Hallo,
wie wäre folgendes Vorgehen ? (ich beziehe mich hier auf
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayImSchG-15 )
- fotografieren gesetzwidriger Beleuchtungen
- Vorlage dieser Bilder bei der entsprechende Stelle der Gemeinde
(bei mir ist das das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung)
mit der Bitte um Änderung/Entfernung der gesetzwidrigen Beleuchtung mit Fristvorgabe ( 2-3 Monate)
- sollten keine Maßnahmen getroffen werden, im Amt nochmals nachhaken mit dem freundlichen Hinweis auf die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde
-ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde
Noch eine Frage zu https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Welche Bedeutung hat hier "Außenbereich" ? Darf z.B. ein Industriebetrieb auf seinem Grundstück ( Innenbereich ?) tun und lassen, was es will, auch in Bezug auf Beleuchtung ? Genau wie ein privater Hausbesitzer auf seinem Grundstück. Wer weiß, wie das zu interpretieren ist ?