Beiträge von DanielS im Thema „Lüftung der Alccd6c vibriert... merkbar“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Arp</i>
    <br />Hi Stefan,


    Was meinst du mit Wandlung?
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Hallo Arpad,
    stellvertretend für Stefan beantworte ich mal Deine Frage. Die Wandelung war früher ein Begriff aus dem Kaufrecht bei Sachmängeln. Heute heißt das eigentlich Rücktritt, und ist in der Neufassung des BGB z.B. in den §323, §437, §346 und §440 geregelt.


    Hier kannst Du das nachlesen-&gt; BGB.


    Du könntest also unter gewissen Umständen von dem Kaufvertrag zurücktreten (daher dein Geld zurückverlangen und die Kamera an den Händler zurückgeben, oder erneute Nacherfüllung, oder in bestimmten Fällen auch Schadensersatz verlangen). Näheres zu deinen Rechten findest Du in §437ff.


    P.S.: Dies ist keine umfassende Rechtsberatung, lediglich ein Hinweis wo man sich in solchen Fällen auch informieren kann!


    Gruß,
    Daniel