Beiträge von Kalle66 im Thema „Was ist ein echter Apo (2019)“

    Stefan,


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Der Markenschutz hat eine Laufzeit von 10 Jahren und kann dann jeweils um 10 Jahre verlängert werden. Wäre wohl schon abgelaufen oder für gutes Geld mit Ende Astro Abteilung Zeiss verkauft worden.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    seit wann ist ein Markenschutz befristet? Verwechsle das nicht mit Patenten. Markenschutz ist auch nicht teuer (Wortmarke Eintragung ~300 Euro, Verlängerung um je 10 Jahre ~750 Euro)


    Exkurs
    Markenschutz ist zeitlich unbeschränkt. Man muss sie nur regelmäßig benutzen und die wiederkehrenden Gebühren (für die Verlängerungen) bezahlen. Das heißt, man muss immer wieder mal (alle vier Jahre) eine mit der Marke verbundene Ware in Verkehr bringen. Und dazu reicht es, wenn die Ware aus der gleichen Klasse (siehe Nizza-Klassifikation Klasse 9 **) stammt.


    Richtig ist, dass bei Nichtbenutzung die Marke "untergeht", so geschehen Sony mit ihrer Marke "Walkman" in Österreich. Die haben da einfach nicht aufgepasst.


    Übertragen auf einen Zeiss-Apo hätte das bedeutet: Alle vier Jahre ein 30mm-Mini-Apo (5 Stk je Region) und der Schutz bleibt. Oder ein Mikroskop oder Objektiv für ein Fotoapparat oder ein APO-Feuerlöscher [:D]


    Das teuerste an einer Marke ist deren Überwachung, sprich die Verfolgung von Verstößen durch andere, bei etablierten Marken seltener die Abwehr von Löschungsanträgen. Bei neuen Eintragungen muss man selbst prüfen, ob ein anderer nicht ältere Rechte hat, das Patentamt prüft selbst nichts. Deswegen ist die Überwachung des Markeninhabers so wichtig.




    **
    KLASSE 9 Wissenschaftliche, Forschungs-, Navigations-, Vermessungs-, fotografische, Film-, audiovisuelle, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Detektions-, Prüf-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln oder Kontrollieren der Verteilung oder Nutzung von Elektrizität; Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten; aufgezeichnete und herunterladbare Medien, Computersoftware, leere digitale oder analoge Aufzeichnungs- und Speichermedien; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechengeräte; Computer und Computerperipheriegeräte; Taucheranzüge,
    Tauchermasken, Ohrstöpsel für Taucher, Nasenklemmen für Taucher und Schwimmer, Taucherhandschuhe, Atemgeräte zum Tauchen; Feuerlöschgeräte

    Abbe, Zeiss und Schott haben einen Fehler gemacht ... sie hätten "Apo" bzw. "Apochromat" markenrechtlich schützen müssen. Dann würden wir heute darüber nicht so feinsinnig diskutieren. Dann wäre ein Apo nur, wenn Zeiss ihn auch so bezeichnet.


    So ist es heute leider so, dass ein "Apo" dann ein Apo ist, wenn er vom Hersteller bzw. Händler so bezeichnet wird. Im Ergebnis wird mit dem Begriff ein "gutes farbreines Objektiv" suggeriert, aber eben nicht definiert. Niemand hat da nämlich die Meinungshohheit über diesen Begriff. Praktische Relevanz hat das übrigens durchaus, denn man kann nicht eine Mängelhaftung beim Kauf erstreiten, weil ein Objektiv die persönlichen Erwartungen an ein Apo nicht erfüllt. Maßgeblich wäre da die Verkehrsanschauung und die ist - ich sach mal - <i>vielfältig</i>.