Sternwarte Baugenehmigung

  • Hallo,


    ich möchte mir demnächste eine Sternwarte bauen. Ich wohne am Berliner Stadtrand und möchte die Sternwarte (GFK Kuppel mit Unterbau) auf meine Fertig-Doppelgarage (Beton) setzen. Die Doppelgarage ist eine Grenzbebauung. Mir ist im Moment unklar ob ich das Genehmigungsfrei machen kann, oder ob ih hierfür eine Baugenehmigung benötige. Von der Statik her ist das eigentlich kein Problem, die GFK Sternwarte wiegt ja nicht viel. Hat hier jemad Erfahrungen bzw. kann mir hier Tips geben?


    Viele Grüße
    Daniel

  • hi!
    das kann dir nur dein lokales bauamt sagen. ich habs einfach bei mir aufs grundstück gestellt (aber da fragt im entlegenen teil von niederösterreich keiner besonders nach, zumal es allein steht und als gartenhütterel durchgeht). was vielleicht auch in berlin hilfreich sein könnte: in ö darf man marterln (katholische götzenanbetungsstellen), transformatorhäusln (gibts allerdings kaum mehr), wetterstationen und sternwarten ziemlich überallhinbauen ... muss kein bauland sein.


    lg
    wolfi

  • Hallo Daniel, hallo Marianne!


    Bis zu 5 Kubikmeter umbauter Raum kann irgendwie nicht sein. Die ganzen Gartenbuden mit den Abmessungen von 2m x 2m und einer Höhe von 2m sind frei von einer Baugenehmigung, so wie mir bekannt ist auch in ganz Deutschland. Ich meine jetzt den klassischen Geräteschuppen für 299 - 499 EUR. Und 2x2x2 sind schon mal locker 8 Kubikmeter. Ich glaube, die Grenze liegt zumindest in Niedersachsen bei Überschreiten von 15 Kubikmeter. Deswegen kann sich die Nachfrage beim örtlichen Bauamt durchaus lohnen!


    Gruß und cs,


    René

  • Hallo Daniel,


    in deinem Fall würde ich (ohne mich in der Materie wirklich auszukennen) lieber direkt beim zuständigen Amt nachfragen, ob du die Genehmigung brauchst. Im schlimmsten Falle geht die Sternwarte auf der schon bestehenden Garage (die vermutlich selber genehmigt werden lassen mußte) als Aufstockung durch. Wiederum anders gelagert wäre der Fall aber wohl, wenn schon vorher für das Garagendach eine offizielle Nutzung, zum Beispiel als Balkon/Terasse, vorgelegen hat.


    Wie groß soll die Kuppel eigentlich werden, die du da oben drauf setzen willst?


    Viele Grüße,
    Caro

  • Hallo Daniel,


    egal wie viel der Aufbau wiegt, wenn Du ein Bauwerk fest mit einem anderen verbinden möchtest, brauchst Du die Baubehörde.


    - beim Garagenhersteller ist anzufragen, ob das Fertigdach den Aufbau tragen kann, ggf. kann der Garagenhersteller eine Bescheinigung beibringen, anderenfalls braucht es eine Prüfstatik,
    - bei der Baubehörde anfragen, ob sie das bei einer Grenzbebauung, für die es meistens Beschränkungen hinsichtlich Nutzung und Höhe gibt, zu genehmigen gewillt ist, gegebenenfalls mit Auflagen oder möglicherweise auch mit einer Ausnahme,
    - Bauvoranfrage stellen.


    Deine Doppelgarage wurde vmtl. mit einer vereinfachten Baugenehmigung erstellt, da sie als Serienteil eine Art ABE besitzt und demnach keine Einzelprüfung erforderlich war, das ist zumindestens bei meiner eigenen Stahlbetonfertiggarage in NRW, Kreis Olpe, so gelaufen - der Kuppelaufbau wird dem Volumen nach dem tragenden Gebäude hinzugerechnet, ebenso die Scheitelhöhe. Das geht bei dem dann zu erwartenden Gesamtbaukörper auf keinen Fall ohne vorherige Abstimmung mit der unteren Baubehörde! Rechtzeitig nachfragen nützt ...


    Jörg

  • Hi Daniel,


    ich würde dir auch raten, beim Bauamt nachzufragen.


