Beiträge von stefan-h im Thema „Grüner Laser in der Bucht“

    Hallo Heinz, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Wenn es funktionieren soll, müsste m.E. eine Optik vor die Lampe. Entweder ein Spiegelsystem a la Cassegrain mit extrem kleinen Öffnungsverhältnis, wo das Licht nahezu parallel aus dem....<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Versuch doch mal eine kräftige Lampe nach außen abgeschirmt im OAZ eines hübschen kleinen Dobs einzustecken- das Licht sollte schön gebündelt vorn aus dem Tubus kommen- a´la Flackscheinwerfer [:D]


    Vielleicht reicht sogar die eingesteckte Maglite??


    Gruß
    Stefan

    Hallo Maurice,


    vom Prinzip sind wir uns ja einig, wo wir uns von der Ansicht her noch unterscheiden, ist eigentlich nur ein Punkt. <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Wer damit jedoch Schaden anrichten will, der wird auch so Mittel und Wege finden. Verbote schützen nicht vor vorsatzliches Handeln. Warnhinweise sind absolut erwünscht, aber nicht in jedem zweiten Satz<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Es geht ja nicht darum das jemand mit Absicht was anrichten will wie vor kurzem auf einem TT in der Schweiz passiert als mit Laser von einer Berghütte das TT Gelände anvisiert wurde.


    Es geht schlicht weg darum das unbeabsichtigt etwas passieren. Und darum, das man das Problem der stärkeren Laser nicht verharmlosen sollte, indem man hier öffentlich probagiert, das man die Dinger ja ruhig benutze kann, wenn man vorsichtig damit umgeht. [;)]


    Gruß
    Stefan

    Hallo Tom,


    gebe dir Recht das ein Hinweis genügen sollte- leider gibt es halt Leute die so argumentieren wie Fritz- und jeder, der nicht weiß, das die Dinger nicht zulässig sind kann sich dadurch verleiten lassen.


    Außerdem geht es halt in einem Forum so das jemand was schreibt, darauf kommt eine Antwort und man schreibt wieder darauf- und so kommen die Hinweise halt öfters [:)]


    Man kann niemanden helfen der so denkt wie Fritz- ob er nun bei rot über die Ampel fährt oder besoffen ins Auto steigt mit dem Argument das es bisher ja immer gutging und er das ja unter Kontrolle hat...


    Es gibt halt nunmal Gesetze und Vorschriften, wer sie nicht einhält, muss mit den Folgen leben, wenn er erwischt wird. Trifft es dabei einen Unbeteiligten wird es für den Verursacher teuer, für den eigentlich Unbeteiligten schaut es schlechter aus, er konnte ja nix dafür das er überfahren oder geblendet oder was auch immer wurde.


    Und das geht mir auf den Sack, wenn Leute in einem öffentlichen Forum regelrecht dazu auffordern, geltendes Recht zu brechen und Argumente dagegen als "obrigkeitshörig" anpranger [}:)]


    Damit warst nicht du gemeint sondern der scheinbar adlelige Herr Fritz


    Gruß
    Stefan

    Hallo Heinz,


    hatte ich auf der ersten Seite dieses Threads schon mal hinterlegt, gern nochmal
    http://www.baua.de/nn_18780/de…nn=true#doc18782bodyText1


    Dort steht unter Anwendungsbereich folgender Satz
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen als Verbraucherprodukt im Sinne des GPSG nicht zum Einsatz kommen und werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Und alle Laser mit Lesitung größer 1mW fallen genau da drunter. Die Seite bezieht sich nun zwar auf den Arbeitsschutz und die dort geltenden Regelungen. Allerdings weißt die Abkürzung GPSG auf das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz hin und darin dürfte stehen das eben der Vertrieb solcher Teile an nicht gewerbliche Nutzer/Anwender verboten ist. Daraus folgt wiederum das es nicht zulässig ist als private Person so ein Teil zu nutzen.


    Ich denke es gibt durchaus die Möglichkeit das eine Sternwarte sich die Erlaubnis besorgt, um bei Führungen mit einem Laser dieser Klasse zu arbeiten- mit der Auflage das der Betreiber der Warte dann einen Laserschutzbeauftragen bestimmen muss und das dieser geschult sein muss bzw. die Anwender des Lasers wiederum schulen muss.


    Bei mir in der Firma (Medizintechnik) werden Laser Klasse 2 und 3 eingesetzt- dafür muss ein Laserschutzbeauftragter bestimmt sein der uns Anwender jährich schult- gewerbliche Anwendung und deren Folgen.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Fritz, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">...als diese wirren Gedankenabstraktionen.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Du tust mein Beispiel als wirre Abstraktion ab. Solltest aber selbst wissen das oft etwas passiert weil man eine Sache schon sehr oft gemacht hat und es zur Gewohnheit wird.


    Mein Beispiel sollte doch nur aufzeigen was passieren könnte- und ich hatte auch nur auf die Folgen aufmerksam gemacht, die dann kommen.


    Du sagst, du bleibst natürlich an der roten Ampel stehen- aber zugleich das du einen nicht zulässigen Laser benutzt.


    Das mit der Ampel wissen alle halbwegs gebildeten Menschen in Deutschland, das mit dem Laser aber nicht. Deswegen sollte hier im Forum der Hinweis statthaft sein das eben die scheinbar manchmal so beliebten grünen Laser mit deutlich mehr als 1mW bei uns verboten sind bzw. der Umgang mit diesen einer Erlaubnis bedarf.


    Jede andere Antwort kann dazu führen das sich wieder jemand so ein Teil anschafft, aber nicht so ganz verantwortungsbewußt damit umgeht.


