Beiträge von Winfried Berberich im Thema „Rükl-Subskription: Ausgang offen“

    Andreas:


    ..."Man, das deutsche Urheberrecht bedürfte dringend mal einer Überarbeitung." ...


    Nein, das Urheberrecht ist so schon in Ordnung. Es hat nämlich auch Unterabteilungen, die den reinen Paragraphen wieder umgehen können.
    Somit sind wir z.B. auch weiterhin die Rechteinhaber meines verstorbenen Schwiegervaters an dessen Aufnahmen. - Auch nach 75 Jahren nach seinem Tode. Das Urheberrecht ist nur zu kompliziert und wird von den wenigsten verstanden. - Auch von Rechtsanwälten nicht, sind sie nicht in diesem Metier ausgebildet.
    Vor dieser Seite her bedürfte es schon einer Korrektur. Zumindest einmal, wenn ein Fotoarchiv auch nach 70 Jahren nach dem Tod des Autors noch im Familienbetrieb vorhanden ist und auch weiterhin genutzt wird.


    Dieses Problem werden wir demnächst in Würzburg haben. Kurzes Beispiel:
    Foto Gundermann ist eines der ältesten Fotoateliers in Deutschland. Es wurde vor einigen Jahren geschlossen, da die letzten Familienmitglieder in Rente gegangen sind. Das Archiv hat nun deren Tochter übernommen, von Beruf Kunstgeschichtlerin. Wird sie die Rechte an den Aufnahmen behalten können oder darf jeder, der es will, nun die Aufnahmen ihres Ur-Ur-Urgroßvaters kostenfrei veröffentlichen?


    Dazu hätte auch ich gerne eine Grundsatzentscheidung des entsprechenden Bundesgerichtshofes.


    Bislang konnten wir in unserem Betrieb die Veröffentlichung von Aufnahmen, die aus dem Jahre 1875 stammen und bereits abgedruckt waren, verhindern. Die Negative liegen bei uns und wir haben die Rechte daran vor X-Jahren gekauft (noch vor meiner Zeit im schwiegerältlichen Betrieb). Ein anderer Verlag hatte sie trotz Urheberrechtsbelehrung im Impressum verwendet, indem er sie redigitalisiert hatte. Vor Gericht hat er verloren. - Derzeit noch ein Einzelfall, die Richter meinten selbst, sie seien sich nicht selbst schlüssig, sähen aber ein, daß wir die Rechte an den Aufnahmen rechtmäßig erworben hatten.


    Eine höchst richterliche Entscheidung in ähnlichen Fällen steht meiner Meinung nach noch dringend an. So verwendet Foto Marburg (Eigentum der BRD) in meinen Augen historisches Material, daß sie selbst gestohlen - also kopiert - haben.


    Besten Gruß
    Winfried


    An Hartwig:
    das gezeigte Bild ist eine Seite oder ein Ausschnitt?
    Gibt es dies komplett vom gesamten (sichtbaren) Mond? Das würde mich wahnsinnig interessieren, da erheblich genauer als der alte Rükl (nicht gegen den Herrn, er ist in meinen Augen immernoch genial!). Aber die Zeit bleibt schließlich nicht stehen.

    Hallo Alex,


    richtig geschrieben!
    Oder sollen wir (beide), bevor wir etwas posten wie z.B. einen einfachen link, vorher zum Rechtsanwalt gehen und uns das von ihm absegnen lassen?


    Zeit dagegen vorzugehen gab es lange genug. Übrigens muß ich mich verbessern, hatte leider nur die Zahl im Kopf: Stoyans mail war nicht 7 Jahre alt, sondern stammte auf dem Jahr 2007, so lange wusste er also schon über diese italienische Internhetseite.


    Den Drohungen eines bellenden Hundes, mich ggf. verklagen zu wollen (siehe sein Schreiben oben) sehe ich höchstens grinsend entgegen, das ist ja mehr als frech.


    Winfried

    Hallo Alex,


    richtig geschrieben!
    Oder sollen wir (beide), bevor wir etwas posten wie z.B. einen einfachen link, vorher zum Rechtsanwalt gehen und uns das von ihm absegnen lassen?


    Zeit dagegen vorzugehen gab es lange genug. Übrigens muß ich mich verbessern, hatte leider nur die Zahl im Kopf: Stoyans mail war nicht 7 Jahre alt, sondern stammte auf dem Jahr 2007, so lange wusste er also schon über diese italienische Internhetseite.


