Hallo,
letztlich kam mir ein Gedanke, wie man neu argumentieren könnte, wenn es um Begründungen geht, Lichtquellen abzuschalten.
Hat schon jemand mal die Rechtsfälle durchstudiert, die im Rahmen der Genehmigung von Windkraftanlagen geführt wurden und deren Auflagen hinsichtlich Schattenbildung. Vor allem Schattenbildung der drehenden Räder.
Die Logik dürfte einleuchtend sein, dass, wenn man dort Rücksicht nehmen muss, weil die Tageslichtbeleuchtung gestört ist, das umgekehrt doch auch für die Nacht gilt. Vor allem, wenn man eine Abwägung zwischen Nutzen und Störung vornimmt, sollte Skybeamer schlechte Karten haben. Denn ein direkter Nutzen ist nicht vorhanden: Es gibt keine Verordnung, kein Gesetz, kein Standard, der vorschreibt, dass man die Dinger braucht. Es gibt aber Störungen: Luftfahrt, Astronomie, Nachtaktive Tiere etc.
Gleiche Logik auch bei Baugenehmigungen im Hochbau. Soweit ich mich erinnern kann, müssen hier sogar Klimagutachten eingeholt werden, wenn in Frankfurt einer ein Hochhaus bauen will. Nachbarn haben ein Anspruch auf Sonnenlicht, oder?
Auch hier gilt, dass dann umgekehrt Astronomen einen Anspruch auf Dunkelheit (Sternenhimmel) herleiten können sollten.
Falls sich also ein Entscheidungsträger schwer tut, könnte man ihn mal mit solchen Hinweisen darauf bringen, dass in ähnlichen Fällen durchaus das "Rad schon erfunden wurde" und man nicht im rechtsfreien Raum steht. Gerade, wenn es um Ermessensentscheidungen geht.
Viele Grüße