Wolfgang,
keine Patentanmeldung, sondern ein Gebrauchsmusterschutz. Da werden die sachlichen Voraussetzungen vom Patentamt nicht geprüft. Das geschieht erst in sogenannten Verletzungsverfahren vor Zivilgerichten bzw. einem Löschsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
Die sachlichen Voraussetzungen sind ähnlich dem eines Patents, sprich da muss eine "Neuheit" vorliegen.
Das Problem ist aber ähnlich, dem von Dir beschriebenen. Händler haben keine Lust da Prozesse führen zu müssen. Vermutlich gilt das auch für den Rechteinhaber selbst. Der kann auch nur verlieren. Das Problem der "anderen" ... selbst wenn sie gegen den Rechteinhaber gewinnen, nützt es nichts, wenn der dann pleite geht.