Das Recht an eigenen Bild - Urheberrecht bei Personen in der Aufnahme

  • Ja wie soll man hier anfangen: Jeder fotografiert jede Art von Motiven, ob es Landschaftsfotografie ist oder Personen die in der Aufnahme befinden. Wo anders habe ich Aufnahmen vom Oktoberfest entdeckt wo dort sehr viele Personen abgebildet waren. Darf man eigentlich Personen die im Motiv befinden eigentlich fotografieren und diese bedenkenlos so einfach irgendwo veröffentlichen ??? - Die Frage ist mit einem klaren Nein beantwortet. Auch das gleiche gilt mit Videos indem hier Personen abgebildet sind. Es wird kaum nach gedacht - also es werden somit Rechte an dem eigenen Bild verletzt. Aufnahmen von Personen die vor einem Bauwerk wie einer Kirche sich befinden, also auf öffentlichen Plätzen und Beiwerk sind, also nicht besonders in den Vordergrund bezogen sind, - ist nichts einzuwenden. Aber Vorsicht!!! - Also wenn diese Personen nicht heimlich oder auf einen Punkt wie Gruppen fokussiert sind, besonders in familiären Situationen wie Geburtstagsfeiern - wird hier das Persönlichkeitsrecht dieser Person verletzt!! Hier zu braucht es eine Genehmigung jeder einzelnen Person, die veröffentlicht werden sollte, eine Genehmigung - also ein Einverständniserklärung die in schriftlicher Form geschehen muss.


    Besonders wird das kritisch im persönlichen Lebensbereich in seiner eigenen Wohnung, hier dürfen keine Aufnahmen mit Personen im Bad oder eine Aufnahme von einer Person macht - diese nicht mal veröffentlicht - nicht gestattet ist. (Siehe im Video vom Anwalt) Es dürfen keine Bilder von Personen aus einer WG aufgenommen, weder noch veröffentlicht werden. Das ist wohl keinem Bekannt, das dies vor kurzen mit einem Gesetz so geregelt ist.


    Nun stellt sich die Frage: man Aufnahmen von Bildern mit Personen die dort enthalten sind, die man aufgenommen hat, darf man die beliebig verbreiten - die ins Internet oder Facebook oder anderen Seiten so einfach einstellen ? Die neue Datenschutzerklärung (DSVG ) schreibt hier vor, dass es eine Einwilligung dazu braucht. Medien wie Presse brauchen dies nicht, das diese hier mit ausgenommen sind. Also schriftliche Einwilligung muss nicht immer als Voraussetzung gelten, hier langen auch die mündliche Einwilligung von der betreffenden Person aus.


    Problematisch wird das wenn die betroffene Person diese Aufnahme oder Video bei Youtube, Facebook und Co findet, kann das sehr teuer werden.


    mehr im Video:


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    Gruß Manfred

  • Nabend


    Das ist doch schon immer so gewesen. Im Prinzip kann jeder Klagen der sich auf Bildern findet die veröffentlicht wurden. Nur: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Ich habe das Video nicht geschaut, aber was daran ist neu?


    EDIT: Achso, das Video ist schon zwei Jahre alt, also ist daran nichts neu..


    CS, Seraphin

  • Hi,


    Ja, ist richtig. Wie nett es früher war z.B das Foto vom kleinen Mädchen, das begeistert beim Sternwartenbesuch der Schulklasse ins Teleskop schaut, dann in der Werbebroschüre des Vereins fürs nächste Jahr zu verwenden, so ist das heute ein nogo. Man müsste alle Eltern und Lehrer um Genehmigung fragen, die im Bild sind und wenn es eine einzige Gegenstimme gibt, geht's nicht weiter.


    Da runter fallen dann auch Überwachungscameras, die auch nur einen Centimeter öffentlichen Gehweg zeigen und Dashcams in Autos die dauerhaft laufen.


