Zollabwicklung beim Import aus USA

  • Hallo Astrogemeinde,
    habe vor von einem Kollegen aus USA ein gebrauchtes Teleskop im Wert von ca. 1.500,0 zu kaufen.
    Meine Fragen:
    1)Welche Steuern muss ich beim Import eines gebrauchten "Teiles" bezahlen?
    2) Wie soll die "Deklaration" auf dem Paket erfolgen? Soll er in einer
    "Versandtasche" ein Schreiben einpaken, in dem der Kaufpreis hervorgeht?


    Der Versand soll mit UPS erfolgen.


    Vielen Dank.
    Grüße
    Rolf

  • Moin,
    wenn der Zoll dein Paket wirklich begutachtet (muss nicht immer sein ) müsstest du mit den 19% rechnen (ca. +300€). Probier mal aus, auf dem Paket gift(Geschenk) zu vermerken ... Vielleicht hast du richtig richtig Glück das es dann so durchgeht.
    Wenn der Zoll sich für dein Paket interessiert werden die dir ein Brief schreiben ob du eine Rechnung hast und ob sie dein Paket öffnen dürfen , ab( ich glaube ) ca. 7 Tage im Lager beim Zoll fallen x€ Lagergebühren an.


    Viel Erfolg und lieben Gruß aus Lüneburg

  • Rolf,
    Da der Warenwert über 700 Euro ist, bleibt nur die "Abgabenberechnung nach dem Zolltarif". Vereinfachungen, Pauschalierungen etc. sind nicht möglich.


    Ein Sonderfall sind Heiratsgut, Übersiedlungsgut, Erbschaftsgut, wo in der Regel ein kompletter Hausstand zollfrei bleibt. Ein anderer Sonderfall sind Rückwaren.


    Einzelheiten zu Zoll und Steuern findest Du hier:
    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…privatsendungen_node.html
    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…netbestellungen_node.html


    Die TARIC-Warennomenklatur dürfte wohl 90058000 sein, der Zollsatz aus der USA damit wohl 4,2%.


    Die Berechnung dürfte folgendermaßen laufen:


    Warenwert 1500,00
    Porto: 125,00
    = 1625,00
    + Zoll 4,2% von 1625 = 68,25
    = Bemmessungsgrundlage für EUST 1693,25
    + 19% EUST = 321,71
    = 2014,96 (Gesamtkosten)



    Irrtum vorbehalten



    Gruß

  • Das mit "Gift" (Geschenk) klappt bei Sendungen aus den USA nie. Da bestellen viel zu viele Leute solche Sachen wie Jeans, Schuhe, iPads usw ... via Internet und kriegen das natürlich alles "geschenkt" ... [:D]


    Allenfalls, wenn kein großer Wert dahinter zu stehen scheint, wird so ein Paket mal durchgewunken. Die Einschätzung ist aber sehr subjektiv und wenn der Zoll ein Teleskop "sieht" via Scannerkontrolle oder auf dem Zettel geschrieben, wird kaum einer denken: Ramschteil ...


    Nach meinen Erfahrungen macht es wenig Sinn vor Ort zu diskutieren wieviel das Teil jetzt gekostet hat (um da günstiger davon zu kommen). Wenn dem Zoll die Summe nicht nachvollziehbar erscheint, dann wird vor Ort die Summe einfach geschätzt (via Preisrecherche). Und normalerweise schätzen die dann nicht zu Ungunsten des Staates.


    Fazit: Wenn es der Zoll rausgepickt hat, was eigentlich immer dann der Fall ist, wenn auf der Außenseite keine Rechnung angebracht ist und der Inhalt wertvoll erscheint (mit Rechnung auf der Außenseite werden die o.g. Kosten vom Zoll ermittelt und vom Logistikunternehmen, dass das Paket in D transportiert, ausgelegt und nach Zahlung an den Zusteller vor der Tür bekommst du das Paket) musst du mit Zahlungsbeleg (PayPal, ÜS) beim Zoll auftauchen und es "nachverzollen".


    Andreas-TAL


    PS zum Obigen: Zoll wird nur auf den außereuropäischen Teil der Frachtgebühren erhoben. Keine Ahnung wie man das ausrechnet, aber bestimmt hat sich da jemand ganz viele Gedanken dazu gemacht und irgendeine Formel erfunden. Wird also in der Summe ein bisschen billiger.

  • Andreas,
    zollfreie Geschenksendungen von Privat an Privat sind nur bis 45 Euro Warenwert möglich; bis 700 Euro Warenwert kann man "vereinfacht, pauschaliert" mit 17,5% von Privat an Privat abrechnen.
    Voraussetzung ist in beiden Fällen:
    - von privat an privat
    - unentgeltlich (ohne Gegenleistung, Zahlung, Gegentausch)
    - gelegentlich
    - für den persönlichen Ge-/Verbrauch.


