Beiträge von Kalle66 im Thema „Das Recht an eigenen Bild - Urheberrecht bei Personen in der Aufnahme“

    Seither die Datenschutzverordnung damals beschlossen wurde, kennt sich keiner mit diesen Gesetzen genau so aus, was noch fotografiert werden darf und was nicht.

    Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist. Auf einem Campingplatz setz ich mich doch auch nicht bei Fremden ungefragt an den Campingtisch unter der Markise oder hole mir ungefragt Strom aus der Kabeltrommel. ;)


    Wer dafür kein Gefühl hat, sollte seine "Erziehung" überdenken, was da wohl falsch gelaufen ist.


    Öffentliche Szenerien mit menschlichem Beiwerk sind erlaubt. Gezieltes Fotografieren von Personen/Gruppen nur mit Einwilligung.


    Auf einem Campingplatz/Treffen gilt zudem: Der Zeltbereich/Womobereich (Markise, Vorzelt, Eingangsbereich, Gartentisch usw.) genießt einen Schutz wie die Terrasse am Haus. Dafür zahlt man schließlich Platzmiete (selbst wenn die bei "null" liegt). Denk dir einen virtuellen Gartenzaun als Einfriedung. Dauercamper haben sogar einen echten Zaun, dessen Übertretung dann zu Hausfriedensbruch führt, wenn man ungeladen ist. Das sind fotografisch höchstpersönliche Bereiche, die besonders schützenswert sind - gerade kein öffentlicher Raum, wie die Touri-Meile vor dem Brandenburger Tor.

    André,

    in Deutschland sind Dashcams faktisch auch erlaubt. Auch deren Verwertung vor Gericht. Argument beim BGH war, dass die Kennzeichenpflicht des Fahrzeugs ein Beleg dafür ist, dass der "Persönlichkeitsschutz" nicht absolut ist, dass gerade kein absolutes Recht auf Anonymität im Straßenverkehr besteht.


    Es zeigt aber auf der anderen Seite auch die Grenzen des Einsatzes von Dashcams auf, nämlich dass sie nicht zur allgemeinen Überwachung des öffentlichen Raums genutzt werden dürfen (inkl. der Möglichkeit der Identifizierung aller, die zufällig von der Kamera erfasst werden).


    Im Ergebnis läuft es auf Zeitschnipsel bis 2 Minuten hinaus, die ohne Anlass laufend überschrieben werden. Anlass sind z.B. Schock-G-Werte bei einem Aufprall oder das Drücken des Speicherknopfes.


    Just my two cents:

    Demnächst werden selbst Dashcams nicht mehr ausreichen, wenn man Bildmaterial per KI in Echtzeit manipulieren kann. Dann werden aus meinen 70 in der 30er Zone sofort "brave" 30 und der Fußgänger sprang regelrecht vor mein Auto, wartete geradezu auf meine Motorhaube mit Kuhfänger. ^^ ^^ ^^

    Oder habt ihr schon mal von einem Rechtsstreit gehört (der zudem noch zu Gunsten des „Opfers“ ausgefallen ist), in dem es um ein Street Photography Bild geht, in der eine zufällig auf dem Bild identifizierbare (so man sie den kennte) abgelichtet worden ist?

    Das fällt unter "Beiwerk". Wer vor'm Kölner Dom zufällig mit auf's Bild kommt, weil er beim Gruppenfoto einer Busrunde von Touristen im Hintergrund durchs Bild läuft, kann keine Ansprüche stellen. Aber letztlich wird das von Fall zu Fall im Einzelnen dann entschieden.


    Auf der anderen Seite kann man sich als Fotograf formlos - quasi auf Zuruf - die Zustimmung einholen. Die Profis machen das auch regelmäßig, wenn sie auf offener Straße jemanden gezielt aufs Bild einfangen. Belegen lässt sich das dann dadurch, dass die betroffene Person sich speziell für's Bild in Pose stellt oder dass man Zeugen dafür hat.

    Relevant ist das z.B. auf einem Teleskoptreffen, wenn man den Besitzer eines Teleskops am Teleskop fotografiert. Ohne ihn wäre das Bild recht langweilig. Fragt also die Leute ... auch im Nachhinein, denn die sind kein "Beiwerk".

    Ich hatte mal den Fall, dass ein mir völlig Fremder Bilder unserer Gruppe beim abendlichen Grillen/Essen machte und bat dann recht unwirsch um sofortige Löschung.

    Vorsicht ist allerdings im Ausland angesagt, denn in manchen Ländern gelten andere Regeln.


    Paris: Es ist verboten, den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren
    Dieser Beitrag wurde am 04.11.2017 auf bento.de veröffentlicht.
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    Übrigens hatten wir in Deutschland seinerzeit bei der Verhüllung des Reichstags durch Christo eine ähnliche Situation.


    Urteil zur Pressefreiheit: Reichstagsfotos gehören Christo
    Sieg für Christo: Der US-Verpackungskünstler hat vor dem Berliner Landgericht gegen eine Fotoagentur gewonnen, die mit Abbildungen des von ihm verhüllten…
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