    Den Rükl habe ich schon, da konnte der Herr Verleger wohl noch garnicht laufen, also warum brauche ich einen zweiten?


    Winfried

    Mein lieber Kalle,


    ich vermeide es, alle rechtlich relevanten Urteile hier heranzuziehen.
    Auch im Urheberrecht gilt zuerst einmal die Unschuldsvermutung.


    Zur Uranometria: die habe ich als Beispiel herangezogen, weil es um das nahezu gleich geht, nicht der Werbung willen.


    Ich könnte jetzt auch mal das Mail von Stoyan an mich hier preisgeben, was ich allerdings nicht mache. Ein solches Schreiben ist einem Verlag, der einen Anspruch an seine Bücher hat, unwürdig. Beschimpfungen höchsten Grades, fast schon tauglich als Beleidigung vor Gericht. Wer so mit Worten um sich wirft muß es wohl nötig haben.


    Zudem: ich habe niemanden gefragt, ich habe bestehendes zitiert. Ich will ja dieses Buch nicht herausgeben. Zudem, - ich hatte es doch deutlich geschrieben, - hatte der Rechteinhaber sowie der Rechteverwerter 7 Jahre lang Zeit gehabt, rechtlich gegen diese Seite vorzugehen. Man wusste es ja seit Jahren. Da man das aber nicht gemacht hat und diese Seite nur als illegal abtut, habe ich so meine berechtigten Zweifel, ob diese Seite wirklich illegal ist. Ich meinerseits wäre längst dagegen vorgegangen, wäre dem so gewesen.


    Zur Ura und deren Urheberrecht:
    Jawohl, es besteht durchaus noch ein Urheberrecht an der Uranometria, ansonsten hätte ich mir die Rechte nicht kaufen müssen (für teures Geld). Die Recht liegen nämlich bei den Eigentübern der verbliebenen 37 Originalausgaben.


    Fälschungen (die es gibt) hätte ich nie veröffentlicht. Also bitte nur das behaupten, was man rechtlich auch belegen kann!


    Winfried

    Hallo Andreas,


    darauf muß ich einmal antworten, da mir dem anderen Verleger ja ich gemeint bin.
    In einjem anderen Forum habe ich den link gefunden und die Seite geöffnet. Soweit es mir erschien, war diese Seite legal. Urheberrecht UND Veröffentlichungsgenehmigung sind auf der Seite vorhanden. Ergo musste ich davon ausgehen, diese Seite sei legal.
    Mein Hinweis auf diesen link sollte Stoyan eigentlich zu denken geben, da ich weiß, was es bedeutet, ein Werk herauszugeben, das es schon im Netz gibt (siehe meine Uranometria von 1603). Ich habe es trotzdem getan. Komischerweise kräht da kein Hahn darüber.


    Nun regt sich Stoyan künstlich darüber auf und Matthias löscht den link. Damals, als meine Ura erschien und andere die links auf die entsprechenden Seiten gesetzt haben, hat kein Matthias reagiert und keiner hat sich darüber mockert. - Es kommt (als Verleger) wohl darauf an, wie wichtig man sich tut und wie man in die Szene hineinbrüllt.


    Stoyan hatte mir eine erste mail geschrieben mit dem Auffinden dieser illegalen Seite. Dieses Mail war sage und schreibe 7 Jahre alt. Weder Oculum noch die wahren Rechteinhaber haben in dieser Zeit etwas dagegen unternommen.


    Dazu kann ich nur sagen: Selbst schuld.
    Ich habe um meine Uranometria nicht ein solches Gedöns gemacht und obwohl diese auf mindestens 8 Internetseiten komplettz zu finden ist, eine Faksimileausgabe davon herausgegeben. Und sie wird trotzdem gekauft!


    Und in diesem Falle gibt es nur eine Internetseite, die den Rükl zeigt und darüber macht man solch einen Lärm. Ich weiß, was der Verlag damit bezwecken will.


    Mit diesem Verlag "..habe ich Ende, Flasche leer..."


    Nachsatz: Schon mal ne rezension über die Uranometria gelesen? Kam Novemder 2010 auf den Markt. Seitdem warte ich, immer wieder vertröstet darauf, daß sie mal rezensiert wird. Oculums Bücher erscheinen sehr zeitnah als Rezension. Auch das gibt mir zu denken....


    Winfried