Beiträge von Kalle66 im Thema „Laserpointer“

    Hi Jogi,
    früher, ja früher, da hat man noch "Spatz" mit "i" geschrieben. (Sagt meine Oma immer.)[:D]


    Spaß beiseite, ganz früher im letzten Jarhundert waren leistungsfähige Laser unbezahlbar und die Normen gab es so wohl auch nicht. Die aktuelle stammt aus 2003/2004. Als man in den Discos noch rauchen durfte, da reichten vermutlich auch schon 5mW-Laser aus um sichtbare Strahlen zu werfen (wenn die Nebelmaschine nicht nachhalf). Außerdem muss man unterscheiden zwischen normalen Projektoren und Hochleistungslampen und Laser. Die Kunst besteht ja darin, daraus eine "Show" zu komponieren, die Eindruck schindet.
    Gruß

    Hi Jogi,
    Class-3B-Laser müssen so aufgebaut werden, dass sie im für Menschen (auch Angestellte) zugänglichen Bereich nicht direkt/gespiegelt hineinstrahlen können, nur diffus (Mattscheibe, Wand). Außerdem muss ausgeschlossen sein, dass man einer längerer Exposition ausgesetzt ist (Strahlbewegung). Dann haben die auch noch eine Notabschaltung.


    Man teilt also den Raum u.a. auf in Tanzfläche bis 2,7m Luftraum und "menschenfreier" Zone etc.


    Gruß

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">...einem erwachsenen mit gesundem menschenverstand traue ich zu damit problemlos umgehen zu können. ...<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">
    Gesunder Menschenverstand wurde nicht gefragt; der lässt übrigens die Finger davon mit 50mW-Laser rumzufuchteln. Christian fragte nach "Legalität" und die Antwort lautet "Laserschutzklassen" und Arbeitssicherheitregeln wie "BGI 5007 Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke".


    Dass heutzutage per Versand auch aus Hongkong geliefert wird, davon kann man ausgehen.
    Dass Garantie faktisch nicht über die halbe Erdkugel in Fernost durchsetzbar ist, dass sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
    Dass die Qualität nicht zum Preis passt und da wohl gespart wird, dass sollte einem klar werden, wenn man Vergleichsprodukte anschaut. Seriöse Händler/Hersteller bieten einen 50mW-Laserpointer erst gar nicht an, weil der Betrieb "aus der Hand" nicht erlaubt ist. Dass man die Leistung ohne teure Messgeräte nicht überprüfen kann und es sich eher um 1-2mW als um 50mW handeln dürfte ist nur meine Vermutung.


    Ein Class 3B-Laser kokelt eher so:

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    ein 50mW-Laser so
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    Gruß

    Wenn das Teil 50mW hat, dann gelten - glaube ich auch in Österreich - Laserschutzverordnungen, die eine freihändige Nutzung sicher nicht vorsehen.
    Wenn das Teil aus Hongkong stammt, muss damit gerechnet werden - dass (je nach Gesetzeslage) der Zoll es beschlagnahmt, das Teil nicht funktionstüchtig ist bzw. eine Lebensdauer hat, die man in Sekunden messen muss oder
    ... einfach nur 1mW hat und einen Aufkleber, wo 50mW draufsteht....[:D]



    Hier mal ein Hinweis der Euronorm (die auch in Österreich gelten dürfte): Laserklasse 3B, 5mW bis 500 mW
    ***
    Das direkte Blicken in den Strahl ist gefährlich. Ein Strahlbündel kann sicher über einen diffusen Reflektor betrachtet werden, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig gelten:
    - Der minimale Beobachtungsanstand zwischen Schirm und Hornhaut des Auges ist 13 cm.
    - Die maximale Beobachtungsdauer ist 10 s.
    - Es treten keine gerichteten Strahlanteile auf, die ins Auge treten können.
    - Ein Strahlenbündel kann nur dann über einen Diffuser betrachtet werden, wenn keine gerichteten Strahlanteile auftreten.
    Eine Gefährdung der Haut durch die zugängliche Laserstrahlung besteht bei Lasereinrichtungen der Klasse 3B, wenn die Werte der maximal zulässigen Bestrahlung (MZB) überschritten werden.


    *****


    Meine Anmerkung: Die reden hierbei von konstruktiven Schutzmaßnahmen, die verhindern, dass Strahlen direkt ins Auge gelangen können, z.B. Schublade CD-Brenner auf = Laser aus und keine auf Verhalten basierende Maßnahmen...[;)]


    Gruß
    Noch Fragen?