Beiträge von Robert Ganter im Thema „Das Recht an eigenen Bild - Urheberrecht bei Personen in der Aufnahme“

    Hallo zusammen,


    Sorry, aber hier wird eine hypothetische Sau durchs Dorf getrieben. Oder habt ihr schon mal von einem Rechtsstreit gehört (der zudem noch zu Gunsten des „Opfers“ ausgefallen ist), in dem es um ein Street Photography Bild geht, in der eine zufällig auf dem Bild identifizierbare (so man sie den kennte) abgelichtet worden ist? Ich halt mich da an die von Gert erwähnte amerikanische Regel: Du bewegst Dich in der Öffentlichkeit? Dann bist Du Teil der Öffentlichkeit. Und solange ich nicht Geld damit verdiene, dass *du* (*weil* man dich erkennt) auf dem Bild bist unterscheidest du dich nicht von der Kirche im Hintergrund oder dem Fiffi, der gerade einen Poller begiesst.

    Es ist eine Sache, Aufnahmen von Personen einer abgrenzbaren und damit identifizierbaren Gruppe zu machen (Beispiel oben: Besuchergruppe der Sternwarte), aber wer darauf besteht, in der Öffentlichkeit nie nicht von mir abgebildet zu werden, die/der/das soll mich ruhig verklagen. Dann *ist* sie/er/es öffentlich bekannt.


    Inzwischen werde ich weiter Street Photography betreiben, ohne jeden Karl-Heinz und jede Schantal um Erlaubnis zu bitten. Egal ob ich das privat betreibe oder Geld damit verdiene.


    Herzliche Grüsse Robert