    In Ländern, die noch Datenschutzwüsten sind ist das anders. In USA gilt die Annahme, daß wenn Du Dein Haus verlässt und Deine Person auf der öffentlichen Straße zeigst, Du damit Dein Anspruch auf Datenschutz am Bild aufgegeben hast. Da kann ich Dich fotografieren soviel ich will.


    Natürlich halten viele solche Betrachtungen für spießig und albern.


    Clear Skies,

    Gert

  • Müssen wir die Marsianer jetzt schon um Erlaubnis fragen wenn wir sprechen und die Bilder hier veröffentlichen? :D.

    Ja sollten wir machen, aber meistens geht das gut, aber es kann der Fall sein, dass einer mal doch dies nicht wünscht, dass man auf den Aufnahmen zu sehen ist, also im Internet. Aber denke bei Veranstaltungen wie Treffen müsste das auch so gehen. Aber man weiß nie wann das zur Falle werden kann.


    Sobald jemand zu erkennen ist, also man genau diese Person identifizieren kann um wen es sich dabei handelt - dann schon. Das fällt nicht mehr unter Personen die im Motiv als Beiwerk fallen. Beiwerk sind solche Personen die zufällig ins Bild geraten und nicht eindeutig zu erkennen sind.


    Beiwerk gelten nach deutschen Recht in § 23 Absatz 1 Nr. 2 Kunsturhebergesetz (KUG):


    * Sie sind auf der Aufnahme oder im Video nur neben dem eigentlichen Motiv zu sehen und nicht klar zu identifizieren

    * Sie sind zufällig im Bild


    Ausnahmen die nicht als Beiwerk gelten:


    * Die Abgebildeten Personen sind als Hauptmotiv des Werkes anzusehen, also einen wesentlichen Bestandteil der Aufnahme ausmacht.

    * falls eine Person eindeutig klar identifizierbar ist und somit das Persönlichkeitsrecht verletzt wird.


    Personen als Beiwerk


    Sobald man in einer Fussgängerzone sich befindet und dort Aufnahmen macht, also in einer belebten Einkaufsstraße. Im Fokus der Aufnahme kommt eine Person oder mehrere ins Bild, die in einem ungünstigen Verlauf abgelichtet worden ist, ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt, da diese im Mittelpunkt der Aufnahme steht. Wenn man Aufnahmen von mehrerern Personen macht und dabei eine unbekannte Person auftaucht und diese eindeutig zu identifizieren ist und diese gegen die Veröffentlichung was dagegen hat, problematisch.



    Klar neu ist das nicht, aber wer kennt sich genau aus, wenn ich Aufnahmen anfertige, ab wann dies als Beiwerk oder nicht dabei handelt. Bei einem Beiwerk wo Personen eindeutig zu erkennen sind, ist das ein Fallstrick.


    Habe noch was, was gut erklärt ist. (Video ist schon älter) hier wird eindeutig aufgeklärt, was Beiwerk ist und eine Erlaubnis eingeholt werden muss, dies kann auch mündlich erfolgen.


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    Gruß Manfred

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  • Hallo zusammen,


    Sorry, aber hier wird eine hypothetische Sau durchs Dorf getrieben. Oder habt ihr schon mal von einem Rechtsstreit gehört (der zudem noch zu Gunsten des „Opfers“ ausgefallen ist), in dem es um ein Street Photography Bild geht, in der eine zufällig auf dem Bild identifizierbare (so man sie den kennte) abgelichtet worden ist? Ich halt mich da an die von Gert erwähnte amerikanische Regel: Du bewegst Dich in der Öffentlichkeit? Dann bist Du Teil der Öffentlichkeit. Und solange ich nicht Geld damit verdiene, dass *du* (*weil* man dich erkennt) auf dem Bild bist unterscheidest du dich nicht von der Kirche im Hintergrund oder dem Fiffi, der gerade einen Poller begiesst.

