Astronomie.de- neuer Betreiber

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Vielleicht gelingt es den Technikern bei Astronomie.de noch, für "alte" Links eine spezielle Weiterleitungsadresse einzurichten.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Hallo Kalle, der dortige Administrator antwortet auf meine Nachfrage zu diesem Thema "alte Verlinkungen":


    "Aufgrund der Migration ist das leider nicht möglich. Aufgrund der Anzahl von Themen ist das Umleiten von alten Adressen nicht realisierbar.


    Wir würden Dich bitten, Deine Beiträge neu zu verlinken."


    Ich hab inzwischen meine alten Beiträge dort per "Suche" gefunden und neu verlinkt, siehe


    hier klicken

  • Hallo Stefan,


    erstmal danke für den Artikel. Allerdings widerspricht der Artikel nicht dem, was ich zur Normenhierarchie angemerkt habe, sondern stützt meine Einschätzung. D.h. es muss ein Verstoß vorliegen, also eine Rechtsverletzung vorausgegangen sein.


    Da steht z.B.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Am transparentesten und klarsten definiert ist das „virtuelle Hausrecht“ dann, wenn es der Portalbetreiber *in den Nutzungsbedingungen (AGB) * seines Portals in rechtlich zulässiger Weise regelt.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Regelungen, die gesetzliche Vorgaben ignorieren, und das gilt natürlich besonders für übergeordnete Gesetze, sind nicht rechtlich zulässig, auch wenn es einer in die AGB schreibt.


    Der Artikel diskutiert nicht die Meinungsfreiheit in Foren als Grundrecht. Er verweist allerdings - wie Jörg - auf die sehr unterschiedliche Rechtssprechung. Das Fazit warnt aber trotzdem ausdrücklich vor Willkür und dessen rechtliche Gültigkeit:


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Zwar gibt es vereinzelte Rechtsprechung, nach der es den Portalbetreibern vollkommen freigestellt ist, welchen Nutzern sie die Nutzung ihres Portals gestatten wollen; sie könnten daher auch einzelne Nutzungsverhältnisse ohne Angabe von Gründen kündigen. Doch ist fraglich, ob diese Rechtsprechung tatsächlich haltbar ist. Denn wer sein Portal grundsätzlich und potentiell für alle Internetnutzer öffnet (und von vorneherein nicht etwa nur für Familie und Freunde), muss wohl auf Diskriminierungen und Willkür verzichten und daher allen redlichen Nutzern die Nutzung gestatten.<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Grundsätzlich ist es doch so, dass es in einer angeblichen "Community" es für Alle (Mods, Admins, User) zum guten Ton gehören sollte, sich auch "gemeinschaftlich" zu verhalten.


    Meinungen von redlichen Usern, die z.B. gelöscht werden, nur weil den Betreiber diese Meinung speziell ärgert, fallen gerade nicht unter das Hausrecht.


    Aus der Veröffentlichung von Meinungen ergibt sich die Pflicht, diese zu schützen. So habe ich ja Anfangs argumentiert. Und da bin ich jetzt wieder gelandet.


    VG, Micha


    [:)]

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Jan_S</i>
    <br />Hallo,


    derzeit kann ich das Forum dort nur mit dem Smartphone erreichen, beim PC erscheint immer die Meldung das Wartungsarbeiten statt finden.


    Wenn man in der Mitteilung zum neuen Forum auf der ersten Seite nach etlichen Antworten beim Seitenende ankommt, findet sich dort die Seitenanzahl und "Weiter" und man kommt zur nächsten Seite zumindest in der mobilen Ansicht.


    Gruß
    Jan
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Danke, aber ich finde keinen "Weiterbutton" [?]

