O.S.D.V.

  • Hallo valmont82!


    Jeder hat bei ebay das recht Ware zu ersteigern und diese auch wieder zu verkaufen.
    So ist das halt.
    Ich finde das ist ein ganz normaler kaufmännischer Vorgang!
    So wird Angebot und Nachfrage geregelt.
    Die einen kaufen und verkaufen und die anderen kaufen nur.
    Dein Gebot hätte halt höher ausfallen müssen.


    Und falls jetzt fragen kommen.
    NEIN! Ich bin kein Mirarbeiter von O.S.D.V.


    Viele Grüsse
    Frank

  • Leider ist es nicht unlegitim, alles aufzukaufen und mit mehreren 100% Aufschlag wieder zu verbimmeln. Moralisch sicher mehr als bedenklich, besonders, wenn der Käufer bei Ebay nicht mal als Händler gelistet ist, sondern privat. Ich frage mich, wie das buchhalterisch geht? Bei eBay privat was kaufen und in seinem Onlineshop mit ausgewiesender MwSt. (nehme ich jedenfalls stark an) wieder zu verkloppen? Besonders dreist ist es natürlich, auch noch das Originalbild etwas zu verfremden und zu benutzen. (Nuja .. vielleicht hatte er auch eine Genehmigung des Verkäufers.


    Ich weiss jedenfalls, wo ich nie etwas kaufen würde :)


    Beste Grüße


    Frank

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