Skybeamer jetzt auch in meiner Gegend!!

  • Hallo Skybeamergeplagte,


    Ich glaub's ja wohl nicht! Gerade heute, da es nach 3 Wochen Wolken wieder aufklarte wollte ich raus und etwas spechteln. Was sehe ich da einen Skybeamer!! Ich habe schon letzte Woche aus dieser Richtung einen gesehen, wahrscheinlich steht der da schon eine Weile.


    Kurz das Internet angeschmissen - ne neue Disco im Gewerbegebiet an der A4 und das noch auf einem Berg - ich glaube das Teil sieht man im Umkreis von 500km noch!!


    Ich bin da aber ganz unbedarft und rief bei der zuständigen Polizeidienststelle für diesen Bereich an, da ja beim Ordnungsamt erst wieder am Montag jemand zu erreichen ist. Vor dem Anruf wusste ich schon, dass die mich an's Ordnungsamt verweisen, aber man kann es ja mal versuchen.[:)][;)] Und so war es dann auch......


    Dann habe ich im Netz den Betreiber herausgefunden und ihn sofort angerufen. Er war sehr nett, aber auch etwas überwältigt mit der Frage nach einer Genehmigung des Skybeamers. Das Teil soll aber jetzt jeden Samstag und auch zu anderen Veranstaltungen leuchten![:(!]Er versicherte, dass er alle Abnahmen vor Inbetriebnahme durchlaufen hatte, aber ob er eine Genehmigung für den Skybeamer habe konnte er mir nicht sagen!![}:)]
    Im Gespräch kam dann heraus das es kein auf dem Dach installierte Beamer ist, sondern ein Mobiler, der bei jeder Veranstaltung vor die Tür gestellt wird....... Nach diesem Satz war mir klar er hat keine Genehmigung.


    Am Montag hänge ich gleich früh an der Strippe und rufe das Bau-Ordnungsamt an!!!


    Wer kann mir noch Hinweise beim Kontakt mit den Behörden geben, die zum baldigen Erfolg führen und die die Männers im Amt sensibel werden lassen?!


    PS: ich habe mir die Beiträge hier und im Nachbarboard teilweise schon durchgelesen, aber was mus ich als Hauptpunkte vom Gesetzlichen her vortragen.


    <font color="limegreen"><font size="1">Verschoben in's richitge Forum, da alles andere als "Allgemeine & themenfremde Diskussion (Off Topic)"</font id="size1"></font id="limegreen">

  • Hallo Thomas,


    das ist aber der Hammer. Ich kann deine Sorge nachvollziehen. Bei mir stand ja auch über Jahre hinweg einer vor der Nase. Glücklicherweise hat sich das Problem von selbst gelöst, als die betreibende Diskothek schließen musste. Aber ärgerlich ist so eine Sache auf jeden Fall.
    Wo steht denn as Teil? In Mellingen?

    VG Frank

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    Ein Blick in die Tiefen des Weltalls, ist immer ein Blick in die Vergangenheit.

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  • Hallo Frank,


    ne, in Mellingen steht eine Tankstelle (blaues Logo) - Das Teil ist auch besser beleuchtet wie ein Flughafen in der Eingangslobby!!! Leider kann man hier nix machen, stört mich aber nur bei sehr viel Dunst. Ist ist trotzdem ärgerlich.


    Der Skybeamer steht in Schorba im Gewerbegebiet, auch du müsstest ihn sehen, wenn du auf der anderen Seite (nicht Balkon) aus dem Fenster siehst.

  • Hab eben mal aus dem Küchenfenster geschaut und es wandert doch tatsächlich dieses el.... Teil am Himmel herum.
    Was denken die sich bloß.


    Schade, dass es hierzulande nicht ein Gesetz zum Schutz des nächtlichen Himmels gibt, wie auf La Palma.

    VG Frank

    _____________________________________________________________________________

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  • So einen überflüssigen Schrott sollte man ganz allgemein verbieten!
    Dann müsste man sich nicht mit speziellen Einzelfällen herumplagen.
    Aber wie?
    Bei uns in der Gemeinde gab es in der Vergangenheit auch einen Skybeamer. Meines Wissens hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass derartige Geräte hier nicht erwünscht sind. Danach waren die Lichter wieder aus. Vielleicht lässt sich ja auf dieser Schiene was erreichen? Allerdings hatten wir den Vorteil, dass der Sohn meines Bekannten im Gemeinderat war und der Bekannte selbst ist auch Hobbyastronom.
    Gruß, Burkhard.

