Beiträge von winnie im Thema „Skybeamer in Berlin“

    Moin Stefan!


    > Kennt sich jemand mit der Rechtslage in Berlin aus?


    Die Rechtslage in Berlin ist wie in den anderen Bundesländern auch: SB sind ein verbotenes Werbemittel und nicht genehmigungsfähig (Bauordnung). Ausnahme: Zeitlich befristeter Betrieb (Volksfest o.ä.) bis zu zwei oder drei (?) Wochen Dauer.


    Viel Erfolg bei der Beseitigung dieser Lichtseuche, ehrlich!
    Ich hab' hier über sieben Jahre gegen die Kieler SB mit einer ignoranten Stadtverwaltung (inkl. OBB!) "Krieg geführt", bis hier einigermaßen Ruhe war.
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