Hallo Beisammen,
Die Auskunftsstelle beim Zoll hat auf meine Email-Anfrage geantwortet. Ich will hier die Email nicht als Zitat reinstellen, weil ich dafuer nicht das OK des Absenders habe. Aber die Aussage wurde bestaetigt, dass eine SBIG CCD Camera unter der Codeziffer
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Digitale Fotoapparate
Codenummer: 8525 8030 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
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Behandelt wird. Ich habe explizit folgenden Link eines US Haendlers als Referenz angegeben.
http://www.optcorp.com/product…20-324-1009-8208&kw=&st=0
Oben auf der Seite steht so schoen 'Oceanside PHOTO' und dann bei der Camera eben noch 'color CCD Camera', damit die Gedanken beim Sachbearbeiter schon gleich mal in Richtung 'Digitalcamera' wandern.
Erstaunlicherweise schreibt der Sachbearbeiter am Ende der Email noch eine Klausel, dass man sich auf sein Statement nicht rechtlich berufen kann. Was soll denn das? Wenn mir eine deutsche Behoerde eine Auskunft in ihrem eigenen Fachgebiet gibt, erwarte ich eigentlich, dass das Statement auch belastbar ist und nicht so ein weichgespueltes Gelaber. Jede Auskunft, die ich vom Finanzamt fuer meine Steuererklaerung bisher bekommen hatte war rechtlich eindeutig und garantiert. Warum sind die beim Zoll so aengstlich?
Vielleicht hilft das Martin weiter, der ja noch mit 4.7% Zoll belastet wurde. Vielleicht kann er sich die ja wiederholen?
Clear Skies,
Gert