    Es ist eine Sache, Aufnahmen von Personen einer abgrenzbaren und damit identifizierbaren Gruppe zu machen (Beispiel oben: Besuchergruppe der Sternwarte), aber wer darauf besteht, in der Öffentlichkeit nie nicht von mir abgebildet zu werden, die/der/das soll mich ruhig verklagen. Dann *ist* sie/er/es öffentlich bekannt.


    Inzwischen werde ich weiter Street Photography betreiben, ohne jeden Karl-Heinz und jede Schantal um Erlaubnis zu bitten. Egal ob ich das privat betreibe oder Geld damit verdiene.


    Herzliche Grüsse Robert

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. (Albert Einstein)

  • Oder habt ihr schon mal von einem Rechtsstreit gehört (der zudem noch zu Gunsten des „Opfers“ ausgefallen ist), in dem es um ein Street Photography Bild geht, in der eine zufällig auf dem Bild identifizierbare (so man sie den kennte) abgelichtet worden ist?

    Das fällt unter "Beiwerk". Wer vor'm Kölner Dom zufällig mit auf's Bild kommt, weil er beim Gruppenfoto einer Busrunde von Touristen im Hintergrund durchs Bild läuft, kann keine Ansprüche stellen. Aber letztlich wird das von Fall zu Fall im Einzelnen dann entschieden.


    Auf der anderen Seite kann man sich als Fotograf formlos - quasi auf Zuruf - die Zustimmung einholen. Die Profis machen das auch regelmäßig, wenn sie auf offener Straße jemanden gezielt aufs Bild einfangen. Belegen lässt sich das dann dadurch, dass die betroffene Person sich speziell für's Bild in Pose stellt oder dass man Zeugen dafür hat.

    Relevant ist das z.B. auf einem Teleskoptreffen, wenn man den Besitzer eines Teleskops am Teleskop fotografiert. Ohne ihn wäre das Bild recht langweilig. Fragt also die Leute ... auch im Nachhinein, denn die sind kein "Beiwerk".

    Ich hatte mal den Fall, dass ein mir völlig Fremder Bilder unserer Gruppe beim abendlichen Grillen/Essen machte und bat dann recht unwirsch um sofortige Löschung.

    Vorsicht ist allerdings im Ausland angesagt, denn in manchen Ländern gelten andere Regeln.


    Paris: Es ist verboten, den Eiffelturm bei Nacht zu fotografieren
    Dieser Beitrag wurde am 04.11.2017 auf bento.de veröffentlicht.
    www.spiegel.de


    Übrigens hatten wir in Deutschland seinerzeit bei der Verhüllung des Reichstags durch Christo eine ähnliche Situation.


    Urteil zur Pressefreiheit: Reichstagsfotos gehören Christo
    Sieg für Christo: Der US-Verpackungskünstler hat vor dem Berliner Landgericht gegen eine Fotoagentur gewonnen, die mit Abbildungen des von ihm verhüllten…
    www.spiegel.de

  • Kopschütteln kann ich auch nur bei Guggl-Straßenview, wo einzelne Häuser unscharf gemacht werden. Laufe ich an der Straße an dem Haus vorbei, ist es nicht mehr "unscharf" und sehe noch viel mehr und der Bewohner kann nicht mal was dagegen machen :D Das ist alles so albern und verrückt. Ich halte es daher auch so, wer sich öffentlich zeigt, läuft eben Gefahr auch öffentlich gesehen zu werden.


    Ruft mich jemand mit unterdrückter Rufnummer an, weil er seine Privatsphäre "schützen" will, respektiere ich das selbstverständlich höflichst und nehme daher erst gar nicht ab ^^

    Auf Teleskoptreffen darf man mich gerne fotografieren, wenn ich "funktionell" dazu gehöre.