    Da Pakete oft aus Sicherheitsgründen geröntgt werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teleskop als Billig-Spielzeug durch geht, eher gering; obgleich einige Einsteigerteleskope ja wirklich so billig sind; dito defekte Geräte zum Ausschlachten. Insoweit könnte eine Verpackung von Toys-R-US das Durchwinken erleichtern; Hinweise wie "handle with care - precision optics" erreichen sicher das Gegenteil. [:D]


    Aber hier will niemand schmuggeln, sondern in Erfahrung bringen, was eine Einfuhr so kostet. Und da zeigt man dem Zoll den Warenwert zwecks Abwicklung dann besser genau an.


    Ja, Frachtkosten sind nur für den außereuropäischen Teil einzubeziehen. Das setzt voraus, dass eine Aufteilung in der Porto-/Speditionsrechnung vorliegt. Bei Paketen nach meinem Wissensstand eher unüblich, da der genaue Frachtweg anfangs nicht festgelegt ist (ob z.B. der Flieger nach EU in Glasgow zwischenlandet oder nonstop bis Leipzig fliegt etc.)


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Sonderfall Zitat Zoll-Webseite:
    ... Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren nur dann in den Zollwert einzubeziehen, wenn sie angemeldet werden. Zu beachten ist, dass eine Anmeldung stets sämtliche steuererheblichen Angaben umfassen muss, d.h. Rechnungen oder andere Unterlagen über den gezahlten oder zu zahlenden Preis sind vollständig vorzulegen. Werden Postgebühren in Rechnung gestellt, sind diese anzumelden und sind entsprechend in den Zollwert einzubeziehen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote"> Fazit: Porto gehört (im Privatverkehr) immer dann dazu, wenn man die Kosten dazu übernimmt. Interessant ist die Regel allerdings bei "wirklichen Geschenken" - eine der Gründe, warum so viel als "Geschenk" bezeichnet wird, selbst wenn der Warenwert die 45-Euro-Grenze überschreitet [;)].


    EDIT: Ein Verwandter in den USA kauft das Teleskop, schenkt es Dir und verschickt es. Du bedankst Dich dann nächstes Weihnachten. Das ist zolltechnisch billiger.


    Bei kommerziellen Sendungen gelten zudem andere Warenwertgrenzen für Zollpflicht und Co:
    bis 22 Euro -&gt; Zollfrei
    22 bis 150 Euro -&gt; zollfrei, aber EUST (0% bis 19% je nach UStG)
    ab 150 Euro -&gt; Abgabenberechnung nach dem Zolltarif


    Gruß

  • Hi,


    ergänzend zu den richtigen Angaben von Kalle (Warenwert + Fachtkosten + 4,2% + 19%) noch eine Anmerkung dazu- <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Wenn der Zoll sich für dein Paket interessiert werden die dir ein Brief schreiben ob du eine Rechnung hast und ob sie dein Paket öffnen dürfen , ab( ich glaube ) ca. 7 Tage im Lager beim Zoll fallen x€ Lagergebühren an.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Wenn eine Lieferung nicht korrekt mit außen angebrachten Papieren versehen ist, landet das Paket bei der dem Empfänger nächst gelegenen Zolldienststelle.


    Von dieser erhält man eine Benachrichtigung und darf dann sein Paket dort abholen. Geöffnet wird das Paket nicht durch den Zoll, das darf man bei Abholung beim Zoll selbst machen. Zur Abholung sollte man Bestellnachweise, Rechnung und Zahlungs- bzw. Überweisungsbelege mitnehmen, das erleichtert die Angelegenheit bezüglich Wertermittlung.


    Ob Lagergebühren anfallen kann ich nicht sagen, aber das kann durchaus dann der Fall sein wenn man nach der Benachrichtigung durch den Zoll eine zu lange Zeit bis zur Abholung verstreichen lässt.


    Die Porto- bzw. Frachtkosten werden dem Warenwert auf jeden Fall vor Zoll und Steuer zugeschlagen.


    Die sichtbare Angabe der TARIC-Nummer außen auf dem Paket ist auf jeden Fall hilfreich, die von Kalle angegebene TARIC sollte korrekt sein, der Zollsatz 4,2% auch- TARIC-Nummer und Zollsatz dafür


    Gruß
    Stefan

  • Joa Stefan,
    und die "nächstgelegene Zollstelle" kann schon mal eine Autostunde weg liegen, wenn man Pech hat.


    Ich weiß nicht, ob der Zoll eine Benachrichtigung immer per Post macht oder sich mit einer Email begnügt (sofern die denen bekannt ist).


    Ich hatte mal das Vergnügen (für meine Mutter nahe Ludwigshafen), dem Zoll in Leipzig erklären zu müssen, dass eine Flasche Portwein noch keine Verbrauchsteuer auslöst. Es fehlte in den Angaben des Geschenks der Alkoholgehalt. Ging seinerzeit zum Glück per Anruf und Email-Weiterleitung des entsprechenden Belegs (Hab die Auskunft via Weinhändler eingeholt.)

