Beiträge von Jogi im Thema „Sternwarte Baugenehmigung“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Amateurastronom</i>
    <br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Jogi</i>
    <br />
    Ich glaube das ist der knackpunkt, warum du dir Ärger einhandeln und auch keine genehmigung bekommen wirst.


    Eine Garage darf man auf eine Grenze setzen, ein anderes Gebäude nicht, hier sind Grenzabstände einzuhalten.
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    Das stimmt nicht pauschal. Das hängt wenigstens in einigen wichtigen Bundesländern vom Bebauungsplan und Gebietscharakter ab.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Setzt du jetzt auf deine Garage eine Kuppel, ist sie keine Garage mehr, sondern eine Sternwarte mit Parkmöglichkeit, und somit vermutlich nicht mehr auf einer Grenze baubar.
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    Wie gesagt kann man das so pauschal nicht sagen und es handelt sich
    dann um eine Garage mit einem astronomischen Gebäude als 1. Stock.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Das ganze nennt man Nutzungsänderung. UNd soweit ich weiß, ist das in allen Bundesländern gleich.
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    Nutzungsänderung wäre es, wenn er <u>in</u> der Garage eine Sternwarte
    aufbaut.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Astrofritze</i>
    Im Gesetz steht drin, dass Sternwarten "privilegierte Bauwerke" sind und damit vom Bauamt genehmgungsfahig sind! Sternwarten sind rechlich gesehen genau das gleiche wie Hochsitze und dergleichen.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich habe noch kein Bundesland gesehen, wo eine Sternwarte privilegiert ist. Hochsitze sind erlaubnisfrei, Sprengstofflager
    sind z.B. so privilegiert aber Sternwarten habe ich noch nicht
    als für den Aussenbereich privilegiert gesehen. Es wäre günstig,
    wenn sich das überall ändern würde.
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    Hi ich habe das so verstanden, als ob er nur die Kuppel aufs dach setzen will, somit müsste er ein Loch aus der Decke schneiden, und somit wäre die Garage keine Garage mehr.
    Aber ich habe wohl etwas unsauber gelesen. Es ist natürlich so wie ihr es meint, nicht aus der Garage ne Sternwarte bauen sondern auf die Garage ne Sternwarte bauen.

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: daniel</i>
    <br />Hallo,


    Die Doppelgarage ist eine Grenzbebauung.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">



    Ich glaube das ist der knackpunkt, warum du dir Ärger einhandeln und auch keine genehmigung bekommen wirst.



    Eine Garage darf man auf eine Grenze setzen, ein anderes Gebäude nicht, hier sind Grenzabstände einzuhalten.


    Setzt du jetzt auf deine Garage eine Kuppel, ist sie keine Garage mehr, sondern eine Sternwarte mit Parkmöglichkeit, und somit vermutlich nicht mehr auf einer Grenze baubar.


    Das ganze nennt man Nutzungsänderung. UNd soweit ich weiß, ist das in allen Bundesländern gleich.



    Gruß Jogi