Ja wie soll man hier anfangen: Jeder fotografiert jede Art von Motiven, ob es Landschaftsfotografie ist oder Personen die in der Aufnahme befinden. Wo anders habe ich Aufnahmen vom Oktoberfest entdeckt wo dort sehr viele Personen abgebildet waren. Darf man eigentlich Personen die im Motiv befinden eigentlich fotografieren und diese bedenkenlos so einfach irgendwo veröffentlichen ??? - Die Frage ist mit einem klaren Nein beantwortet. Auch das gleiche gilt mit Videos indem hier Personen abgebildet sind. Es wird kaum nach gedacht - also es werden somit Rechte an dem eigenen Bild verletzt. Aufnahmen von Personen die vor einem Bauwerk wie einer Kirche sich befinden, also auf öffentlichen Plätzen und Beiwerk sind, also nicht besonders in den Vordergrund bezogen sind, - ist nichts einzuwenden. Aber Vorsicht!!! - Also wenn diese Personen nicht heimlich oder auf einen Punkt wie Gruppen fokussiert sind, besonders in familiären Situationen wie Geburtstagsfeiern - wird hier das Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt!! Hier zu braucht es eine Genehmigung jeder einzelnen Person, die veröffentlicht werden sollte, eine Genehmigung - also ein Einverständniserklärung die in schriftlicher Form geschehen muss.
Besonders wird das kritisch im persönlichen Lebensbereich in seiner eigenen Wohnung, hier dürfen keine Aufnahmen mit Personen im Bad oder eine Aufnahme von einer Person macht - diese nicht mal veröffentlicht - nicht gestattet ist. (Siehe im Video vom Anwalt) Es dürfen keine Bilder von Personen aus einer WG aufgenommen, weder noch veröffentlicht werden. Das ist wohl keinem Bekannt, das dies vor kurzen mit einem Gesetz so geregelt ist.
Nun stellt sich die Frage: man Aufnahmen von Bildern mit Personen die dort enthalten sind, die man aufgenommen hat, darf man die beliebig verbreiten - die ins Internet oder Facebook oder anderen Seiten so einfach einstellen ? Die neue Datenschutzerklärung (DSVG ) schreibt hier vor, dass es eine Einwilligung dazu braucht. Medien wie Presse brauchen dies nicht, das diese hier mit ausgenommen sind. Also schriftliche Einwilligung muss nicht immer als Voraussetzung gelten, hier langen auch die mündliche Einwilligung von der betreffenden Person aus.
Problematisch wird das wenn die betroffene Person diese Aufnahme oder Video bei Youtube, Facebook und Co findet, kann das sehr teuer werden.
mehr im Video: