Hi Winfried,
das mit dem Rechteverkauf eines Verlages an einen anderen, ohne dass die Rechte vorliegen oder andere Verstöße gegen vertraglich bedungene Bestimmungen ist kein Problem des Urheberrechts, sondern der Durchsetzbarkeit von Vereinbarungen. Konkret, da sitzen auf der einen Seite freiberufliche Einzelpersonen und auf der anderen Seite die Mitarbeiter einer Produktionsabteilung eines Verlags/Senders etc., die zudem eine konzerninterne Rechtsabteilung im Hintergrund hat und ein paar ergebnisverantwortliche Controller, die diverse Ertragslücken schließen müssen.
Entweder nimmst Du Dir die Zeit, Deine Rechte zu verteidigen, oder Du arbeitest. Beides schaffst Du nicht in 24h. Sei froh, wenn die auflagenabhängige Tantiemen richtig berechnet wurden und auch ausgezahlt werden. So ein Verlag könnte ja auch mal Konkurs machen.
Zum Trost, viele Winzer haben ähnliche Probleme, die Milchbauern offensichtlich auch.
Und ein harmonisiertes europaweites Urheberrecht, das nicht an den Grenzen halt macht, wo eine VG-Wort, VG-Bild-Kunst länderspezifisch ihre eigenen Süppchen kochen, wenn es um eine Harmonisierung ginge.
Die andere Seite ist, dass man auch als Freischaffender via Internet seine Bilder natürlich auch viel zielgenauer an den "Mann" bringen kann, wo man früher erst mal mit dem "Schuhkarton" hinfahren musste. Die Sache hat halt nicht nur Nachteile.
Gruß
PS: Und vielen Endanwendern ist ein Urheberrecht suspekt, wenn sie auf Videokassetten, Scanner/Drucker/Kopierer, CD-Rohlinge oder GEZ Gebühren (ich glaube der Katalog ist noch viel umfangreicher: GEMA hätte ich fast vergessen) genau für die Kopien/Auführungen bereits schon zahlen, wo ein Urheber per Anwalt Abmahnungen** verschickt. Das Volk greift sich an den Kopf und fragt, was wollen die jetzt eigentlich noch?
**Ich meine, da war was bei Straßenkarten, Kochrezepten im Internet? Kann mich auch täuschen.
Gruß