    Was mich skeptischer macht, auf Facebook werden in Gruppen so einige Astrofotos veröffentlicht, die so gar nicht in den Kontext passen. Auffällig viele junge Frauen mit sehr viel "skill" aber auch männliche Teilnehmer, deren Bilder für ihre Gebaren zu professionell aussehen und ich mich daher schwer tue, ob das wirklich ihre eigenen sind? Mit fremden Federn schmücken finde ich auch nicht so dolle. Wohl nicht von ungefähr versehen daher viele Autoren bei z.B. Astrobin ihre Bilder mit einer Signatur. Ist die aber irgendwo am Rand oder unten in einer Ecke, man will ja das schöne Bild nicht damit verderben, machen manche einen Crop davon und schon ist es ihr "eigenes". Viele klauen Bilder selbst mit Copyright. Das wird man wohl nie richtig in den Griff bekommen.


    Zu guter letzt: Selbst wenn jemand, der abgelichtet wurde, sein Einverständnis gibt... kann er das nicht irgendwann später widerrufen? Was dann...? :/

  • Ist eben das Spielfeld für Wichtigtuer aller Art. Diesbezüglich verdächtige ich die "Fotografie" seit jeher.


    Das verlinkte Bsp. vom Eiffelturm in #7 halte ich für son Fall. Dessen Beleuchtung gilt demnach als "schützenswerte künstlerische Leistung". Ich halte es zwar für nachvollziehbar, wenn für kommerzielle Weiterverwendung (durch andere) hier zumindest eine Leitplanke mit dem Urheberrecht gesetzt wird. Andererseits, gleichzeitig halte ich es für eine typische (zeitgeistige?) Überinterpretation bzw. ein Irrweg der Rechtssprechung mit dem hehren Anspruch eines "Schutzes".


    Wie der "grosse" Künstler dieser Eiffelturm-Anleuchtung kann dann natürlich ein Jeder bzw. jede Agentur usw., die ein Restaurant, eine Kirche usw. zwecks "Aufmerksamkeitserzeugung" anleuchtet, sich auf "künstlerische Leistung" berufen, und sei die Anleuchtung noch so trivial, und jede "kommerzielle" Weiterverwendung anfechten. Am Schluss kannste dann in Theorie keine Bildchen eines Dorfs/Stadt in der Nacht mehr "ungefragt" verwenden, da hier ja überall "kostbare Kunst" beschützt werden muss, und sei es ein beleuchtetes McDonalds Plakat ...


    Nur einer der zeitgeistigen Irrwege, die in der Rechtssprechung unter dem Label von "Schutz" heute laufen.


    Gruss

    Der auf Anderer Zehen tanzt

    Möge das Wetter mit dir sein

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  • Hallo Beisammen,


    Also mal rein hypothetisch gefaselt.


    Überall Cameras sind auch ein großer gesellschaftlicher 'Equalizer'. Früher war es doch so, dass nach einer Demo vor Gericht, der Polizist ausgesagt hat 'Nee, den Demonstranten haben wir nicht verdroschen, der ist gestolpert und hingefallen. Dann haben wir ihm wieder aufgeholfen.' Bei Aussage-gegen-Aussage bekommt dann der Polizist (Staat!) recht. Es gibt jetzt überall Leute mit Handys und eine Menge gerichtlich verwerteter damit entstandener Aufnahmen. Vielleicht versucht der Staat mit dem 'hilfreichen Argument' Datenschutz so ein wenig die Hoheit über das Bild/Video von der Straße zu behalten oder zurück zu gewinnen? Was wäre wenn jeder Bürger auf der Schulter / am Handgelenk eine Cam hätte und auf jedem Auto/Moped/Fahrrad/Roller eine Dashcam ist, die 24Std filmt? Ist die Wiedererlangung der Bildhoheit auf der Straße für das Volk das Gejammer der (staatlichen!! ??) Datenschutzbeauftragten wert?


    Nebenanmerkung: In jeder kleinen Stadt in Texas sind die Leute auf der Straße so freundlich zu ihren Mitmenschen, weil die wissen was der Andere unter der Jeansjacke trägt. Evtl. sind die US Gunlaws die Camlaws in DE ??


