Beiträge von NormanG im Thema „Bauantrag für Schiebedachhütte im Aussenbereich [Brandenburg]“

    Hallo Steffen,

    wie versprochen mal eine Liste mit heimischen Gebüschen (auf 2. Seite des pdf), mit denen Du die Sternwarte eingrünen könntest:


    https://www.gebietsheimische-gehoelze.de/flyer.pdf


    Am besten schön mischen, verschiedene Arten nehmen :)

    auch mal gelesen, das man sich auf § 35 (1) 4 BauGB berufen kann. Besondere Anforderungen an die Umgebung (dunkler Nachthimmel).

    Kann man versuchen, aber das ist da zu schwammig formuliert.

    Ich würde hauptsächlich damit argumentieren, dass Du die öffentlichen Belange nicht berührst (§ 35 Abs. 3 Satz 1.-8 .BauGB) , wenn Du das Landschaftsbild wahrst. Nicht einer der Punkte ist da ein Problem. Gerne wird allerdings aus Hochwassergeschichten, festgesetzten Überschwemmungsgebieten ein Problem gebastelt. Leider funktioniert die Datei unten im LInk zur entsprechenden Karte beim Amt nicht mehr.


    https://www.lkee.de/Service-Ve…2.2851.1&kat=&kuo=2&sub=0


    Ah - diesbezüglich bist hiernach https://apw.brandenburg.de/?th=FestUebGeb|vorl_Sich|UESG_dahme&showSearch=false&feature=addressSearch&feature=legend auf der trockenen Seite ;)


    Schöne Grüße

    Norman

    Hallo Steffen,

    die öffentlichen Belange... schau mal in den von mir benannten §. Da wird das weiter erläutert. Ohne es gerade selbst vor der Nase zu haben... Ein Beispiel ist eben das Landschaftsbild, Ortsrandbild. Da bist als Eigentümer auch in der Pflicht, da nicht querzuschlagen und ein gewisses Bild zu waren. Das andere sind eben z. B. Erschließungsgeschichten, die Dein Bau nicht erschweren darf. Einfaches Beispiel, den Zugänglichkeit zum Löschweiher nicht erschweren. Da ist es völlig nebensächlich, ob das Dein eigener Grund ist... weil das überwiegende öffentliche Interesse eines schnell gelöschtes Brandes von größerem Belang ist als eine Baumaßnahme von Dir.


    Du kannst auf Deinem Grund auch oftmals nicht einfach (antragslos) einen Baum fällen - weil, sofern in der Gemeinde vorhanden, die Baumschutzsatzung als öffentliches Interesse eine gewisse Durchgrünung zum Ziel hat. Auch die Farbe Deines Hauses und Art des Zaunes ist öffentliches Interesse... dafür gibts gemeindliche Bausatzungen/-ordnungen etc....


    Kräuter ... ^^ - neenee - (Betonung auf heimische) Sträucher. Als Beispiel: Haselnuss, Schlehe, Schneeball, Liguster.... da freuen die sich am Amt (hoffentlich), wenn Du damit kommst :) Keine Thuje! Hat ökologischen Wert fast wie Plastikbaum. Ich kann dir morgen mal ne Liste raussuchen und schicken.


    Schöne Grüße

    Norman

    ahhh: Möglichkeit im BauGB entdeckt: wenn Du eine Solaranlage draufpackst... Hab den Artikel gerade im Büro rechts von mir hängen ^^ Ah Schade, gilt nur für bestehende Gebäude und die Solaranlage selbst... falsch gelesen.

    (§ 35 Abs. 1 Satz 8 BauGB)


    Aber: Im Grunde sehe ich keinen Grund nach § 35 Abs. 3 BauGB, wonach Du öffentliche Belange beeinträchtigen würdest...nichts in der dort nachstehenden Auflistung würde Dein Vorhaben tangieren - meine ich. Wie gesagt, eingrünen... :)

    Hallo Steffen,


    ja, das sind die Ungerechtigkeiten. Was manche Landwirte dann an Ihre Stallungen ranheften, kann man wirklich priviligierte Vorhaben nennen... das sind zuweilen halbe eigene Dörfer...mit Bergblick aufm Hügel.

    Ich hab da leider keinen Tipp parat, außer freundlich hartnäckig zu bleiben und mal persönlich vorzusprechen, möglichst mit Vorentwurf und wie der von verschiedenen Seiten in der Landschaft wirkt. Ich denke, mit Deiner sympathischen Art hast Du live durchaus ein paar Chancen mehr als nur per Telefon (?).

    Hängt auch von den Mitarbeitern ab... u könntest von Anfang an sagen, dass Du vorhättest, das Hüttchen einzugrünen mit heimischen Sträuchern. Das gibt auf jeden Fall Pluspunkte. Und die Hütte selbst nicht in strahlend weiss, sondern ggf. in mittelhellen Grüntönen - etwa wie man die "Füße" der Windräder öfter sieht...


    Schöne Grüße

    Norman