Beiträge von Kalle66 im Thema „Betrugsversuch ebay-Kleinanzeigen“

    Armin,
    bei Schecks geht es nicht um die Gutschrift auf Dein Konto, sondern darum, wann der Scheck von der bezogenen Bank tatsächlich eingelöst wird. Die Gutschrift erfolgt im Regelfall bis zur Einlösung mit "Eingang vorbehalten". In nicht Regelfällen macht Deine Hausbank gar keine Gutschrift bis die Einlösung bestätigt ist. Und das kann schon mal dauern.
    Ungedeckte Schecks muss man dann per Scheckprotest(vor Gericht) einklagen.


    Selbst Überweisungen können in bestimmten Fällen zurückgefordert werden. Insolvenzverwalter machen gerne vom Instrument der Insolvenzanfechtung Gebrauch, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass der Geldempfänger von den Problemen des Pleitiers wusste oder hätte wissen können und fordern dann selbst sicher geglaubte Überweisungen zurück.