Beiträge von Kalle66 im Thema „Wieviel Bildbearbeitung darf sein?“

    Norman,


    das erinnert mich an meinen Kunstlehrer in der 7. Klasse, der von Joseph Beuys geprägt, die Frage stellte: Was ist Kunst?
    (siehe dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterter_Kunstbegriff).


    Die einzige Instanz bei diesem konkreten Bild im Eingangsbeitrag, die von Bedeutung ist, ist die Jury des Fotowettbewerb. Die muss sich die Frage stellen, ob sie im Rahmen ihres Ermessensspielraums bei der Auswahl geblieben ist. Sonst ist sie nicht glaubwürdig.

    Norman,
    die Grenzen sind fließend. Ich bin vorsichtig mit Abgrenzungen. Ein Bild entsteht immer durch technische Bearbeitung, früher chemisch, heute mehr elektronisch. Das fängt schon beim Medium an, mit dem ein Bild dargestellt wird (Fotopapier, Bildschirm, Punktraster im Zeitungsdruck etc.). Oft kommt es auf den Zweck an, welche Maßnahmen als "erlaubt" gelten, ja sogar notwendig sind (Stichwort Datengewinnung).


    Beispiele:


    Langzeitbelichtung vom nächtlichen Straßenverkehr. Man sieht dann nur noch weiße und rote Linien der Kfz-Lichter. Das Bild hat faktisch nichts mit dem real Erlebten zu tun. Gleichwohl liegt nach gängiger Meinung wohl kaum eine Bildmanipulation vor. Allgemein betrifft das jede Bewegungsunschärfe.


    Mehrfachbelichtung z.B. vom Mond mit fest montierter Kamera: Der Mond erscheint dann mit seinem Verlauf mehrfach auf dem Bild.


    Negativdarstellung, Falschfarbendarstellung (z.B. bei Infrarot, Wärmebildern).


    Bildverfremdung bis hin zu komplett neuen Bildern, wie z.B. Spektralzerlegung von Sternbildern, die gar nicht mehr "real" aussehen, mit Hilfe eines Prismas/Beugungsgitters. Umgekehrt nutzen einige einen Korrekturkeil, um genau diese atmosphärische Zerlegung zu minimieren.


    Gruß


    PS:
    Viel mehr Fake sehe ich z.B. bei Fotos von Speisen, wenn die Speise per Plastilin und Silikon präpariert wird und so niemand essen könnte (Gängige Praxis bei Koch- und Rezeptbüchern und bei Werbebildern für Fertiggerichte).

    Hi fraschwol,
    die Frage ist doch, ob er gegen die Bedingungen des Fotowettbewerbs verstoßen hat. Das sollen die entscheiden.
    Es gibt da welche, die Wert darauf legen, dass das eingereichte Bild von "einem" Foto stammt und nicht aus mehreren Fotos zusammengesetzt wurde.


    Dann verbleibt die Frage, ob der Mond auch von ihm stammt oder da nicht vielleicht ein Urheberklau stattgefunden hat. Manche merken ja erst zu Hause, dass ihnen ein Mond noch fehlt. Und zum Feldberg kann man da schlecht mal eben zurück fahren.