es nicht einen gibt, sondern am besten für jeden einen. Das heißt an die "Rücksichtnahme" von Verständigen für Verständige zu appellieren, daran hat zumindest ein Beteiligter überhaupt kein Interesse. Und deshalb wird es keinen Mittelweg geben, denn dann würde einer die Mitte so weit an den Rand zum anderen schieben, dass ihm kein Platz mehr bleibt.

    Aber es gibt auch handfeste Gründe: Ohne Regelung sind wir Amateurastronomen "in den Arsch getreten". Und eine Regelung muss wenigstens so formuliert sein, dass der Ermessensspielraum möglichst klein ist, wie man denn die Regel auszulegen hätte (Operationalität einer Regelung/Gesetz/Verordnung). Kriterium ist, dass das was dem Beleuchtungsgrundgedanken zuwider läuft, verboten gehört. Skybeamer beleuchten aber nicht, sie machen Werbung bzw. belästigen Leute, in dem sie ihnen einen Blick aufzwingen, den sie nicht wollen und dem sie nicht zumutbar ausweichen können. Das unterscheidet übrigens den Skybeamer von einer angeleuchteten Kirche. Hier muss keiner hin, aber mir den freien Blick auf den Himmel streitig zu machen? Zahlt der mir dafür eine Gebühr? Oder an die Gemeinde, oder die anderen Grundstückseigentümer, deren Grundstücke er überstrahlt (er deren Himmelssichtanteil er nutzt?). -&gt;Nein


    Entschädigt er mich dafür, dass ich mein Teleskop-Equipment nicht mehr sachgerecht nutzen kann? -&gt;Nein


    Sowas nennt man in anderen Bereichen: STÖRER und es besteht ein Anspruch auf Unterlassung.


    So wie bei unerlaubte Werbung im Briefkasten, im Fax, Telefon, so wie Anwohner Anspruch auf Nachtruhe haben, oder Grundstückseigentümer auf eine freie Sicht (auf dass der Nachbar nicht mit einer Mauer/Gebäude das Tageslicht "wegschnappt").


    Gruß

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Feuerwerksraketen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Die machen mehr Lärm als Licht...
    Fragt mal die Ohrenärzte, die sind einhellig der Meinung, dass "Knallkörper" verboten gehören, weil sie gesundheitsschädlich sind. Aber so ist nun mal der "gemeine" (i.S. gewöhnliche) Mensch: Je lauter desto besser, und zu Silverster möglichst vor die Füße von anderen geschmissen. Nicht die zugelassenen dt. Modelle, sondern die "richtigen Kracher" irgendwo schwarz importiert...


    Aber welcher Ohrenarzt hofft andererseits nicht auf neujährlichen Besuch der vielen Hörsturz-Betroffenen...


    Gruß

    Hi Andy,
    im Grunde hast Du Recht. Andererseits aber auch nicht.


    Wenn ich Lichtverschmutzung anprangere und Regeln fordere, damit nicht jeder "seine Show" abziehen kann, dann muss man auch bei einmaligen Ereignissen, den Einsatz der "Lichtkanonen" verbieten. Denn Regeln formulieren, dass man etwas mit Augenmaß betreibt, führen nur dazu, dass die Regeln nicht eingehalten werden. Das Augenmaß eines Diskobesitzes ist halt ein anderes, als das eines Amateurastronoms. Also muss man es ganz verbieten.


    Hat übrigens nichts mit Symbolik zu tun, sondern einfach mit der Frage, wie man Regeln formuliert. Die müssen klar und eindeutig sein und dürfen keinen Platz für Interpretationen liefern. Im Falle von Lichtverschmutzung müssen sie für jede einzelne Lichtquelle regeln, ob sie so eingesetzt werden kann oder nicht, nur so kriegt man den Himmel wieder dunkler (oder zumindest nicht noch heller).


    Im Rahmen unserer "Werbung" für die Schaffung solcher Regeln sind natürlich solche "Verfehlungen" wie Wasser auf den Mühlen derer, die das gar nicht wollen. So gesehen ein falsches Symbol.


    Gruß