Und natürlich mache ich hier keine Rechtsberatung. Aber gem. Fernabsatzgesetz (nun im BGB)*) kann man bis zwei Wochen nach Erhalt die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Den ersten Händler über diese "Rücksendung" schon vor Erhalt der Ware zu informieren, ist m.E. mehr als fair. Es spart Kosten und er hat weiterhin Neuware (sobald die irgendwann an ihn geliefert wird) und keine Retoure.
Das Fernabsatzgesetz gilt nicht mehr und in dem stand ebenso wie heute an die Stelle getreten zum Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist in § 355 BGB ff zu lesen: "Die Widerrufsfrist beträgt einheitlich 14 Tage und beginnt frühestens, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat, im Fernabsatz laut § 356 Abs. 2 BGB jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger"
Wenn schon müsste also ein Rücktritt von dem geschlossenen Kaufvertrag erklärt werden, dafür müsste man aber dem Händler auch erst mal eine Frist zur Erfüllung, sprich Lieferung der bestellen Ware setzen.