Beiträge von Gast im Thema „Licht aus in Nürnberg...“

    Hallo,


    wie wäre folgendes Vorgehen ? (ich beziehe mich hier auf
    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-15 )


    - fotografieren gesetzwidriger Beleuchtungen
    - Vorlage dieser Bilder bei der entsprechende Stelle der Gemeinde
    (bei mir ist das das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
    mit der Bitte um Änderung/Entfernung der gesetzwidrigen Beleuchtung mit Fristvorgabe ( 2-3 Monate)
    - sollten keine Maßnahmen getroffen werden, im Amt nochmals nachhaken mit dem freundlichen Hinweis auf die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
    -ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde


    Noch eine Frage zu https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html


    Welche Bedeutung hat hier "Außenbereich" ? Darf z.B. ein Industriebetrieb auf seinem Grundstück ( Innenbereich ?) tun und lassen, was es will, auch in Bezug auf Beleuchtung ? Genau wie ein privater Hausbesitzer auf seinem Grundstück. Wer weiß, wie das zu interpretieren ist ?

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Bei einem Weltkulturgut wie dem Kölner Dom würde ich eine Ausnahme machen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Richtig, Heinz. Kirchen etc. in Städten sind sicherlich ein geringeres Problem (da ist ohnehin viel Licht), bei Dorfkirchen/Kapellen sieht die Sache ganz anders aus. Noch schlimmer sind Gewerbeflächen, die die ganze Nacht hindurch grell beleuchtet werden. Heutzutage schießen diese ja selbst in kleinsten Gemeinden (w.g. Gewerbesteuer) wie Pilze aus dem Herbstboden und sind oft größer als die Gemeinde selbst.[:(!]