Moin,
selektiv im Bild zu schärfen, abzudunkeln, Kontraste zu ändern ... bleibt selektiv. Es ist ja nicht verboten, aber es unterschiedet sich von gestalterischen Maßnahmen, die das ganze Bild gleichermaßen betreffen. Angesichts der vielen Möglichkeiten ist der Übergang allerdings inzwischen zwischen EBV-Schritten, die das ganze Bild betreffen, und selektiven Schritten fließend. Denn man kann über Filter ja eine Maske aus dem ganzen Bild generieren und diese anschließend als Selektion anwenden. Da müsste man noch nicht mal händisch die Maske 'malen'.
Ich halte diese Diskussion aber insgesamt nicht für zielführend. Erlaubt ist, was dem Ziel des Bildautors hilft. Und das besteht bei Amateuraufnahmen oftmals im späteren 'Anblick'. Fair ist es, transparent kurz mitzuteilen, welche Schritte man durchgeführt hat bzw. dass man mittels EBV bestimmte Bildbereiche 'aufgehübscht' hat. Mehr wird doch nicht verlangt.
Nehmt mal den umgekehrten Weg, was wäre, wenn alle hier nur Rohbilder zeigen würden. Selbst die sind idR. von der Hardware schon manipuliert, sei es durch automatischen Darkabzug, Binning, Rauschunterdrückung, Auslesesoftware etc. Es heißt ja auch "Bild" von Abbild und nicht "Original", denn dazu müsste man hinfliegen. [;)]
Gruß