(Juristische) Möglichkeiten STOP Scheinwerfer

  • Hallo allerseits,


    bislang war ich einer der glücklichsten Deep Sky Beobachter überhaupt: ich hatte hier in Neckarsteinach (Odenwald) einen der dunkelsten Himmel für meine Deep Sky Beobachtungen, ca. 6,5mag (bei meinen Möglichkeiten nur noch durch Provence/Frankreich zu toppen).
    Seit 4 Wochen hat ca. 5 km östlich von meinem Standort eine Diskothek eröffnet, die einen extrem leistungsfähigen und üblen Himmelsscheinwerfer mit einer Ausdehnung von ca. 4° über ca. 90° meines Beobachtungsfeldes hin und her schweifen lässt.
    Natürlich sind jetzt alle fortgeschrittenen Deep Sky Beobachtungen nahezu hinfällig.
    Bevor ich mich an meinen Rechtsanwalt wende, würde ich gern Eure Meinungen hören, was man da denn machen kann...
    Vielen Dank für alle Kommentare!

  • hallo Uli,


    danke das du die Links gepostet hast, die könnten mir in Zukunft auch helfen weil bei uns in der Stadt auch Gerüchte rumgehen das eventuell eine Diskothek gebaut wird. Dagegen hätte ich ja nicht allzuviel einzuwenden, aber da die meistens einen Skybeamer haben weiß ich jetzt konkret wie ich dagegen vorgehen könnte.
    Hab letztes jahr auch schon mal mit der polizei telefoniert weil vor nem festzelt einer stand, aber die meinten sie haben da keine befugnis dafür und das der "genehmigt" sei. Aber falls dem dieses Jahr wieder so sein wird komm ich mit dem Argument das des überregionale werbung is etc.


    CS


    Moritz

  • Hallo Freunde der DUNKLEN Nacht,


    ich schiebe noch einen Link nach:


    http://www.lichtverschmutzung.de/


    Links auf "Skybeamer" klicken.


    Besonders interessant finde ich den letzten Abschnitt (Zitat):


    "Offenbar sind die Skybeamer als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken, sind sie nach einigen Landesbauordnungen überhaupt nicht genehmigungsfähig."


    Euch Allen viel Erfolg und liebe Grüße
    Uli

  • "Offenbar sind die Skybeamer als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken, sind sie nach einigen Landesbauordnungen überhaupt nicht genehmigungsfähig."


    Japp, mit dieser Strategie wurden schon eine Reihe von Skybeamern stillgelegt.


    Hartwig

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Uhu</i>
    <br />Hallo Freunde der DUNKLEN Nacht,


    ich schiebe noch einen Link nach:


    http://www.lichtverschmutzung.de/


    Links auf "Skybeamer" klicken.


    Besonders interessant finde ich den letzten Abschnitt (Zitat):


    "Offenbar sind die Skybeamer als Werbemassnahmen anzusehen. Da sie weit in den Aussenbereich wirken, sind sie nach einigen Landesbauordnungen überhaupt nicht genehmigungsfähig."


    Euch Allen viel Erfolg und liebe Grüße
    Uli
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Vielen herzlichen Dank!


    Ich werde mich sofort nach Pfingsten mit Berufung auf die im link zitierten Gerichtsurteile vorerst an die Gemeinde Neckarsteinach wenden.
    Sollte dieser Weg nichts bringen, werde ich klagen.
    Ich werde berichten...


    Schöne und dunkle Pfingsten.

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