Patentschutz für Dunkeladaptionsbrille

  • Hallo,
    ich habe mir lange überlegt, ob ich hier was schreiben soll. Ich tue es jetzt, um Leute vor eventuellen Schaden zu bewahren, weil man einige Dinge hier so nicht stehen lassen kann.
    Das folgende ist meine Meinung und stellt keinerlei Rechtsberatung dar.


    Zu Heljerer:
    1.) Wenn ich das richtig sehe, ist das Patent bisher nur angemeldet, aber nicht erteilt.
    Tassilo: Das ist irrelevant, der Schutz gilt ab Anmeldung.


    2.) Die Brille wird seit Jahr und Tag unter dem Titel "Laserschutzbrille" verkauft. Neu ist daran gar nichts, weder Design noch Funktion.
    Tassilo: Man kann auch bekanntes patentieren lassen, wenn es für einen neuen Zweck eingesetzt wird.


    3.) Das Patent ist ohnehin anfechtbar, da die Patentansprüche nicht neu sind, sondern bereits bei Dunkeladaptionsbrillen seit 1916 verwendet werden.
    Tassilo: Jedes Patent ist jederzeit anfechtbar. Über das Ergebniss entscheidet das Amt oder Gericht, nicht Du.


    Zu Stefan:
    Du verwechselst die reinen Patentgebühren mit den Gesamtkosten. Die Gebühren sind relativ niedrig, der Anwalt ist teuer. Unterhaltsam wird ein Patentrechtsstreit sicher - für den Gewinner, weil der Verlierer alle Kosten tragen muss.


    Zu Nils:
    Umlabeln hilft gar nix. Es geht um die technische Umsetzung.


    Clear skies
    Tassilo

  • Hallo zusammen,
    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Nils_Eggert</i>
    dem würde ich gar nicht so viel Aufmerksamkeit schenken, da es genau wie du schon sagst einfach nur laut trommeln ist, damit niemand auf die gleiche Idee kommt. Sobald man die Formulierung ändert und bspw. ein Gebrauchtmusterschutz, welcher viel günstiger zu haben ist, anmeldet, hat es sich mit "Verfolgen". Da reicht schon eine leichte Umformulierung zu "hellrote Gläser" und "verhindert Störung der Dunkeladaption" und schon geht's mit den Chinadingern per Dropshipping an den Start[:D]<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Wenn man in den Link aus dem ersten Beitrag reinschaut, sieht man, dass es sich hier in der Tat um eine Gebrauchsmusteranmeldung handelt, nicht um ein Patent. Bitte für die weitere Diskussion beachten... :)


    Gruß, Holger

    :milky_way: 10" f/5 Newton-Bino :comet: 120mm f/5 Achromaten-Bino :hammer_and_wrench: 8" f/8 Jones-Schiefspiegler-Bino

  • Der Patentschutz gilt rückwirkend ab Anmeldung, aber kann erst nach Patenterteilung durchgesetzt werden. Wird das Patent, z.B. mangels erfinderische Höhe, nicht erteilt, ist der Schutz nichtig.


    Je fragwürdiger der Patentantrag in materieller Hinsicht (Erfindungshöhe) ist, desto weniger ist meist der Patentanmelder daran interessiert, dass das Patentamt die Anmeldung bearbeitet (und endgültig nicht erteilt). Das heißt, er meldet es an, stellt aber weder Recherche- noch Prüfungsantrag. Die Anmeldung ruht dann max. 7 Jahre, bevor sie erlischt.


    Es ist die Unsicherheit, die Konkurrenten möglicherweise abschreckt, dass sie nachträglich Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn das Patent wider Erwarten doch erteilt wird. Das Teuerste sind schließlich die Gerichts-/Anwaltskosten. Faktisch eine Art Drohkulisse.



    PS: Nach meiner Recherche handelt es sich um eine Gebrauchsmusterschrift und nicht um ein Patent. Siehe: https://depatisnet.dpma.de/Dep…E202017004579U1&xxxfull=1

  • Hallo Tassilo!


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Omegon_Tassilo</i>
    <br />
    3.) Jedes Patent ist jederzeit anfechtbar. Über das Ergebniss entscheidet das Amt oder Gericht, nicht Du.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich habe mich bewusst vorsichtig ausgedrückt, um niemanden zu sehr auf den Schlips zu treten. Darunter hat offensichtlich die Klarheit gelitten. Daher vielleicht nochmal etwas klarer:


    Dunkeladaptionsbrillen sind olle Kamellen und werden seit vielen Jahren im Astrohandel verkauft - zumindest in USA. Das ist hinlänglich bekannt. Ich unterstelle, dass hier aus strategischen Gründen ein Scheinpatent angemeldet wurde - nur zu dem Zweck, um <b>Drohgebärden</b> aufzubauen.


    So etwas ist mir unsympathisch und für mich Grund genug, um generell einen Bogen um den Anbieter zu machen.


    Gruß
    Wolfgang

  • Wolfgang,
    keine Patentanmeldung, sondern ein Gebrauchsmusterschutz. Da werden die sachlichen Voraussetzungen vom Patentamt nicht geprüft. Das geschieht erst in sogenannten Verletzungsverfahren vor Zivilgerichten bzw. einem Löschsverfahren vor dem Bundespatentgericht.
    Die sachlichen Voraussetzungen sind ähnlich dem eines Patents, sprich da muss eine "Neuheit" vorliegen.


    Das Problem ist aber ähnlich, dem von Dir beschriebenen. Händler haben keine Lust da Prozesse führen zu müssen. Vermutlich gilt das auch für den Rechteinhaber selbst. Der kann auch nur verlieren. Das Problem der "anderen" ... selbst wenn sie gegen den Rechteinhaber gewinnen, nützt es nichts, wenn der dann pleite geht.

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