  • Hallo Thomas,


    hier ein Textauszug aus demselben Forum "Skybeamer im Hinterhof":


    Ich bin kein Jurist, somit hoffe ich, daß meine laienhafte Erklärung stimmt, versuche aber kurz zusammenzufassen, was ich bisher in den Foren über Skybeamer gelesen habe:


    Skybeamer sind (genehmigungspflichtige) "Werbeanlagen" und sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, da sie über die Ortsgrenzen hinausreichen.
    Werbung außerhalb der Ortsgrenzen wird in Deutschland nicht genehmigt.


    Wenn Du etwas gegen den Skybeamer unternehmen willst, solltest Du aber schnell reagieren
    (ich glaube beim Ordnungsamt - evtl. auch Bauamt, das Bauamt genehmigt auch Werbeanlagen),
    da sich der Betreiber sonst mit "Gewohnheitsrecht" rausreden kann.


    Ich wünsche Dir viel Erfolg, wenn Du "Gegenmaßnahmen" ergreifst.
    Evtl. kannst Du Dir Hilfe von Naturschutzverbänden oder den Grünen holen.
    Noch eine andere Idee:
    Nimm Dir einen Anwalt, falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, und diese in solchen Fällen zahlt.
    Könnte mir vorstellen, daß die Ämter auf einen Rechtsanwalt schneller reagieren.


    Weis jemand im Forum, ob in solchen Fällen eine Rechtschutzversicherung einspringt????


    Liebe Grüße
    Uli

  • Hi Thomas,
    hast Du schon mal hier nachgefragt: http://www.lichtverschmutzung.de/? vielleicht kann man Dir ja hier helfen. Vielleicht ist es auch hinterher möglich, dass Du mal hinterher eine Lösung veröffentlichst? Hast Du schon den Bürgermeister angesprochen? Hilft manchmal auch sehr gut.


    Viel Erfolg!!


    Karsten

  • Leider war heute die Behörde nur bis 12:00Uhr zu erreichen. Das bekam ich aber auch erst mit, als ich ca. 14:00Uhr dort anrief.


    So schrieb ich eine Mail an das zuständige Hauptamt + Bauordnungsamt (gleich an die Amtsleiter) nach dieser Vorlage.
    Ich bin mal gespannt, was ich als Antwort erhalte.



    (==&gt;)Burkhard
    Wenn das in unsere Gemeinde wäre, würde das wahrscheinlich kein Problem darstellen, unser Bürgermeister ist für unser Hobby sehr offen! Ich hatte mir ihm schon mal wegen der Straßenbeleuchtung angesprochen, aber das ist ein anderes Thema.
    Du hast Recht, es sollte wenigstens ein Vorschrift geben, die die sinnlose Beleuchtung des Himmels verbietet! Ich bin ja schon froh, dass es bei uns keine Hauseigentümer gibt, die ihre Häuser anstrahlen.


    (==&gt;)Uli


    Die Threads die iach alle durchgelesen habe, geben es ale wieder, dass solche Teile nicht genehmigungsfähig sind. Die Disco ist erst seit 14 Tagen im Betrieb und ich bin eigentlich guter Dinge, dass ich da etwas erreichen kann. Wenn meine Unternehmungen diesbezüglich nicht helfen, gehe ich noch weiter.
    Einen RA wollte ich erst einmal nicht einschalten. Falls ich ein RS-Versicherung habe, die das auch übernehmen sollte und die Sache sich festläuft, denke ich darüber nach.


    (==&gt;)Karsten
    Den Bürgermeister erreicht man nur Dienstags, wie ich herausgefunden habe. Das wird dann wohl auch mal eine Anlaufstelle werden, obwohl er persönlich sicher nicht eingreifen kann. Diese Gemeinde gehört zu einer großen Verwaltungsgemeinschaft, die übergeordnet über fast alle Sachen entscheidet. Der Bügermeister kann sich ebenfalls bei solchen Sachen nur an die VG wenden.
    Danke für deinen Link, da werde ich mal reinschauen!

