Beiträge von Gast10368 im Thema „Sternwarte Baugenehmigung“

    Hallo Daniel,


    egal wie viel der Aufbau wiegt, wenn Du ein Bauwerk fest mit einem anderen verbinden möchtest, brauchst Du die Baubehörde.


    - beim Garagenhersteller ist anzufragen, ob das Fertigdach den Aufbau tragen kann, ggf. kann der Garagenhersteller eine Bescheinigung beibringen, anderenfalls braucht es eine Prüfstatik,
    - bei der Baubehörde anfragen, ob sie das bei einer Grenzbebauung, für die es meistens Beschränkungen hinsichtlich Nutzung und Höhe gibt, zu genehmigen gewillt ist, gegebenenfalls mit Auflagen oder möglicherweise auch mit einer Ausnahme,
    - Bauvoranfrage stellen.


    Deine Doppelgarage wurde vmtl. mit einer vereinfachten Baugenehmigung erstellt, da sie als Serienteil eine Art ABE besitzt und demnach keine Einzelprüfung erforderlich war, das ist zumindestens bei meiner eigenen Stahlbetonfertiggarage in NRW, Kreis Olpe, so gelaufen - der Kuppelaufbau wird dem Volumen nach dem tragenden Gebäude hinzugerechnet, ebenso die Scheitelhöhe. Das geht bei dem dann zu erwartenden Gesamtbaukörper auf keinen Fall ohne vorherige Abstimmung mit der unteren Baubehörde! Rechtzeitig nachfragen nützt ...


    Jörg