    Ich habe mir eine große Dachterrasse einbauen lassen um darauf eine Säule mit abfahrbarem Schutzhaus (typ bayr. KloHäusl) zu bauen.
    Dazu (für die Terrasse) brauchte ich eine Baugenehmigung (incl. der schriftlichen Genehmigung eines Nachbarn, dem ich theoretisch von oben auf seine Terrasse hätte gucken können....) im vereinfachten Verfahren (grüner Punkt auf Baustellenschild). Man kann das Ganze von der Strasse aus nicht sehen, da die Dach-Terrase gartenseitig liegt. Ansonsten (so das BauAmt) hätte ich da wohl einer strengen Prüfung unterzogen werden müssen..... Änderung des Charakters der Bebauung usw.


    Man sagte mir noch, dass ich bei der rückseitigen Dachterrasse nicht schreiben müsse, dass ich da eine Sternwarte machen wolle. Habe ich aber trotzdem gemacht. Man weiss in einer Reihenhaussiedlung nie, wie der eine oder andere nachbar reagiert - mancher denkt halt, dass man ihm oder ihr ins Schlafzimmer schauen will.....und daher steht es im genehmigten Bauplan drin. Da sind spätere Einsprüche oder so von Nachbarn sinnlos.....


    Also mein Tip: frag nach, (auch wegen der Statik und bei Garagen auch wegen des Brandschutzes....) lass es dir schriftlich geben (hast du mit der Baugenehmigung dann sowieso) und dann viel Erfolg!


    Letztlich ist das alles eine lokale Angelegenheit. Ich kenne jemanden, der hat seine Kuppel auf dem Dach (aufgebaut auf der Basis eines Gaubenfensters) als "Rundgaube" im Bauantrag bezeichnet, weil es sonst nix passendes in den Vorschriften gab. ==> danach problemlos.


    Meist sind die Leute auf dem Bauamt nett und hilfsbereit, jedenfalls wenn man vorher und nicht erst nach Schaffung vollendeter Tatsachen da aufkreuzt....


    Gruß
    Heinrich

  • Hallo Daniel,


    bei Grenzbebauung unbedingt mit dem Nachbarn (falls es da einen gibt) darüber sprechen und ihn frühzeitig über die Erweiterung informieren. Auch wenn rechtlich ggf. alles zulässig ist.


    CS
    Chris

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: daniel</i>
    <br />Hallo,


    Die Doppelgarage ist eine Grenzbebauung.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">



    Ich glaube das ist der knackpunkt, warum du dir Ärger einhandeln und auch keine genehmigung bekommen wirst.



    Eine Garage darf man auf eine Grenze setzen, ein anderes Gebäude nicht, hier sind Grenzabstände einzuhalten.


    Setzt du jetzt auf deine Garage eine Kuppel, ist sie keine Garage mehr, sondern eine Sternwarte mit Parkmöglichkeit, und somit vermutlich nicht mehr auf einer Grenze baubar.


    Das ganze nennt man Nutzungsänderung. UNd soweit ich weiß, ist das in allen Bundesländern gleich.



    Gruß Jogi

  • Hi zusammen,


    bei Grenzbebauung muss der Nachbar wohl auf jeden Fall zustimmen. Ist im Bebauungsplan an der Stelle eine Garage vorgesehen benötigt man für diese keine gesonderte Genehmigung.


    Aber eine Erweiterung der Garage über die vorgesehene Größe hinaus schon- und das oben drauf bauen dürfte damit auf jeden Fall genehmigungspflichtig sein.


    Gartenhaus oder Sternwarte in der genehmigungsfreien Größe ist das auch nicht, da eine Verbindung mit einem anderen Bauwerk geschaffen würde.


    Also mit Nachbarn reden und wenn dix dagegen haben zum Bauamt gehen.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo,


    danke für eure Antworten, hat mir sehr geholfen. Also werde ich mal zu unserem Bauamt gehen und mich erkundigen. Und die Nachbarn hätte ich vorher sowiso gefragt.