  • Und, nicht zu vergessen, der obligatorische Hinweis: Das Ausstellen falscher Zolldeklarationen stellt einen Versuch zur Steuer-/bzw. Abgabenhinterziehung dar, jemanden (auch im Ausland) darum zu bitten, ist eine Anstiftung. Wenn falsche Papiere dabei liegen und der Zoll hat es schon gemerkt, dann gilt der Versuch als volzogen. Und: keine Papiere führen zu einer Schätzung des Warenwerts z.B. anhand des Verkaufspreises im Inland.


    Meine Erfahrung ist: Viele Zollbeamte nutzen bei korrekter Deklaration ihren Ermessensspielraum um die Steuerehrlichkeit zu belohnen...konkret hatte ich mal die Freigrenze um ein paar Euro überschritten und am Flughafen den roten Ausgang gewählt, mit dem Ergebnis, dass die Beamtin meine neuen Turnschuhe einfach 10€ billiger geschätzt hat. Nicht oder nicht korrekt Deklarieren und dabei erwischt Werden führt quasi zu sofortiger Fälligkeit der Abgaben in doppelter Höhe und einem Ermittlunsverfahren, egal, um wie wenige Euro es geht.

  • Nach meiner Erfahrung spielt bei Geschäften zwischen Privatpersonen bzw. mit gebrauchten Artikeln für die Zollabwicklung der Warenwert keine Rolle.
    Einzig die sog. monitäre Transferleistung ist für die Zollabwicklung von Belang.


    Du könntest also das Teleskop für 100 Euro kaufen und entsprechend 100 Euro für das Teleskop z.B. per Paypal überweisen.
    Dieser Überweisungsbeleg ist für den Zoll Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Einfuhrzölle.


    Wenn du jetzt danach auf die Idee kommst deinem Freund noch einmal 1400 Euro zum Geburtstag zu schenken dann ist das dein Ding,
    diese Zahlung darf allerding ausdrücklich nicht in einem Bezug zum Teleskopkauf stehen...


    Ich habe von einem Freund ein Teleskop in den USA gekauft und dafür real 400 Euro gezahlt.
    Das Teleskop wäre hier im Wiederverkauf sicher mehr Wert, spielt aber für den Zoll keine Rolle und ich habe selbstverständlich Mehrwertstr. und Zoll für die 400,- Eus gezahlt.!


    VG
    TK

  • Hi "tklemmer",


    willkommen auf Astrotreff.


    Abgesehen davon, das dein Beitrag eine Aufforderung zu Zoll- und Steuerhinterziehung ist, für wie dumm hältst du die Jungs beim Zoll?


    Einen 4" APO-Refraktor verscherbelt niemand für 100€, auch nicht unter "Freunden". Und wenn dem Zollbeamten die Sache komisch vorkommt- die Jungs haben auch Netzzugriff und können also sehr schnell den realen Wert eines Artikels finden. Besonders aktiv werden die Jungs dann wenn sie sich scheinbar veräppelt vorkommen, dann wird die Suche besonders gründlich ausfallen.


    Und wenn es ganz dumm läuft, findet die Jungs auch noch die im Netz noch auffindbare Anzeige bei ebäh incl. des dort aufgerufenen Preises und dem Namen des Anbieters = des angeblich so großzügigen "Freundes".


    Dann wird es unterhaltsam- versuchter Zoll- und Steuerbetrug, Schätzung des tatsächlichen Wertes, volle Verrechnung von Zoll und Steuer und zusätzlich eine saftige Strafzahlung, gegebenenfalls noch ein strafrechtliches Verfahren- viel Vergnüngen. [}:)][B)]



    Hi Andreas, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Zoll wird nur auf den außereuropäischen Teil der Frachtgebühren erhoben. Keine Ahnung wie man das ausrechnet...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Wenn Porto/Frachkosten nur einfach auf der Rechnung ausgewiesen sind, dann werden diese auch komplett verrechnet. Nur wenn z.B. Fachtkosten in D durch eine Spedition getrennt ausgewiesen sind, werden diese dann bei der Berechnung von Zoll und Steuer ausgenommen.


    Stefan

  • Hallo Rolf,


    wenn du es richtig machen willst, dann frage einfach den Zoll. Wie schon erwähnt wurde, freuen sich die Beamten über Ehrlichkeit und helfen dir normalerweise gerne. Die Vorschläge, den Zoll zu betrügen, solltest du ignorieren. Der Zoll kennt diese Methoden sehr gut, und wenn sie dich erwischen, wir es richtig teuer.


    Generell bringt man die Zollrechnung außen am Paket an, und zwar so, daß der Zoll sie auch finden kann. Ich glaube, UPS bietet auch Zollabwicklung an, dann brauchst du nicht selbst ins Zollamt. UPS könntest du natürlich auch fragen.


