Hier werden einige Begriffe in die Runde geworfen, die wahrscheinlich nicht ganz klar sind.[:I]
Unternehmenszusammenschlüsse gibt's in verschiedenen Formen und rechtlichen Unterschieden. Zu den Begriffen:
<u>Konsortium</u>: Ist eine Kooperation zwischen Banken die irgend ein Projekt finanzieren.
<u>Fusion</u>: nennt man einen Zusammenschluß zws. 2 (oder mehr) großen Konzernen (diese unterliegen der Missbrauchsaufsicht des Kartellamtes) oder Unternehmen unter gleicher Leitung.
Anzeigepflichtig sind nur Zusammenschlüsse, bei denen die Beteiligten mind. 10.000 Beschäftigte oder 250Mio Umsatz hat oder das Unternehmen schon ein gewissen Marktanteil besitzt. - hier nicht der Fall -
<u>Kartelle</u>: - sind nicht Grundsätzlich verboten! Es gibt geduldete, anmeldepflichtige und verbotene Kartelle.
Hier liegt nur ein abgestimmtes oder Parallelverhalten der Händler vor. Bei Preis- oder Quotenkartellen (beide verboten) würden die Preise meistens nach oben gehen.
"Also keine Sorge, dort geschieht nichts unlauteres und da ja fast alle mitziehen und sich keiner beschwert ist alles in Butter. Es sichert ja auch die Existenz der Händler"
Ich beobachtete schon mehrfach, daß wenn bei Ebay ein Angebot günstig war die Händler kurze Zeit später ein ähnliches unterbreiteten. Also geht doch was am Markt.