Hallo Stefan,
Ich möchte keine Unterstellungen machen.
Mein Posting ist zu verstehen als Antwort auf die Frage von Halbmond, was passiert wenn Oculum insolvent wird.
Ich kann nichts inkorrektes an meiner Antwort erkennen.
Die Situation scheint aber noch viel komplexer zu sein.
Für Crowdfunding gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage.
Also, entweder entsteht mit Abschluss eines Abonnements ein Kaufvertrag mit Oculum.
Dann ist die Crowdfunding Seite nichts als Reklame, ohne jede rechtliche Bedeutung.
Insbesondere die Nennung einer Schwellensumme ist dann irrelevant.
Ein Vertrag existiert, oder er existiert nicht.
Falls Stoyan zumacht, ist es rechtlich dann so, dass eine Leistungsstörung durch Unerfüllbarkeit eingetreten ist.
Dann wird der Vertrag rückabgewickelt, und es entsteht ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Leistung.
Andererseits ist denkbar, dass ein Rechtsverhältnis nur mit dem Betreiber der Startnext Seite zustandekommt.
Das bedeutet dann, dass Kunden im Glauben, ein Abonnement bei Oculum abzuschliessen, in wirklichkeit Geld auf das Konto einer wildfremden Person einzahlen, mit dem Versprechen das Geld wieder zu bekommen, wenn ein bestimmtes Kriterium nicht erreicht wird.
Ich habe gegoogelt.
Rechtlich ist das Ganze völlig undurchschaubar.
Das Crowdfunding ähnelt noch am ehesten einem Optionsvertrag.
Das ist ein Vorvertrag, der die Option anbietet, einen Kaufvertrag abzuschliessen.
Wobei die Besonderheit in diesem Fall dann darin besteht, dass der Vorvertragspartner (Startnext) nicht mit dem Vertragspartner des Hauptvertrages (Oculum) identisch ist.
Es ist unklar, ob soetwas rechtlich überhaupt zulässig ist, (anbieten eines Vertrages eines Dritten) und wie dann das Rechtsverhältnis zwischen Startnext Betreiber und Oculum genau aussieht.
Ich würde nicht im Traum daran denken, mein Geld in sowas reinzustecken.
Freundliche Grüsse
Larry