    Gruß,


    Dieter

  • Hallo zusammen,
    noch einmal, es handelt sich bei meinem Beitrag weder um die Aufforderung zur Zoll-Hinterziehung sondern um einen reinen Erfahrungsbericht.
    Ich habe mich damals selbst beim Zoll versichert. Es wurde mir VOM ZOLL BESTÄTIGT, dass allein der monetäre Transfer als Bemessungsgrundlage zählt.
    So verhält es sich auch mit den Portokosten, wenn man als Empfänger keine Versandkosten bezahlen musste, dann Zahlt man auch keine Mwst. darauf obwohl dem Zoll sicher bekannt ist das die Geräte nicht umsonst über den Atlantik geflogen sind.
    Der Zoll ist nicht blöd aber er kann bei GEBRAUCHTEN Optiken nicht einschätzen welche Qualität/Wert ein Teleskop hat und ob es Defekte oder andere Wertminderungen aufweist.
    Wenn man etwas bei Ebay in den US kauft wird man auch nicht herum kommen den gesamten Betrag zu zahlen.
    Für Deklarationen beim Zoll ist es ebenfalls wichtig Zahlungsbelege dabei zu haben, eine reine Rechnung reicht im Normalfall nicht.
    Ich würde mich daher freuen wenn die alten Herren hier im Forum ihre Gemüter etwas kühlen und Ihre Unterstellungen unterlassen.
    Gruß
    TK

  • TK,
    Warenwert ist ohne Beleg der sog. "beizulegender Wert" (steuertechnisch für Marktwert/Zeitwert, gemeiner Wert). Weicht die Gegenleistung davon erheblich nach unten ab (sprich, die Zahlung ist deutlich unter Marktwert), dann liegt eine (Teil-)unentgeltliche Lieferung vor. Ein Geschenk insoweit, als es den Marktpreis unterschreitet. Profiskalisch wie nun mal der Zoll denkt: Porto ist für den entgeltlichen Teil entrichtet worden, daraus folgt: Warenwert = zu schätzender Marktwert, Zollwert = Warenwert + Porto, die Verzollung läuft also wie bei voller Bezahlung. Und dann hast du Glück, weil's nur der Versuch einer Hinterziehung war. (Missglückt, weil der Erfolg nicht eingetreten ist.)[;)]


    EDIT: Der Zoll wird bei solchen Fragen davon ausgehen, dass der Wert der Gegenleistung dem Marktwert entspricht. Dahingehend einschränkend solltest Du Deine damals erhaltene Auskunft verstehen. Bemessungsgrundlage im UStG ist das Entgelt, das ist der Regelfall. Den Begriff "monetäre Transfer" steht in keinem mir bekannten Steuergesetz. Aber wehe, mit dem Entgeld stimmt was nicht, dann landest du in den Tiefen der Abgabenordnung.


    (==&gt;)astronal:
    Niemals den Gegenüber auffordern, dass er etwas als "Geschenk" versendet, wenn's keins ist. Das ist "Anstiftung". Abgesehen davon: Vielleicht ist der US-Astronom, von dem du kaufst, im Hauptberuf "Zöllner". [:D]
    Wie sich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnen, hab' ich oben bereits dargelegt. Deine 19% sind nur ein Teil davon und ungenau, wenn man nicht sagt, 19% von was.


    Lagergebühren betragen für Postsendungen bis 20kg Paketgewicht 0,50 Euro je Tag ohne Gestellung- und Annahmetag der Zollanmeldung (Gestellung = Paket liegt der Zollverwaltung vor). Bis 5,- Euro wird auf eine Erhebung verzichtet. Drittlagerkosten werden aber weitergereicht (z.B. notwendiges Kühlhauslager für bestimmte Waren). Genaueres liefert die Zollkostenverordnung, die auch Gebühren für Schreibauslagen etc. kennt. (Faustregel: Ab 10 Tage kostet es 5,-, ab 14 Tage geht die Ware zurück an den Versender)


    Noch ein Hinweis:
    Wer beim Zoll was abholt, sollte neben den notwendigen Dokumenten auch einen Ausweis dabei haben und eventuell eine Vertretungsvollmacht, wenn er das für einen anderen macht. (Herr/Frau xy vertritt mich um das Paket abzuholen/zollrechtlich abzuwickeln.) Ein Zollanmelder muss bei Nicht-EU-Lieferung in der EU ansässig sein (wohnen). Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland zum Zoll fährt zwecks Anmeldung und Abholung eines US-Pakets kommt nicht weiter oder er hat eine Vollmacht, dass er auf Rechnung und in Namen eines Ansässigen tätig ist.

  • TK, mein Gemüt jedenfalls ist ruhig. Dein Kontakt beim Zoll hat Dir Quark erzählt.


