Da ich nicht sicher bin, in was für ein Forum das sonst passen könnte, packe ich es mal hier hinein:
Liebe Spechtler,
einige von euch kennen sicher das Problem: da hat man Lichtverschmutzungsübersichten, topographische Karten und Openstreetmap gewälzt, schließlich ein paar schöne Orte gefunden, die dunkel sind, einsam und mit guter Rundumsicht, fährt also in der nächsten klaren Nacht hin und - wird kurz vor dem Ziel von dem hübschen Vorschriftzeichen nach § 40 Anl. 2, Nr. 250 StVO (alternativ auch Zeichen 260) angelacht, oftmals ergänzt mit "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" oder "Frei für Forstwirtschaft" ...
Die Versuchung ist natürlich recht groß, diese Schilder zu "übersehen", da gefühlt sich die schönsten Plätze hinter ihnen verbergen, und nicht jeder Equipment hat, welches man noch ein paar Kilometer weit zu Fuß schleppen kann.
Daher: wie geht ihr damit um? Beobachtet ihr nur an Orten, wo die Zufahrt hundertprozentig erlaubt ist? Wenn nicht, habt ihr schon einmal Ärger mit nachts um halb 3 im Nirgendwo kontrollierenden Ordnungshütern bekommen? Oder gar generell mit zuständigen Instanzen (welchen?) Ausnahmeregelungen treffen können?
Mir ist bewusst, dass diese Zeichen meist durchaus ihren Sinn haben, und habe auch nicht vor, einem Bauern den Weg zu seinem Arbeitsplatz zu versperren oder sämtliche Waldbewohner mit einer wilden Rallye in den Wahnsinn zu treiben. [:D]
Auch soll dieser Thread keine Aufforderung zum Begehen von Ordnungswidrigkeiten sein, mich würde nur eure Meinung und euer Verhalten interessieren - vielleicht haben ja manche elegante und praktische Lösungen gefunden. [:)]
Viele Grüße und CS
Tobi
P.S.: Wie erstellt man denn hier "beschriftete" Links? Die Methode aus vielen anderen Foren Text mag nicht ... [:(]
P.P.S.: Vielen Dank an Marcus (x 2) für die Aufklärung dazu. [:)]