Hallo Peter!
Das mit dem Zelt verstehe ich ja, also "Sternwarte" = Teleskop, was in einem Schutzgebäude (gegen Wind und/oder direktes Streulicht) betrieben wird.
Ob das dann eine Rolldachhütte oder ein Kuppelgebäude oder ein abgewandeltes (oder speziell konstruiertes) Zelt ist, ist ja sekundärer Bedeutung, die "Schutzbehausung" ist in jedem Fall gegeben.
Aber bei der Rollhütte (wo das ganze Gebäude weggerollt wird) oder auch bei der Anhänger-Variante steht das Teleskop ja beim Beobachten auch wieder gänzlich im Freien, in wie fern kann man also dann noch von einer "Sternwarte" (im Sinn von Schutzgebäude) sprechen? [^]
Den Vorteil, bei der Rollhütte (oder bei der Anhänger-Variante) das Teleskop (bzw. die Montierung) in eingenordetem Zustand stehen lassen zu können, den will ich ja nicht unterschlagen.
Deshalb meine frage: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit aus einer "Beobachtungsstation" eine "Sternwarte" wird[?]
Edit: Jockel: über das Fensterchen habe ich mich auch gewundert...
Ich denke es ist dazu da, beim "einfädeln" des Wagens (nach dem Beobachten) die Säule nicht zu rammen...[^]