    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…schenksendungen_node.html
    erwähnt, dass auf Geschenke (kein! monetärer Transfer) gemäß dem Warenwert Zoll erhoben wird.


    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…634FD67631A3F0BB.live0482
    erwähnt, dass der Zoll anhand der tatsächlichen Zahlung berechnet wird. Allerdings in dem Kontext, dass die Zahlung höher sein kann als der reine Warenwert.


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…zahlender-preis_node.html
    dürfte diese Frage dann abschließend beantworten.


    DS, Holger


    PS: Es ist Übrigens nicht der beste Einstand für Dich, hier gleich in Deinen beiden ersten Postings einen Astrokollegen möglicherweise aufs zollrechtliche Glatteis zu führen. Sowas wird üblicherweise mit Wolkenhimmel nicht unter 3 Monaten bestraft...wahlweise mit einem Rüffel von der Forenadministration.

  • Noch einmal: Mein "Einstand" bezog sich einzig und allein auf den Verkauf von Privat zu Privat. Weder um eine Bestellung aus dem Internet noch einem anderen Import von NEUWAHRE!
    Wie Kalle bereits erwähnt hat: " Bemessungsgrundlage im UStG ist das Entgelt, das ist der Regelfall. Den Begriff "monetäre Transfer" steht in keinem mir bekannten Steuergesetz. Aber wehe, mit dem Entgelt stimmt was nicht, dann landest du in den Tiefen der Abgabenordnung."


    „Monetär“ steht nicht im Steuergesetzt aber im Duden…
    http://www.duden.de/rechtschreibung/monetaer


    Transfer übrigens auch ;)


    Mit monetären Transfer ist einzig und allein die geleisteten Zahlung zu verstehen, dass diese sowohl über als auch unter den Marküblichen Preis liegen kann, kann unterschiedliche Ursachen haben.
    Sei es eine krasser Astigmatismus eines verkorksten Triplets oder die Unterschrift von Karl Sagan auf dem Tubus, in beiden Fällen wage ich zu bezweifeln, dass der Zoll eine fachkundige Preisschätzung abgeben kann.
    Aus diesem Grund bezieht sich der Zoll einen Zahlungsnachweis...


    <u>Die Zollrechtliche Abfertigung von Neuware stand und steht nicht zur Diskussion!</u>


    (==&gt;)Starrookie ich gehe davon aus dass du mit deinem letzten link meine Aussage untermauerst?!


    Zitat aus dem Text: "Grundlage für den Zoll Wert ist der vereinbarte und tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Deshalb sind bereits gewährte und in der Rechnung ausgewiesene Preisnachlässe, die sich auf die zu bewertende Ware beziehen, <u>ohne Rücksicht darauf, warum sie gewährt werden</u>, anzuerkennen."


    Evtl. ist es hilfreich die Texte auch zu lesen!
    Denn, dass der gute Mann vom Zoll keinen Quark erzählt hat (er wird es sicher besser wissen) hast du eindrucksvoll belegt.


    Sollte also ein Freund aus welchen Gründen auch immer einen Rabatt gewähren wird dieser von Zoll anerkannt!


    Nichts läge mir deshalb ferner als einen Astrokollegen aufs zollrechtliche Glatteis zu führen, ich habe lediglich einen Sachverhalt geschildert den du nur bestätigt hast.


    Sollte sich in den nächsten 3 Wochen eine klare Nacht(oder Tag da ich auch sehr intensiv Sonnenbeobachtung / Fotografie betreibe) ergeben so sehe ich die als zusätzliche meterologische Bestätigung meiner Aussage!
    Andererseits handelt es sich bei Wolkenhimmel oft um eine Kollektivbestrafung (die ich selbstverständlich ablehne) deshalb hoffe ich, dass die Verbreitung von Halbwissen nicht ebenfalls mit Wolkenhimmel bestraft wird, denn das muss Kalle dann auf seine Kappe nehmen....


    PS: Ich freue mich jedenfalls über den gelungen Einstand, und sollte sich jemand hier zu hoch zu Ross fühlen so bin ich jederzeit gerne bereit beim absteigen zu helfen.

  • Hi, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Ich freue mich jedenfalls über den gelungen Einstand, und sollte sich jemand hier zu hoch zu Ross fühlen so bin ich jederzeit gerne bereit beim absteigen zu helfen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Nun, hoch zu Ross sitzt du ja offenbar, oder fühlst dich recht sicher auf dem Gaul. Und sas den "gelungenen Einstand" betrifft- nebenan im großen Nachbarforum wäre dein Beitrag möglicherweise der Grund für deine sofortige Sperre gewesen, die Moderatoren fackeln dort bei ihnen unangenehm auffallenden Beiträgen ohne jede Vorwarnung. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Du könntest also das Teleskop für 100 Euro kaufen und entsprechend 100 Euro für das Teleskop z.B. per Paypal überweisen.
    Dieser Überweisungsbeleg ist für den Zoll Grundlage für die Berechnung der entsprechenden Einfuhrzölle.


