Beiträge von JSchmoll im Thema „Auflagen für Rolldachhütte durch Landratsamt ?“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">aus Brandschutzgründen musste ein Fenster eingebaut werden als Fluchmöglichkeit bei Feuer<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Also denken sie, wenn es brennt stellt Ihr Euch ans Fenster und flucht ... ?!


    Okay, ernsthaft: Wenn die Huette auf Punktfundamenten oder sogar lediglich auf verlegten Platten ruhen darf, dann geht das in Ordung, solange sich nichts so sehr versetzen kann, dass das Rolldach nicht mehr verschoben werden kann. Die 4m x 4m - Sternwarte in meinem Garten hat auch nur Punkte, und die ganze Konstruktion ruht auf in den Punktfundamenten eingelassenen Gewindestangen (M24), sodass sich die ganze Huette bei Fundamentversetzungen wieder einrichten laesst. In den 5 Jahren, die die Huette steht, habe ich aber davon noch keinen Gebrauch machen muessen.


    Lediglich das Fundament des Fernrohrs sollte so tief wie moeglich reichen. Meistens werden hier 80cm genannt, aber wo ich immer ein Fundament machte, waren es weniger. Denn es kam felsiger Klippboden zum Vorschein - sowohl in Nordwestdeutschland als auch in Nordostengland, wo ich jetzt lebe. Das mag in anderen Gegenden anders sein.


    Als wir im westfaelischen Rheine einst (um 1988) ein Bauerngrundstueck anpachteten, um darauf Saeulen zu versenken, haben wir die auch so tief wie moeglich im Boden verankert. Als die Sache dann im Jahr 2000 aufgegeben wurde, kam ein Bagger, der die neun Fundamente im Nu herauszog und es war gut gewesen.