Stardust,
nein, weil sie keine Punktlichtquelle ist und selbst im besten Falle einen Aufweitungswinkel haben, der ein mehrfaches eines Lasers entspricht. Schon die Linse der Taschenlampe hat ja gut 20mm Durchmesser und der Beam wird nicht kleiner. Ein Auge (Annahme Eintrittspupille habe 8mm) kann somit nur 16% (=8²/20²) davon überhaupt aufnehmen. Der Effekt ist vergleichbar mit einem Blick auf die Sonne. Klar, die Lampe blendet nachts, deshalb "taktisch", aber sie hinterlässt keine bleibenden Schäden. Wer so eine Lampe nachts ins Gesicht kriegt, kann allerdings die nächsten 20 Minuten sein Teleskop ruhen lassen. Ein Laser mit seiner Austrittsöffnung im Submillimeterbereich kommt dagegen (zumindest aus wenigen Metern Entfernung) zu 100% im Auge an, und wird dort auch entsprechend fokussiert.
Die Laserklassen sind deshalb ja so aufgestellt, weil ab einer bestimmten Laserleistung selbst der Lid-Reflex (~250 Millisekunden) schon zu lange dauert, um die Netzhaut zu schützen. Angesichts besserer Effizienz der Laserlichterzeugung, ist "Leistung" ein relatives Maß. Medizinische Untersuchung haben zudem ergeben, dass man den Lidschlussreflex nicht einfach voraussetzen kann, weil er bei vielen gar nicht vorhanden ist. Die Verschärfungen in der Schweiz dürften m.E. aber weitere Gründe haben. Z.B. Verwendung von Laserpointern durch 'Chaoten' in Demos gegen die Polizei, auf Flugzeuge, in Sportstadien (Torwartblendung) etc. und man ordnungsrechtlich jetzt endlich eine Handhabung hat, die Pointer aus dem Verkehr zu ziehen. Zuvor musste das Kind ja erst in den Brunnen fallen, bevor man die Geräte beschlagnahmen konnte.
Bei einigen No-Name-Produkten wird Laserlicht über ein mehrstufiges Pump-/Anregungsverfahren (z.B. Verfrequenzverdopplung früher bei grünen 532 nm-Laser mit einem 1064 nm-IR-Diodenlaser als Pumplaser) erzeugt. Die erste Stufe hat u.U. ein mehrfaches der abgegebenen Lichtleistung und wenn da der Schutzfilter nicht richtig arbeitet, kommt dies auch im Auge an, welches dann chancenlos ist. Das Problem: Man braucht schon ein kleines Labor bzw. ein gewisses Wissen (How-To), um das selbst überprüfen zu können. Und wer "Böses" im Schilde führt, der kann mit dem passenden 'How-To' recht einfach einen zugelassenen Laser so manipulieren, dass er "gefährlich" wird.
PS:
Mancher Radfahrer nutzt ähnlich helle LEDs und blendet nicht ab. Mir fällt das unangenehm auf, wenn ich hier in Hannover in der Eilenriede (unser Stadtwald) bei Dunkelheit noch spazieren gehe. Meine Taschenlampe zwingt die dann dazu ganz langsam zu werden, wenn ich mit gleicher Helligkeit 'zurückschlage'. Da hat sich bislang auch keiner von denen beschwert, obwohl ich ganz genau weiß, dass er so praktisch nichts sieht. Die wissen somit selbst sehr genau, wie gut ihr Fahrradlicht blendet.[;)]