    Viele Grüße
    Daniel

  • Hi Daniel, ich hatte 1999 das gleiche Problem mit der Genehmigung meiner 3 x 3 Meter Holzhütte mit abfahrbarem Dach. Ich wohne im sogenannten Dorfaussenbereich auf meinem Resthof. Im Gesetz steht drin, dass Sternwarten "privilegierte Bauwerke" sind und damit vom Bauamt genehmgungsfahig sind! Sternwarten sind rechlich gesehen genau das gleiche wie Hochsitze und dergleichen. Das Bauamt bei uns (Ammerland) ist sehr hart was Genehmigungen angeht... Aber die haben dann damit kein Problem. Du musst allerdings drauf achten, dass Du die Grundstücksgrenzen beachtest, ich glaube, dass es mindestens 3 Meter Abstand sein müssen zum Nachbargrundstück. Die haben mir noch vorgeschrieben, dass ich das Dach und die Hütte dunkel anstreichen muss... Danach wurde die Hütte genehmeigt. Ich habe das Bauvorhaben auch als Sternwarte angemeldet. Frage mal in Deinem Bekanntenkreis ob es da einen Architekten gibt, der dir beim Bauplan helfen kann. Ich gucke mal, welches Gesetz und welcher Paragraf es war. Cs und viel Erfolg! Frank

  • hallo daniel und die anderen
    ich wohne in niedersachsen ( schortens ), ich war neulich beim bauamt und habe mal nachgefragt, weil ich mir eine rolldachhütte bauen will. die guckten mich an wie ........?? was ist das denn?? hatte die mappe von anton stauss und einen lageplan mit. der netten frau vom amt habe ich erst mal aufgeklärt was das ist und sie dann auch eingeladen, wenn ich fertig bin :-).
    so nun folgendes : bis zu 40 raummeter sind genemigungsfrei, wenn diese mindestens 1 m von der grenze steht und nicht höher als 2,50 meter ist.wird diese auf die grenze gebaut, so muss der nachbar mit einwilligen und das ganze wird in einen lageplan eingezeichnet. ich weiß nicht, wie das in anderen bundesländern ist.


    gruß& cs udo

  • Hi Udo,


    vielleicht ergänzende Bemerkung- nach den Regeln unserer Bürokraten zählt als umbauter Raum nicht nur die Hütte- die Jungs rechnen auch den Teil der "Pergola" dazu. Also Stützen bzw. Tragkonstruktion außerhalb auf die man das Dach abschiebt. [:0]


    Damit kommt man rasch an oder über die Grenze des zulässig umbauten Raumes. Abhilfe kann hier z.B. sein, wenn man nicht das Dach, sondern die ganze Hütte verschiebt.


    Betrifft zwar nun nicht die Frage von Daniel da er ja eine Kuppel erreichten möchte, aber erwähnen schadet nicht, da dies vielen Leuten nicht bekannt ist.


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Daniel,


    Du solltest auf jeden Fall einen Statiker zu Rate ziehen. Es ist ja nicht nur die Kuppel, welche in das Garagendach Last einbringt, sondern auch noch Equipment und Du selber beim Beobachten, möglicherweise noch eine zweite Person. Da kommen schnell mal 400-500 KN zusammen. Das Ganze dann noch in der Mitte des Garadendachs, dazu noch Schneelast, Windlast, das würde ich mir absichern lassen. Wie kommst Du in die Kuppel; übers Garagendach? Ist dort eine Absturzsicherung?


    Vermutlich wird das Bauwerk genehmigungspflichtig sein, es kommt auf den Bebauungsplan an und die Landesbauordnung Berlin, Zitat aus §9:


    "(1) Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken.


    (2) Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild nicht verunstalten."


    Ich denke mal, hier kann ein missgelaunter Sachbearbeiter schnell einen Strich durch Deine Pläne machen, besser vorher als hinterher!


    Die Kuppel sollte herstellerseitig eine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüfzeugnis vorweisen.


    Wenn Du zum Bauordungsamt gehst, wird man von Dir eine Skizze und vermutlich eine statische Beurteilung verlangen.


    Viele Grüße
    Andreas

  • Ähmm- Andreas, <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">Da kommen schnell mal 400-500 KN zusammen<hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">Steht KN für Kilo Newton? 1 kp = 9,80665 N ==&gt; 400KN = 400.000 N damit ca. 40.800kp oder ungefähr 40 Tonnen.


    Ich wiege so ca. 800N- woher soll der Rest kommen?


    Gruß
    Stefan

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Jogi</i>
    <br />
    Ich glaube das ist der knackpunkt, warum du dir Ärger einhandeln und auch keine genehmigung bekommen wirst.


