Beiträge von coma im Thema „Sternwarte Baugenehmigung“

    hi stefan
    ja das kann sein, darauf habe ich beim bauamt ja auch hingewiesen, das man das dach hin und herschiebt, das hat die gar nicht intressiert. die meinten so lange das nicht immer überdeckt ist ( die ausleger ) macht das nichts. wie gesagt es ist in unserer republick doch leider alles nicht einheitlich. eine hütte zum wegschieben, na ja das wäre ja auch eine lösung.


    gruß und cs udo

    hallo daniel und die anderen
    ich wohne in niedersachsen ( schortens ), ich war neulich beim bauamt und habe mal nachgefragt, weil ich mir eine rolldachhütte bauen will. die guckten mich an wie ........?? was ist das denn?? hatte die mappe von anton stauss und einen lageplan mit. der netten frau vom amt habe ich erst mal aufgeklärt was das ist und sie dann auch eingeladen, wenn ich fertig bin :-).
    so nun folgendes : bis zu 40 raummeter sind genemigungsfrei, wenn diese mindestens 1 m von der grenze steht und nicht höher als 2,50 meter ist.wird diese auf die grenze gebaut, so muss der nachbar mit einwilligen und das ganze wird in einen lageplan eingezeichnet. ich weiß nicht, wie das in anderen bundesländern ist.


    gruß& cs udo