Beiträge von stefan-h im Thema „Sternwarte Baugenehmigung“

    Ähmm- Andreas, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Da kommen schnell mal 400-500 KN zusammen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Steht KN für Kilo Newton? 1 kp = 9,80665 N ==&gt; 400KN = 400.000 N damit ca. 40.800kp oder ungefähr 40 Tonnen.


    Ich wiege so ca. 800N- woher soll der Rest kommen?


    Gruß
    Stefan

    Hi Udo,


    vielleicht ergänzende Bemerkung- nach den Regeln unserer Bürokraten zählt als umbauter Raum nicht nur die Hütte- die Jungs rechnen auch den Teil der "Pergola" dazu. Also Stützen bzw. Tragkonstruktion außerhalb auf die man das Dach abschiebt. [:0]


    Damit kommt man rasch an oder über die Grenze des zulässig umbauten Raumes. Abhilfe kann hier z.B. sein, wenn man nicht das Dach, sondern die ganze Hütte verschiebt.


    Betrifft zwar nun nicht die Frage von Daniel da er ja eine Kuppel erreichten möchte, aber erwähnen schadet nicht, da dies vielen Leuten nicht bekannt ist.


    Gruß
    Stefan

    Hi zusammen,


    bei Grenzbebauung muss der Nachbar wohl auf jeden Fall zustimmen. Ist im Bebauungsplan an der Stelle eine Garage vorgesehen benötigt man für diese keine gesonderte Genehmigung.


    Aber eine Erweiterung der Garage über die vorgesehene Größe hinaus schon- und das oben drauf bauen dürfte damit auf jeden Fall genehmigungspflichtig sein.


    Gartenhaus oder Sternwarte in der genehmigungsfreien Größe ist das auch nicht, da eine Verbindung mit einem anderen Bauwerk geschaffen würde.


    Also mit Nachbarn reden und wenn dix dagegen haben zum Bauamt gehen.


    Gruß
    Stefan