Beiträge von astrofritze im Thema „Sternwarte Baugenehmigung“

    Hi Daniel, ich hatte 1999 das gleiche Problem mit der Genehmigung meiner 3 x 3 Meter Holzhütte mit abfahrbarem Dach. Ich wohne im sogenannten Dorfaussenbereich auf meinem Resthof. Im Gesetz steht drin, dass Sternwarten "privilegierte Bauwerke" sind und damit vom Bauamt genehmgungsfahig sind! Sternwarten sind rechlich gesehen genau das gleiche wie Hochsitze und dergleichen. Das Bauamt bei uns (Ammerland) ist sehr hart was Genehmigungen angeht... Aber die haben dann damit kein Problem. Du musst allerdings drauf achten, dass Du die Grundstücksgrenzen beachtest, ich glaube, dass es mindestens 3 Meter Abstand sein müssen zum Nachbargrundstück. Die haben mir noch vorgeschrieben, dass ich das Dach und die Hütte dunkel anstreichen muss... Danach wurde die Hütte genehmeigt. Ich habe das Bauvorhaben auch als Sternwarte angemeldet. Frage mal in Deinem Bekanntenkreis ob es da einen Architekten gibt, der dir beim Bauplan helfen kann. Ich gucke mal, welches Gesetz und welcher Paragraf es war. Cs und viel Erfolg! Frank