    OK, Conspiracy Theory off


    Cheers,

    Gert

  • In Russland sind Dashcams im Auto Standard geworden, diese sind auch gerichtlich zugelassen. Da ist Deutschland noch weit hinten dran. In Spanien ist z.B. per Gesetz das Filmen und Fotografieren von Polizisten im Einsatz strafbar gemacht worden.

  • das stimmt so nicht. Wenn ich auf der Autobahn fahre habe ich hinten und vorne eine Dashcam installiert. Vor drei Jahren hat mich so ein Intelligenzbestie massiv von hinten mit seinem SUV bedrängt als ich dabei war, ein paar LKW zu überholen. Der Abstand hat ausgereicht, um sein Gesicht zu sehen. Dann hat er zwischen zwei LKW noch rechts überholt. War dann Nötigung. Ich hab ihn angezeigt. Beide Videos waren gerichtsverwertbar. Fahrerlaubnisentzug für 1 Jahr und MPU war die Konsequenz. Ich hab meine Dashcam vorne immer laufen. Datenschutz war während des ganzen Verfahrens kein Thema.

  • Hab auch ne dashcam und 2 mal in der Woche fast mit der Polizei gekuschelt ^^. Einmal sind die einfach von nem Hof auf die Straße gefahren wo ich vor bei fuhr obwohl sie mich gesehen hat trotzdem einfach auf die Straße gefahren, ich leichte Vollbremsung hingelegt.. denke mir auch so was war das den? Und nichtmal Blinker gesetzt..


    Beim 2. Mal stand ich an Ner Kreuzung wo die Ampel auf grün umgesprungen ist und hab aber im Rückspiegel 30m hinter mir ein zivil Polizei Auto mit kleinem Blaulicht anrauschen sehen.. hab dann 5sek. Gewartet und dann ist er links neben mir einfach rechts eingebogen also so gesehen geschnitten.. wäre ich losgefahren hätte es gekracht. Das Blaulicht war auch so von der Entfernung bzgl. Reflektierender Gegenstände gar nicht wahrnehmbar.. nur durch den Blick in den Seiten und Rückspiegel beim eigentlichen anfahren konnte ich es erahnen. Und weil zuvor ein Polizeiwagen die Kreuzung ohne Blaulicht ect. Gekreuzt hatte dachte ich mir wartest du mal lieber.

  • André,

    in Deutschland sind Dashcams faktisch auch erlaubt. Auch deren Verwertung vor Gericht. Argument beim BGH war, dass die Kennzeichenpflicht des Fahrzeugs ein Beleg dafür ist, dass der "Persönlichkeitsschutz" nicht absolut ist, dass gerade kein absolutes Recht auf Anonymität im Straßenverkehr besteht.


    Es zeigt aber auf der anderen Seite auch die Grenzen des Einsatzes von Dashcams auf, nämlich dass sie nicht zur allgemeinen Überwachung des öffentlichen Raums genutzt werden dürfen (inkl. der Möglichkeit der Identifizierung aller, die zufällig von der Kamera erfasst werden).


    Im Ergebnis läuft es auf Zeitschnipsel bis 2 Minuten hinaus, die ohne Anlass laufend überschrieben werden. Anlass sind z.B. Schock-G-Werte bei einem Aufprall oder das Drücken des Speicherknopfes.


    Just my two cents:

    Demnächst werden selbst Dashcams nicht mehr ausreichen, wenn man Bildmaterial per KI in Echtzeit manipulieren kann. Dann werden aus meinen 70 in der 30er Zone sofort "brave" 30 und der Fußgänger sprang regelrecht vor mein Auto, wartete geradezu auf meine Motorhaube mit Kuhfänger. ^^ ^^ ^^

  • Auf Teleskoptreffen darf man mich gerne fotografieren, wenn ich "funktionell" dazu gehöre.