    Wieder ein Gedankenspiel- ein junger Hobbyastronom kauft sich so ein Ding, besucht ein Treffen auf dem du auch bist und leuchtet dir unbeabsichtigt ins Auge- wärst du so nett zu sagen das sei halt bloß dumm gelaufen da du ja selbst einen benutzt?


    Gruß
    Stefan

    Hi Robert,


    danke das du meine Ausführung nochmals etwas erweitert erklärt hast.


    Das Konstrukt mit dem zufällig in den Strahl gehaltenen Gegenstand sollte darauf hinweisen das nicht nur der direkte Strahl ein Problem ist sondern auch zufällige Reflexe erhebliche Gefährungen erzeugen.


    Es muss kein Spiegel sein, eine blanke metallische Fläche reicht ebenso. Deswegen ist die Antwort mit der Stange Dynamit Blödsinn weil an den Haaren herbeigezogen- ein Reflex kann an vielen Stellen erzeugt werden- und einer reicht aus wenn er ins Auge geht.


    Gruß
    Stefan

    Hallo Maurice, Andreas,


    wie indem Fred schon mal erwähnt ist der Erwerb bzw. die Nutzung für Privatpersonen unzulässig.


    Kaufst du dir einen und nutzt ihn so tust du das auf eigenes Risiko. Gehst du verantwortungsvoll damit um und es passiert nichts hast du Glück gehabt.


    Worst case- es passiert was, egal wie- dann haftest du mit deinem persönlichen Vermögen und hast ein Strafverfahren am Hals.


    Ich würde mich für nicht Nutzung entscheiden da ich weder in Haftung genommen werden will noch was mit dem Staatsanwalt zu tun ahben möchte.


    Nur als ERgänzung zu möglichen Pannen- du läufst nicht rum, zeigst mit gestreckter Hand nach oben und ein unbedarfter Zuschauer streckt auch die Hand aus und hält etwas mit blanker metallischer Oberfläche zufällig in den Strahl- der refelektierte Strahl triff jemand anderen ins Auge- bei einem Laser Klasse 3 oder höher reicht das u.U. für eine Erblindung aus [:(]


    Denkt da mal drüber nach- nicht nur der Nutzer muss sich richtig verhalten, auch alle anderen Beteiligten- und hast du die immer unter Kontrolle?


    Gruß
    Stefan

    Hi René, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Also stelle ich fest: Wer hier in Deutschland privat einen 50mW Laser besitzt, macht sich straftbar oder was? Das ist ja völlig lächerlich...
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Hm, mit der Meinung darf man also bei Rot an der Ampel trotzdem fahren weil ja auf der Straße gerade kein anderes Auto kommt...


    Sorry, ob man es jetzt gutfindet oder nicht- geltendes Recht sollte beachtet werden, egal ob man die Vorschrift oder Bestimmung sinnvoll oder unsinnig findet.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Und Dein 1mW Laser/Böllervergleich ist auch sehr realitätsfremd<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Und was ist daran realitätsfremd? Halt den Böller in der Hand wenn er bumm macht- Ergebnis wird dir wohl klar sein. Und wenn du glaubst, das der 1mW Laser keinen Schaden anrichtet, dann halt ihn dir mal vors Auge und guck ein wenig rein. Nimm aber das, mit dem du nicht durch die Okulare schaust, dann bleibt dir danach wenigstens noch Freunde am Hobby.


    Gruß
    Stefan

    Hallo René,


    Laser wie du sie beschreibst (und verteidigst) mit höheren Werten als den typisch 1mW sind in Deutschland für Endverbraucher verboten und auch der Verkauf an Endkunden ist verboten. Siehe auch hier <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Bei der Anwendung von Lasern und LED der Klassen 2, 2M und 3A im sichtbaren Wellenlängenbereich können bei einer Einwirkungszeit von mehr als 0,25 s die maximal zulässigen Bestrahlungs-Werte (MZB-Werte; siehe DIN EN 60825-1 und BG-Information 832 "Betrieb von Lasereinrichtungen") überschritten werden. Damit kann das Risiko einer möglichen Augenschädigung steigen. Darüber hinaus kann es bei der Anwendung von Lasern und LED zu indirekten bzw. mittelbaren Gefährdungen, wie z. B. Blendung, kommen.
    Laser der Klassen 3R, 3B und 4 dürfen als Verbraucherprodukt im Sinne des GPSG nicht zum Einsatz kommen und werden in dieser Stellungnahme nicht behandelt.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote"> http://www.baua.de/nn_18780/de…nn=true#doc18782bodyText1


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Es sollte schon jedem selbst überlassen sein, was er erwirbt. Am Ende gibt es noch den Laserführerschein mit staatlicher Laserprüfung.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Natürlich ist es dir überlassen ob du dir aus dem Ausland einen besorgst, nur ist es eben nicht zulässig. Und was den Laserführerschein betrifft- gewerblich eingesetzt dürfen solche Laser natürlich werden, aber der Betreiber muss einen Laserschutzbeauftragen einsetzen der entsprechende Schulungen haben muss und andere Nutzer/Mitarbeiter entsprechend jährlich schulen muss.


    Das Forum ist mit Sicherheit an dieser Stelle der richtige Punkt, darauf hinzuweisen, das Laser mit größer 1mW nicht zulässig sind bzw. deren Betrieb für Otto Normal verboten ist.


    Dein Vergleich mit dem Böller hinkt auch- mit einem erlaubten Böller kann man natürlich auch Schaden anrichten- ebenso mit einem erlaubten Laser mit 1mW wenn ich damit jemanden direkt ins Auge leuchte.


    Gruß
    Stefan