  • So nun mal hier weiter!


    beim heutigem Anruf auf dem Bau- / Ordnungsamt, wusste der nette Mann gleich worum es mir ging. Da ich seit mehr als einer Woche auf Antwort wartete, musste ich ja mal nerven. ;)
    Laut seiner Aussage bekomme ich auf jeden Fall noch Antwort! Vorne weg konnte er mir aber versichern, dass sich dieses Thema eh bald erledigt hat, da die Disco schließen wird - mein Vermutung - es gab schon mehrere Beschwerden der ansässigen Betriebe im Gewerbepark.
    Damit hatte ich jetzt natürlich nicht gerechnet - ich wollte ja nur den Skybeamer loswerden, aber dann hat sich das Problem erledigt - SUPER!!
    Auf die Antwort vom Ordnungsamt warte ich noch. Ich bin gespannt was dort zu meiner Beschwerde drin steht.


    Wie es im Leben so ist, muss nach der guten Nachricht auch ein schlechte Folgen und so war es dann auch. Als ich zu Hause eintraf fiel mir bei unserem schräg-gegenüber-Gartennachbar auf, dass er unbedingt sein Haus anstrahlen muss - er hatte extra neue Lampen an der Aussenfassade dafür anbringen lassen. Diese Seite zeigt fast genau in die Richtung meiner Klappdachhütte!!! Da hatte ich schon wieder einen Meter Hals!!! Der Sinn so einer Beleuchtung erschließt sich mir erst gar nicht - das wird ja immer schlimmer hier! KAnn man da gegen etwas unternehmen??

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Luengel</i>
    KAnn man da gegen etwas unternehmen??<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Sicher. Unterschreib die bekannte Petition und sorge dafür das mindestens nochmal 25.000 Leute unterschreiben.


    Aber ich denke du meinst nur deinen Nachbarn. Da hilft nur reden, argumentieren und überzeugen. Viel Glück.


    CS,


    Maurice

  • Hallo Thomas,
    vielleicht weiss der Nachbar garnicht, was er da mit seinen Lampen anrichtet. Einfach mal drüber reden, ist ja der Nachbar.
    Aber ich meine, wenn das Licht stört, z.B bei Euch in ein Zimmer strahlt, dass es dort in der Bauordnung oder auch im normalen Ordnungsrecht Möglichkeiten der Unterlassung gibt. Man kann halt auch als Hauseigner nicht machen was man will. Aber mit Nachbarn kann man meistens reden. Frag ihn doch mal nach dem Sinn der Beleuchtung, würde mich mal interssieren was der für Gründe hat, ausser seine Stromrechnung zu erhöhen.

  • Hallo Maurice,


    die Petition habe ich schon unterschrieben!


    Erst haben die Nachbarn die Bäume gefällt, sodass man jetzt von der Straße aus freie Sicht auf ihr Haus hat und nun noch Beleuchtung. Ich glaube da muss der Bürgermeister mal was dazu sagen. Den kenne ich ganz gut, denn er wohnt im selben Haus! ;)

  • Hallo Uwe,


    das ist eine Reiche Familie, der ist so alt wie ich und es juckt ihn nicht die Bohne was ich dazu zu sagen habe. Stromrechnung ist dem egal! Zur Vermeidung von Streitigkeiten werde ich einen Brief an das Ordnungsamt schicken. Die Antwort kann dann an den örtlichen Bürgermeister gehen - kümmern müssen die sich sowieso. Ich sehe schon, dass ich mich wieder unbeliebt mache!!
    Aus der Sicht der Straßenverkehrsordnung (§33) ist das aber nicht ganz unkritisch, weil die Lichter wirklich die Autofahrer ablenken!!

  • HI Thomas,
    hast du schon den Bericht in der Interstallrum auf Seite 14 gelesen? Vielleicht bekommst Du da ja noch ein paar Argumentationshilfen. In dem Kasten auf Seite 18 werden u.a. mögliche Quellen genannt:"...verbot wegen Erholungsbedürfniss der Bevölkerung". In dem Fall ging es zwar um Skybeamer, aber vielleicht hilfts ja. Dann kannst Du noch klären, ob es sich um ein reines Wohngebiet handelt oder um einen Gewerbepark etc. In beiden Fällen greifen immer andere Richtlinien.


    CS,
    Karsten

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