    Denke mal wenn man das mit einen untereinander abspricht dass man diese Aufnahmen wo weitere Personen mit drauf sind, also die hier zu dem Kreis mit zählen, langt ja eine mündliche Einwilligung aus, also man weiß dass man die Aufnahmen hier dann auch zeigen kann. Kritisch wird es dann wenn eine unbekannte Person dort eindeutig zu sehen ist, die nicht zu dem Kreis zählt, dann das meistens dann für den der die Bilder dann veröffentlicht, kritisch werden. Das kann zwar in den meisten Fällen noch glimpfig ablaufen, aber man weiß nie wenn die Aufnahme von der betreffenden Person dann irgendwo entdeckt werden sollte und dagegen dann vorgeht. Das kann sehr teuer werden. Seither die Datenschutzverordnung damals beschlossen wurde, kennt sich keiner mit diesen Gesetzen genau so aus, was noch fotografiert werden darf und was nicht.

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    Gruß Manfred

  • Seither die Datenschutzverordnung damals beschlossen wurde, kennt sich keiner mit diesen Gesetzen genau so aus, was noch fotografiert werden darf und was nicht.

    Ich weiß nicht, was daran so schwierig ist. Auf einem Campingplatz setz ich mich doch auch nicht bei Fremden ungefragt an den Campingtisch unter der Markise oder hole mir ungefragt Strom aus der Kabeltrommel. ;)


    Wer dafür kein Gefühl hat, sollte seine "Erziehung" überdenken, was da wohl falsch gelaufen ist.


    Öffentliche Szenerien mit menschlichem Beiwerk sind erlaubt. Gezieltes Fotografieren von Personen/Gruppen nur mit Einwilligung.


    Auf einem Campingplatz/Treffen gilt zudem: Der Zeltbereich/Womobereich (Markise, Vorzelt, Eingangsbereich, Gartentisch usw.) genießt einen Schutz wie die Terrasse am Haus. Dafür zahlt man schließlich Platzmiete (selbst wenn die bei "null" liegt). Denk dir einen virtuellen Gartenzaun als Einfriedung. Dauercamper haben sogar einen echten Zaun, dessen Übertretung dann zu Hausfriedensbruch führt, wenn man ungeladen ist. Das sind fotografisch höchstpersönliche Bereiche, die besonders schützenswert sind - gerade kein öffentlicher Raum, wie die Touri-Meile vor dem Brandenburger Tor.

  • Demnächst werden selbst Dashcams nicht mehr ausreichen, wenn man Bildmaterial per KI in Echtzeit manipulieren kann

    Das Problem haben die Bildverarbeitungs-Ingenieure schon auf dem Schirm :)
    Es gibt z.B. watermarking Algorithmen, mit denen man Bilder stempeln kann, ohne dass diese sichtbar sind. Bei den miesen 10Bit pro Farbe mit viel Rauschen ist das sogar sehr einfach. Einige dieser Verfahren überleben auch eine MPG-Kompression in ausreichender Qualität, sodaß man auch diese Formate stempeln kann. Den kann man aber nicht erzeugen oder fälschen und er umfasst alle Bilder. Es ist daher sehr leicht möglich, eine zertifizierte Aufzeichnungshardware zu bauen, die Videos erzeugt, die nicht gefäscht werden können, ohne dass es nachweisbar ist. Benötigt wird das z.B. bei Aufzeichnungen von Operationen, damit ein Patient den Arzt verklagen kann, wenn der was falsch macht. Wird auch nur 1 einziges Bild auf dem Video gelöscht, so ist das erkennbar.


    Bildsicherheit ist ein großes Thema in der Medizin beim Übertragen von Videos. Auch in der Militärtechnik wird das eingesetzt.


    Ich bin aber nicht informiert, inwieweit das bereits bei Dash-CAMs (bei der Polizei ?) eingesetzt wird. Ich glaube nicht.

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