    Wenn du jetzt danach auf die Idee kommst deinem Freund noch einmal 1400 Euro zum Geburtstag zu schenken dann ist das dein Ding,
    diese Zahlung darf allerding ausdrücklich nicht in einem Bezug zum Teleskopkauf stehen...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Das ist schlichtweg die Anleitung oder Auffoderung zum Betrug und damit durchaus strafrechtlich bewertbar. Und du solltest dir über eines mal Gedanken machen. Du schreibst hier in einem offenen Forum- hier lesen nicht nur User mit, jeder kann mitlesen.


    Und unter den Usern und den Gastlesern sind mit Sicherheit Leute, die bei Polizei, Steuer- oder Zollbehörden oder bei der Justiz beschäftigt sind. Sollte einer davon Langeweile haben und deine Vorgabe mit dem Text dazu nutzen, um eine Ermittlung auf den Weg zu bringen, dann hast du ein dickes Problem am Hals. Und der Forenbetreiber wird seiner Verpflichtung nachkommen und auf Anfrage der Behörden natürlich deine Kontaktdaten herausgeben- du bist im Netz nicht unsichtbar oder nicht greifbar.


    Ach ja, dann gibt es noch die Zunft der Abmahnanwälte, die stolpern gerne über solche Forenüberschriften "Zollabwicklung aus xyz"- da genau solche Beiträge wie deiner immer wieder mal aufploppen.


    Ansonsten solltest du den letzten Beitrag von Kalle nochmals genauer durchlesen, dann begreifst du vielleicht auch, wie mit als "Geschenk" deklarierten Sendungen oder auch bei Verkauf von Privat zu Privat und der Lieferungen mit offensichtlich erheblich zu niedrigem Wert lt. Papieren umgegangen wird.


    Und der Neupreis und damit natürlich auch der übliche Gebrauchtwert eines 4" APO mit Aufschrift Vixen FL102 lässt sich sehr schnell im Netz ermitteln- und den wird auch niemand in gutem Zustand für nur 100€ verscherbeln.


    Und der Zoll dürfte täglich mit solchen netten Versuchen zu tun haben. Gut, manche werden durchrutschen, aber die Jungs haben die Eigenschaft- die kennen die ganzen "Geheimtipps" sehr gut und wenn man sie verarschen will, entwickeln die erstaunlichen Ehrgeiz um dem Schlaumeier seine Grenzen aufzuzeigen.

  • Maßgeblich (Bemessungsgrundlage) für die Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollwert. Grundlage für die Ermittlung ist der GATT-Zollwertkodex von 1979. Dort ist geregelt, dass die Transaktionswertmethode (tatsächlich gezahlter/zu zahlender Preis) gelten soll. Ist das nicht anwendbar, wird danach eine Wertermittlung gleicher Waren geprüft, danach anhand gleichartiger Waren, danach deduktiv aus dem Verkaufspreis im Einfuhrland zurückgerechnet, danach ein rechnerischer Wert anhand der Herstellungskosten im Einfuhrland. Wenn alles nicht zum Ziel führt wird nach einer sog. Schlussmethode geschätzt.


    Die Transaktionswertmethode setzt u.a. voraus, dass ein "Kauf" vorliegt (Geschenk ist kein Kauf) UND ein gezahlter/zu zahlender Preis vorliegt (Gegenbeispiel: kostenlose Lieferung einer Probe). Sie ist ausgeschlossen, wenn bestimmte Einschränkungen, Bedingungen, Leistungen oder Erlösbeteiligungen vorliegen oder wenn die Parteien des Kaufgeschäfts verbunden sind und dies den Preis beeinflusst hat. Einschränkung ist z.B. das Verbot des Weiterverkaufs, wenn es sich wertmindernd auswirkt, Bedingung ist z.B. Pflicht zum Weiterverkauf an einen bestimmten Dritten, der an den Veräußerer einen zusätzlichen Betrag zahlt. Leistung ist z.B. Inanspruchnahme eines dritten Unternehmens, der anstelle des Veräußerers die Sache zusammenbaut. (Also alles Punkte, die den Zollwert untypisch "billiger" machen.)


    Verbundene Parteien sind z.B. Verwandte oder Abhängigkeitsverhältnisse, die es ermöglichen, dass der Preis anders als unter fremden Dritten vereinbart wird.


    Konkret:
    Wenn jemand einen zu tiefen Kaufpreis vereinbart, unter der Bedingung, dass auf andere Weise ein Ausgleich stattfindet, dann schließt das die Berechnung anhand des Transaktionswerts aus (im Detail gibt es noch Ausnahmen). Dito wenn "verbundene Parteien" einen "Sonderpreis" vereinbaren, in der Erwartung, dass auf andere Weise ein Ausgleich stattfindet oder weil der Verkäufer dem Käufer "einen Gefallen schuldet".


