Hallo Robert,
wie hätte ich das denn Deiner Meinung nach verhindern sollen? Ich kann ihn ja schlecht bei Ebay deswegen anzeigen. Ganz unabhängig vom Einzelfall muss doch der Käufer zumindest das Recht haben, einen Verkäufer neutral zu bewerten, wenn er denn (ob begründet oder nicht) unzufrieden ist.
Klar, das mich die ganze Geschichte gestört hat. Letzlich war es meine (glücklicherweise) erste und einzige negativer Erfahrung bei Ebay im Laufe von 8 Jahren. Ich hab seinen Bewertungskommentar richtig gestellt und damit war's für mich erledigt.
Gruß Paddy