    Eine Garage darf man auf eine Grenze setzen, ein anderes Gebäude nicht, hier sind Grenzabstände einzuhalten.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das stimmt nicht pauschal. Das hängt wenigstens in einigen wichtigen Bundesländern vom Bebauungsplan und Gebietscharakter ab.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Setzt du jetzt auf deine Garage eine Kuppel, ist sie keine Garage mehr, sondern eine Sternwarte mit Parkmöglichkeit, und somit vermutlich nicht mehr auf einer Grenze baubar.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Wie gesagt kann man das so pauschal nicht sagen und es handelt sich
    dann um eine Garage mit einem astronomischen Gebäude als 1. Stock.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Das ganze nennt man Nutzungsänderung. UNd soweit ich weiß, ist das in allen Bundesländern gleich.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Nutzungsänderung wäre es, wenn er <u>in</u> der Garage eine Sternwarte
    aufbaut.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Astrofritze</i>
    Im Gesetz steht drin, dass Sternwarten "privilegierte Bauwerke" sind und damit vom Bauamt genehmgungsfahig sind! Sternwarten sind rechlich gesehen genau das gleiche wie Hochsitze und dergleichen.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich habe noch kein Bundesland gesehen, wo eine Sternwarte privilegiert ist. Hochsitze sind erlaubnisfrei, Sprengstofflager
    sind z.B. so privilegiert aber Sternwarten habe ich noch nicht
    als für den Aussenbereich privilegiert gesehen. Es wäre günstig,
    wenn sich das überall ändern würde.

  • Hallo Daniel,


    sag mal - welche Astrokuppel willst du verbauen?


    Kannst du mir bitte den Link dazu mailen - interesseiere mich auch dafür!


    Viel Erfolg mit deinem Bauvorhaben und schöne Grüße


    Fritz

  • <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Amateurastronom</i>
    <br /><blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Jogi</i>
    <br />
    Ich glaube das ist der knackpunkt, warum du dir Ärger einhandeln und auch keine genehmigung bekommen wirst.


    Eine Garage darf man auf eine Grenze setzen, ein anderes Gebäude nicht, hier sind Grenzabstände einzuhalten.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das stimmt nicht pauschal. Das hängt wenigstens in einigen wichtigen Bundesländern vom Bebauungsplan und Gebietscharakter ab.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Setzt du jetzt auf deine Garage eine Kuppel, ist sie keine Garage mehr, sondern eine Sternwarte mit Parkmöglichkeit, und somit vermutlich nicht mehr auf einer Grenze baubar.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Wie gesagt kann man das so pauschal nicht sagen und es handelt sich
    dann um eine Garage mit einem astronomischen Gebäude als 1. Stock.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote">
    Das ganze nennt man Nutzungsänderung. UNd soweit ich weiß, ist das in allen Bundesländern gleich.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Nutzungsänderung wäre es, wenn er <u>in</u> der Garage eine Sternwarte
    aufbaut.


    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Astrofritze</i>
    Im Gesetz steht drin, dass Sternwarten "privilegierte Bauwerke" sind und damit vom Bauamt genehmgungsfahig sind! Sternwarten sind rechlich gesehen genau das gleiche wie Hochsitze und dergleichen.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Ich habe noch kein Bundesland gesehen, wo eine Sternwarte privilegiert ist. Hochsitze sind erlaubnisfrei, Sprengstofflager
    sind z.B. so privilegiert aber Sternwarten habe ich noch nicht
    als für den Aussenbereich privilegiert gesehen. Es wäre günstig,
    wenn sich das überall ändern würde.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">



    Hi ich habe das so verstanden, als ob er nur die Kuppel aufs dach setzen will, somit müsste er ein Loch aus der Decke schneiden, und somit wäre die Garage keine Garage mehr.
    Aber ich habe wohl etwas unsauber gelesen. Es ist natürlich so wie ihr es meint, nicht aus der Garage ne Sternwarte bauen sondern auf die Garage ne Sternwarte bauen.

  • hi stefan
    ja das kann sein, darauf habe ich beim bauamt ja auch hingewiesen, das man das dach hin und herschiebt, das hat die gar nicht intressiert. die meinten so lange das nicht immer überdeckt ist ( die ausleger ) macht das nichts. wie gesagt es ist in unserer republick doch leider alles nicht einheitlich. eine hütte zum wegschieben, na ja das wäre ja auch eine lösung.


    gruß und cs udo

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