Geschichten - leider auch solche - von ebay-klaz

  • Bisher bin ich von schlechten Erfahrungen bei ebay-klaz verschont geblieben. Allerdings habe ich dabei eine Regel:


    Vorkasse oder Versand nur bei Preisen unter 100 Euro, darüber nur Abholung und Barzahlung.


    Da ich in Hamburg wohne, lässt sich das gut einhalten. Ausgesprochen positiv waren die Kleinanzeigen, als ich eine Wohnung gesucht, und auch gefunden, habe. Nur 7 Mitbewerber in Hamburg ist schon selten.


    Helmut

  • HHausHH,


    ich habe eigentlich bisher nur gute Erfahrungen mit Ebay-Kleinanzeigen gesammelt.


    Selbstverständlich bestehe ich stets auf Vorüberweisung (PayPal oder Bankkonto) und ich habe so einige echt schöne Dinge auf der Plattform eingekauft, inklusive hervorragender Teleskope.


    Und ich habe selbige Teleskope nicht abgeholt. Ich habe vorher mit den Verkäufern per Telefon die wichtigen Fragen gestellt (Zustand des Teleskops insb. die Optik, Alter und welche Versandart und daß ich nur per PayPal zahle (hohe Beträge), so daß im Zweifelsfall der Käuferschutz greift. Diesen Käuferschutz mußte ich erst einmal in Anspruch nehmen (im Gegensatz zu Ebay), auf Ebay hingegen tummeln sich mittlerweile Verkäufer, die derartig unseriös sind, daß sich einem die Zehennägel krümmen. Erstaunlich, daß hier viele schreiben, daß sie Ebay lieber mögen. Meine Erfahrung mit Ebay, und ich bin schon sehr lange dabei, ist, daß diese Plattform sich leider sehr zum Negativen geändert hat. Als ich damals mich bei Ebay anmeldete, durfte man als Verkäufer unter 100 Bewertungen bzw. Verkäufe noch gar nichts verkaufen über hundert Euro Wert. nach und nach bekam man mit der Zeit und den Bewertungspunkten dann erst die Möglichkeit, Artikel über so und soviel monetärer Summen pro Monat zu verkaufen. Heute kann man sich anscheinend dort anmelden und sofort, ohne einen Bewertungspunkt, teure Sachen anbieten. Das lockt selbstversätnlich dann auch die dubiosen Individuen an, leider.


    Bei Ebay-Kleinanzeigen mag das nicht unerheblicher sein aber wenn man einige Grundregeln aufstellt und beachtet (wer ist auf der anderen Seite am Telefon, gepflegtes Deutsch, Bewertungen etc.), dann greift man eigentlich nicht in die Gülle.


    Gruß,


    Samuel

    Paranoia ist ein Zustand, welcher der Realität noch am nächsten ist.


    Aus -Four past midnight- von Stephen King

  • Ebäh-Kleinanzeigen sind keine verbindlichen Verkaufsangebote, sondern nur "Anzeigen". Im Grunde macht der Kaufwillige das erste Angebot, der Verkäufer muss dann einschlagen oder ablehnen bzw. ein Gegenangebot machen. Tut er gar nichts, kommt auch kein Kaufvertrag zustande.


    Erst, wenn ein Kaufvertrag per Einigung (typisch per Angebot und Annahme) zustande gekommen ist, entstehen die Erfüllungspflichten: Sprich, der eine zahlt, der andere übergibt/liefert.


    Das gilt übrigens in jedem Laden auch: Maßgeblich ist da der Preis, der vom Ladenverkäufer an der Kasse verlangt wird. In einem Supermarkt macht der Kunde dem Laden an der Kasse durch das Hinstellen der Ware aufs Kassenfließband das Angebot, diese zum ausgezeichneten Preis kaufen zu wollen, der Kassierer nimmt das Angebot dann an. Tippt er einen anderen Preis in die Kasse, als der Kunde am Warenregal sah, ist das ein Gegenangebot. Der Kunde kann dann sagen: Nö, das ist mir zu teuer und die Ware wird beisseite gestellt und eben nicht abgerechnetet.


    Juristen nennen das "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots).


    Ein anderes Thema ist, ob man höflich/respektvoll bleibt oder eine gewisse Professionalität im Umgang zeigt. Manche bleiben ja unverbindlich bis zum Abwinken. Da bleibt einem nur "Abwinken" oder schriftlich mit Unterschriften das Ganze fixieren. Handschlag würde ich da - mangels Beweiskraft - nicht akzeptieren, solange ich die Ware nicht direkt in meinen Besitz nehmen kann.

    Worauf es ankommt: Man fixiert im Vertrag die Ware per Beschreibung und bei Barzahlung, dass die Zahlung bei Übergabe erfolgt ist. Der Warenempfänger quittiert hier dem Verkäufer, dass er die Ware wie beschrieben bekommen hat und der Verkäufer quittiert, dass er dafür das vereinbarte Geld bekommen hat. Viele kommen da durcheinander, wer wem was mit Unterschrift bestätigt.

    Zu guter Letzt:

    Ein Verkäufer kann einem nicht per Verkauf und Übergabe das Eigentum an einer gestohlenen Ware verschaffen. Verkauft jemand dagegen etwas, das er selbst gemietet, geliehen oder anderweitig "offiziell" in Besitz genommen hat, ohne tatsächlich Eigentümer zu sein, gilt der Vertrag. Der Verkäufer hat dann das Problem, es dem Eigentümer zu ersetzen bzw. der Eigentümer muss dann schaun, wie er vom Verkäufer Ersatz kriegt. Hier gilt für den unbedarften (gutgläubigen) Käufer die Eigentümervermutung, dass der Verkäufer als Besitzer auch Eigentümer war.
    Ein Sonderfall bei beweglichen Sachen sind Autos, da dort der Kfz-Brief der Nachweis fürs Eigentum ist. Wer da ohne Brief kauft, kann nicht behaupten, er sei gutgläubig gewesen; vielmehr hat er seine Sorgfaltspflichten dann vernachlässigt. Aktuell gibt es den Trend, dass Betrüger Wohnmobile mieten, damit ins Ausland fahren und die dort verhökern. Denn im Ausland weiß man nicht, dass man in D einen Fahrzeugbrief dazu braucht. Aber beim Verkauf gilt dann ausl. Recht und der Vermieter ist dann der Dumme. Die Karre ist ja nicht gestohlen worden.

  • Sehr schön geschrieben, Kalle.

    So hatte ich es in Erinnerung, habs aber nicht mehr besser zusammenbekommen.


    Man bekommt wohl selbst eine Sofortkauf-Auktion mit einem offensichtlich viel zu niedrigen Preis in den meisten Fällen rechtlich nicht durchgesetzt, wenn es eindeutig ist dass der Verkäufer einen Fehler gemacht hat.


    Gruß Gerrit

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