Beiträge von CHnuschti im Thema „Das Recht an eigenen Bild - Urheberrecht bei Personen in der Aufnahme“

    Ist eben das Spielfeld für Wichtigtuer aller Art. Diesbezüglich verdächtige ich die "Fotografie" seit jeher.


    Das verlinkte Bsp. vom Eiffelturm in #7 halte ich für son Fall. Dessen Beleuchtung gilt demnach als "schützenswerte künstlerische Leistung". Ich halte es zwar für nachvollziehbar, wenn für kommerzielle Weiterverwendung (durch andere) hier zumindest eine Leitplanke mit dem Urheberrecht gesetzt wird. Andererseits, gleichzeitig halte ich es für eine typische (zeitgeistige?) Überinterpretation bzw. ein Irrweg der Rechtssprechung mit dem hehren Anspruch eines "Schutzes".


    Wie der "grosse" Künstler dieser Eiffelturm-Anleuchtung kann dann natürlich ein Jeder bzw. jede Agentur usw., die ein Restaurant, eine Kirche usw. zwecks "Aufmerksamkeitserzeugung" anleuchtet, sich auf "künstlerische Leistung" berufen, und sei die Anleuchtung noch so trivial, und jede "kommerzielle" Weiterverwendung anfechten. Am Schluss kannste dann in Theorie keine Bildchen eines Dorfs/Stadt in der Nacht mehr "ungefragt" verwenden, da hier ja überall "kostbare Kunst" beschützt werden muss, und sei es ein beleuchtetes McDonalds Plakat ...


    Nur einer der zeitgeistigen Irrwege, die in der Rechtssprechung unter dem Label von "Schutz" heute laufen.


    Gruss