    Bedeutsam ist das, weil man bei der Zollanmeldung die Methode bestimmt, zu der man Verzollen will, z.B. durch kommentarlose Vorlage der Rechnung die "Transaktionsmethode" für anwendbar bestimmt. Wenn man da schon weiß, dass sie nicht anwendbar ist (z.B. weil man erkannt hat, dass die Rechnung falsch ist oder einer der Auschlussgründe vorliegt), begeht der Anmelder u.U. eine Hinterziehung. Erkennt man nachträglich, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, ist man zu einer Berichtigung verpflichtet.


    Ein Preis, der deutlich vom Marktwert abweicht und bei dem zwischen Veräußerer und Käufer vorab oder später ein Ausgleich vereinbart/in Aussicht gestellt wird, sollte also besser nicht nach Rechnungspreis verzollt werden. Richtig ist, dass man dem Zoll auf den Grund der Abweichung hinweist und möglichst den Preis einer der Ersatzmethoden parat hat (z.B. Ausdruck des Verkaufsangebot einer Webseite für ein gleiches/gleichwertiges Gerät) als Grundlage für die Zollwertberechnung.

  • (==&gt;)Stefan H, ich habe mir gerade noch einmal versichert, dieses Forum hat sich als Kernthema der Astronomie verschrieben. Es scheint dir jedoch mehr am Herzen zu liegen unqualifizierte Belehrungen abzugeben bzw. und haltlose Unterstellungen zu machen. Das dies weder der Diskussion zuträglich ist noch dem ersten Eindruck ein besonders gute Färbung gibt ist denke ich einleuchtend. Ich würde daher vorschlagen, dass du sowohl administrative als auch juristische Hinweise denjenigen überlässt deren Aufgabe und Sachkenntnis mit dem jeweiligen Themengebiet im Einklang stehen.
    (==&gt;)Kalle66:
    Grundsätzlich sind wir ja von Anfang an von einem Kauf ausgegangen.
    Sei es so, dass man von einem Käufer zehn Teleskope kauft, und beim elften einen Mengenrabatt bekommt so wird beim elften auch nur der rabattierte Preis verzollt.
    Der Grund für den Nachlass spielt zollrechtlich keine Rolle.


    Ich stimmt dir zu dass die sog. Verbundenheit dem entgegenzusetzen ist wobei eine Verbundenheit alleine noch kein Grund ist dass der Transaktionswert als unannehmbar anzusehen ist (Wortlaut).
    Inwieweit transatlantische Männerfreundschaft als Verbundenheit gilt kann ich nicht einschätzen, hier hilft sicher ein Anruf beim Zollamt weiter.
    Eine deutliche Abweichung von Marktwert ist somit (nur) zulässig solange es dafür Gründe gibt sei es ein eingeräumter Rabatt (ohne späteren Ausgleich), Sachmängel o.Ä.
    Die Marktwertbestimmung gestaltet sehr häufig als schwierig, so kann ein gebrauchtes C14 EHD in den USA gerne mal für weniger als 4000 USD den Besitzer wechseln, wird in Deutschland aber mit einem Neupreis von 9000 Euro gehandelt.
    Führt man nun ein solches Gerät ein ist IMMER der Zahlungsnachweiß die Grundlage für die Zollberechnung. Der Zoll versucht gewissen Marktdissonanzen deshalb mit zusätzlichen Gebühren zu kompensieren (in Falle von Optik wie bereits geschrieben 4,2%).
    Auch liegen die gezahlten Preise beim Import im Allgemeinen immer unter dem nationalen Verkehrswert (sonst würde der Import keinem Sinn machen).
    Ich kann nur raten bei Unsicherheiten Rücksprache mit dem Zoll zu halten, die sind relativ gut telefonisch zu erreichen und waren bei mir immer sehr auskunftsfreudig. Das ist besser als im Astroforum zu fragen, dort wimmelt es schließlich nach Auffassung einiger hier nur so von Steuerhinterziehern, BKA Beamten und Abmahnanwälten. Ich klinge mich aus dieser Diskussion jetzt wieder aus.


    CS
    TK

  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank für die vielen nützlichen Hinweise und Tipps.


    Mir ging es in erster Linie darum, mit wieviel Zoll/Steuern ich rechnen muss, wenn ich aus USA ein gebrauchtes Teleskop einführe. Kalle66 hat das ja sehr nachvollziehbar berechnet (Basis 1.500,0).


