Beiträge von Clavius im Thema „Skybeamer in Heinsberg - wie vorgehen?“

    Hallo Christian,


    habe im Moment ein ähnliches Problem. Ein kreisender Lichtstrahl einer neu eröffneten Disko.


    Wichtig ist, sich an die richtigen Stellen zu wenden.


    In meinem Falle war es nicht das Ordnungsamt, denn dies läßt das Anliegen in der Regel erstmal prüfen. Denn nicht immer kann davon ausgegangen werden, daß die Beschäftigten im Ordnungsamt im Bilde sind.


    Deshalb wäre es besser, dein Anliegen mit Hinweis auf die jeweilige

    -Werbeordung,
    -dem Bebauungsplan,
    -der Landesbauordnung
    -und dem Bundesimmisionschutzgesetz


    der <u><i><b>Baubehörde des Landes </b></i></u>zu schicken.


    Das vermeidet lange Wartezeiten und Kompetenzgerangel.


    Gerade heute habe ich prompt einen Rückruf der Baubehörde bekommen. Sie haben das Thema bereits auf dem Plan, nächste Woche gibt´s ein Gespräch mit dem Betreiber der Disko.


    Übrigens ist hier der Betrieb nach der Bauordnung per se verboten, Schwierigkeiten könnten sich jedoch aus Gründen des sog. Bestandsschutzes der jeweiligen Immobilie ergeben.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg, bleib am Ball!