  • Micha,
    betrachte es mal so:
    Ein User, der einen Beitrag schreibt, bietet (dem moderierten) Forum an, dass er seinen Beitrag publiziert. Der Forenbetreiber kann dieses Angebot annehmen oder auch nicht. Fertig.
    Der Forenbetreiber ist in keinem Fall GEZWUNGEN, einen Userbeitrag zu publizieren. Er kann, muss aber nicht. Notfalls kann er das ganze Forum vom Netz nehmen.
    In analoger Anwendung des Presserechts käme vielleicht der Fall einer Richtigstellung in Betracht. Und selbst da habe ich Zweifel, ob sich Presserecht analog anwenden lässt. Foren unterliegen dem gerade nicht. Letztlich besteht gesetzlich nur die Pflicht, fehlerhafte und rechtswidrige Beiträge vom Netz zu nehmen. Und das in der Regel nur, wenn man es erkennt und/oder darauf hingewiesen wird.


    Zum Thema Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung besteht ebenfalls ein Unterschied. Dem fallen viele User auf Bewertungsportalen zum "Opfer". Wer in einem Hotelportal schreibt: "Mieses Zimmer, nicht geputzt mit Kakerlaken" inkl. Bild, der stellt eine Tatsachenbehauptung auf und wird regelmäßig gelöscht. Wer schreibt: "Das Zimmer entsprach nicht meinen Erwartungen in Bezug auf Hygiene", der gibt eine Meinungsäußerung von sich.
    Viele Laien denken, mit dem Bild sei das "objektiver", aber juristisch kann er damit noch lange keinen Beweis für seine Tatsachenbehauptung "Kakerlaken auf dem Zimmer + nicht geputzt" führen. Er könnte ja den Zustand selbst erst herbei geführt haben.

  • Hallo Kalle,


    Ich versteh euch ja alle, aber irgendwie...


    ich widerspreche dir ja ungern, aber ein moderiertes Forum auf den einzelnen Beitrag bezogen ist a.de doch nicht, oder? Genauso wenig wie der Astrotreff. Denn die Beiträge werden (so mein ich mich zu erinnern, ist ja schon 15 Jahre her) bei a.de auch ohne Moderation veröffentlicht und im Anschluss nur die Diskussion moderiert. Wenn in der Diskussion nichts aus rechtlicher zur Sicht zu bestanden ist, besteht nach wie vor die Pflicht der Betreiber, die Meinung zu schützen. Natürlich kann der Betreiber dann die ganze Diskussion löschen, aber einzelne Beiträge daraus eben nicht.


    Viele Astrofreunde haben viel Zeit investiert in sehr viele tolle Fachbeiträge. Diese unterliegen auch erstmal dem Urheberrecht. Natürlich ist das auch eine strittige Diskussion, denn wenn einer das Forum verlässt, hat er nicht das Recht, auf Löschung seiner Beiträge zu bestehen, denn es würde die Diskussion unleserlich machen. Darum sind Editierzeiten begrenzt. Wenns Zoff gibt und einer will ganz raus aus dem Forum, wird oft nur der Autor entfernt. Synonym kann man auch ein veröffentlichten wissenschaftlichen Artikel nicht zurückzuziehen, wenn einer mal den Verlag nicht mehr mag, in dem er mal veröffentlicht hat.


    Allerdings ist es was anderes, wenn der Verlag ohne Zustimmung des Autors einzelne Texte aus einem Buch entfernt und der Text dann zensiert weiter veröffentlicht wird. Dann ist es schon ein Verstoß gegen die Rechte des Autors.


    Mir geht es wirklich nur darum festzustellen, dass ein veröffentlichter Beitrag, der den gesetzlichen Normen entspricht, nicht gelöscht werden darf, es sei denn der ganze Kontext (also die ganze Diskussion) verschwindet.


    Zur Erinnerung Art. 5 GG:


    Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. (...) Eine Zensur findet nicht statt.


    ich will es hier auch nicht mit dem Thema übertreiben oder jemand damit verärgern, denn normal gibt es solche Konflikte ja kaum. Außer bei ... [:o)]
    Dann wünsch ich denen mal, das die jetzt sauber bleiben und ohne die alten Moderationsmethoden auskommen.


    VG, Micha

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