    Die vielen anderen Erläuterungen/Hinweise und Ergänzungen kann ich sehr gut einordnen. Wie bei vielen anderen Gesetzten und Verordnungen gibt es auch bei den "Zollvorschriften" offensichtlich Ausnahmeregelungen. Diese kommen für mich aber so nicht in Frage.
    Auf Grund der erheblichen Mehrkosten werde ich vermutlich den Kauf eines Teleskopes in den USA nicht realisieren. Ob wohl das angebotene Teleskop bei uns eher selten angeboten wird. Hinzu kommt ja noch, dass man bei einem Kauf in dieser Höhe auch dem Anbieter (besonders) vertrauen muss (ist bei uns beim Kauf von Privatpersonen aber auch nicht anders), da ja in der Regel der Kaufpreis vorab bezahlt wird.


    Bitte bei der Diskussion sachlich bleiben und Respektvoll mit einander umgehen.
    Da im genannten schwarzen Forum bereits vor vielen Jahren dies teilweise nicht mehr der Fall war, habe ich mich dort schon seit langem nicht mehr an den Diskussionsbeiträgen beteiligt.


    Vielen Dank und euch noch einen schönen Sonntag.


    Grüße
    Rolf

  • Hallo


    Bei Privatverkauf von Gebrauchtwaren fällt eigentlich keine Mehrwert oder Umsatzsteuer an, die würde ja schon beim Neukauf errichtet.
    Sonst müsste ja der private US Gebrauchtwarenverkäufer sich die US Umsatzsteuer zurück erstatten lassen damit diese in Der EU wieder erhoben werden darf.
    ???


    Gruß Frank

  • Hallo Frank,


    bei der Bestellung aus den USA ist das egal- gehört nicht zum Gebiet der EU und gilt damit als Drittlandsgebiet. Und da gilt eben- die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Und als Privatperson kannst du Vorsteuer nicht händeln, also auch nicht getrennt auf einer privat ausgestellten Rechnung ausweisen und damit ist diese von einer anderen Privatperson bei der Ausfuhr nicht abziehbar. Dasdürfte umgekehrt ebenso für einen Privatverkäufer in USA gelten.


    Was geht- wenn du im Ausland (Drittland) bei einem Händler etwas kaufst, kannst du dir bei der Ausfuhr die dort erhobenen Steuern erstatten lassen (bzw. wird vom Händler vom Kaufpreis abgezogen und auch so auf der Rechnung ausgewiesen) und du zahlst dann bei uns wieder die Einfuhrumsatzsteuer.


    Gruß
    Stefan



    (==&gt;)tklemmer, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Es scheint dir jedoch mehr am Herzen zu liegen unqualifizierte Belehrungen abzugeben bzw. und haltlose Unterstellungen zu machen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Nun, dir fehlen offenbar diverse rechtliche Kenntnisse und auch das nötige Rechtsverständnis.


    Meine bessere Hälfte führt seit über 30 Jahren eine eigene Rechtsanwaltskanzlei- und die nickte nur, als sie deinen "Vorschlag" gelesen hat. Motto- zahl 100 statt 1500, schick 1400 unbemerkt hinterher und bescheiß den Staat um Zoll und Steuer = Aufforderung/Anstiftung zum Steuerbetrug.<blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Ich würde daher vorschlagen, dass du sowohl administrative als auch juristische Hinweise denjenigen überlässt deren Aufgabe und Sachkenntnis mit dem jeweiligen Themengebiet im Einklang stehen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Ihre Aussage als Volljuristin dazu- das ist bereits mehr als nur grenzwertig einzustufen.

  • Frank,
    die EU-Einfuhrumsatzsteuer knüpft nicht an die Unternehmereigenschaft des Verkäufers an, einzig an die (dauerhafte) Verbringung aus Drittstaaten in die EU, egal ob gekauft, geschenkt, gefunden und mitgebracht etc. Sonderfälle sind z.B. Umzug mit einem gesamten Haushalt (Auswandern, ups, "Einwandern" trifft's hier besser), nicht dauerhafte Verbringung (z.B. zwecks Reparatur, Mitnahme einer Fotokamera im Urlaub) etc. Der Teufel steckt im Detail, oft hilft aber der gesunde Menschenverstand, was Du wohl als Zoll machen würdest.


    Wie die Ausfuhrerstattung in der Schweiz funktioniert, kannst du nachlesen:
    https://www.estv.admin.ch/estv…---tax-free/tax-free.html


    für Lichtenstein dürften fast wortgleiche Regelungen gelten, da CH und FL bei der Mehrwertsteuer einen Verbund bilden.


    In den USA scheint mir das (auf Bundesebene) nicht vorgesehen:
    https://help.cbp.gov/app/answe…isiting-the-united-states


    In Canada gelten wieder andere Regeln. Infos gibt es hier:
    http://www.cra-arc.gc.ca/tx/bs…/rbts/vstrs/fctp-eng.html
    Mehrwertsteuern heißen dort GST/HST (goods and service tax/harmonized sales tax)


    Andere Länder, andere Sitten ...


    Alles in allem regelmäßig sehr bürokratisch. Man lernt dabei, dass Deutschland die Bürokratie nicht unbedingt erfunden hat.[;)]


    Gruß

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