Beiträge von Kalle66 im Thema „Diskussionen zur bezahlten Mitgliedschaft“

    Zum Thema Spende ... weil ich mich da etwas beruflich auskenne.


    Die Absetzbarkeit von Spenden ist im Einkommensteuergesetz (in D) geregelt, wenn die Gemeinnützigkeit (§52 AO) der empfangenden Körperschaft (Verein, GmbH, KöR usw.) vorliegt und die Spende ohne Gegenleistung (z.B. Mitgliedsbeiträge bei einem Verein, Tassenverkauf, Zeitschriftenabo usw.) erfolgt. Dazu muss die Körperschaft beim Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein.


    Der Astrotreff ist eine Privatinitiative und hat keinen Status der Gemeinnützigkeit, auch wenn die Ziele des Astrotreffs durchaus in diesen Katalog fallen würden. Insofern ist es egal, wie ihr es nennt. In D kann man es nicht von der Steuer absetzen.