Skybeamer im Hinterhof

  • Hallo Astrofreunde,


    .... ein Skybeamer quasi in meinem Hinterhof:



    ungefähr 500 m Luftlinie. Was das im Zeitalter der Klimaerwärmung und des Energiesparens eigentlich soll ??? ... zum Verzweifeln!!!


    Traurige Grüße Michael


    <font color="limegreen"><font size="1">Betreff "Jetzt hat´s mich erwischt ..." spezifiziert. Bitte um klingende Überschriften! Stathis</font id="size1"></font id="limegreen">

  • Du hast einen Silberstreif am Horizont, leider keinen positiven.
    Der Sinn einer solchen Einrichtung bleibt mir noch verborgen, auf wen oder was
    wollen die den hinweisen?? Meistens sind es ja Disco´s die auf sich aufmerksam
    machen wollen, aber ob mit oder ohne Beamer die Besucher die hinwollen gehen sowiso
    und andere gehen trotzdem nicht.


    So etwas gehört verboten und unter Strafe gestellt


    kopfschüttelne Grüße Karsten

  • Hallo Michael,


    nutze mal die Suchfunktion im Forum. ("Skybeamer")


    Ich bin kein Jurist, somit hoffe ich, daß meine Erklärung stimmt, versuche aber kurz zusammenzufassen, was ich bisher in den Foren über Skybeamer gelesen habe:


    Skybeamer sind (genehmigungspflichtige) "Werbeanlagen" und sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, da sie über die Ortsgrenzen hinausreichen.
    Werbung außerhalb der Ortsgrenzen wird in Deutschland nicht genehmigt.


    Wenn Du etwas gegen den Skybeamer unternehmen willst, solltest Du aber schnell reagieren
    (ich glaube beim Ordnungsamt), da sich der Betreiber sonst mit "Gewohnheitsrecht" rausreden kann.


    Hallo Karsten,
    bin ganz Deiner Meinung.


    Dir, Michael wünsche ich viel Erfolg, wenn Du "Gegenmaßnahmen" ergreifst.
    Evtl. kannst Du Dir Hilfe von Naturschutzverbänden oder den Grünen holen.


    Liebe Grüße
    Uli

  • Hallo Karsten, hallo Uli,
    erstmal vielen Dank für Eure Reaktionen; ich werde die Links gleich mal überprüfen.
    Wenn ich weiteres weiß, stelle ich es mal hier in den Thread.
    CS Michael

  • Hallo Uli,
    da bei A.de AOL-Kunden nur eingeschränkt bedient werden, komme ich an den Link nicht ran - schde, das hätte vielleicht weiter geholfen.


    Viele Dank nochmal Michael

  • Hallo Michael,


    habe den Link eben getestet. Der Link funktioniert nur,
    wenn man VOR dem Aufrufen des Links bereits bei A.de angemeldet ist. (Smalltalk-Board)


    Sorry, habe ich vorher nicht gewusst.
    Schicke Dir eine PN.


    Aber es gibt in den Foren noch einige andere Posts zum Thema.


    Viel Erfolg
    Uli

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!