Beiträge von Winfried Berberich im Thema „Urheberrecht“

    Hallo Kalle,


    Dein Zitat: "Die andere Seite ist, dass man auch als Freischaffender via Internet seine Bilder natürlich auch viel zielgenauer an den "Mann" bringen kann, wo man früher erst mal mit dem "Schuhkarton" hinfahren musste. Die Sache hat halt nicht nur Nachteile."


    ...ist schon richtig. Daher habe ich (viel weiter oben irgendwo) ja auch geschrieben, man solle seine Fotos so ins Netz stellen, daß ein Mißbrauch erst garnicht zustande kommen kann. Also nur so groß wie unbedingt nötig. Meine Fotos auf meiner Seite (Bildarchiv-Auszug) kann z.B. niemand professionell verwenden, sprich drucken, da absolut zu klein. Aber trotzdem kann man die Bilder anschauen und weiß nun, was drauf ist und was einem beim Kauf des Originals erwartet. Das wollte ich damit sagen.


    Wenn ich die vielen, von Amateuren geschaffenen Aufnahmen sehe, gerade im Nachbarforum Thema unsere Erde, die z.T. hervorragend sind, dann könnte man ganze Bücher und Bildbände daraus machen. Manche stammen aus diesen Internet-Sammelmappen und besitzen eine Auflösung, von der man durchaus drucken könte. Und davor warne ich.


    CS
    Winfried



    übrigens: aus gegebenem Anlass und durch die Häufigkeit von Urheberrechtsverletzungen haben wir eine eigene Rechtsabteilung, die die schwarzen Schafe sucht, findet und vor den Kadi zieht. Einmal pro Woche beim Einkaufen zu Thalia und Hugendubel, die Neuerscheinungen angeschaut (bei uns Themenbereich Kunst) und wir werden immer fündig! Die Buchdaten weitergereicht und alles geht seinen Weg. - Logisch, daß das nicht der Weg ist, den ein Amateur gehen sollte oder muß. Aber wer täglich damit arbeitet und davon leben muß, dem bleibt kein anderer Weg.

    Hallo Gerd/Jens,


    da hat Gerd etwas nicht ganz verstanden.
    Natürlich gibt es schwarze Schafe überall und es ist nicht unbedingt von Vorteil, wenn ein Amateur auf diese Art versuchen würde, zusätzliches Geld einzutreiben, denn meist fehlt der Bildlieferung die entsprechende Reproduktionserlaubnis von Seitens des Versenders, indem er darauf hinweist. Das ist nämlich vor Gericht von Seitens des Klägers zu beweisen, daß auf den 100% Aufschlag hingewiesen wurde.


    Für meine Seite als Profi ist dieser Hinweis und ggf. das Eintreiben dieser "Strafe" zwingend notwendig. Ich schütze mich dadurch vor Missbrauch meiner Aufnahmen, denn wer einmal zahlen musste, der merkt sich das meist für die Zukunft.


    Es gab (bei uns) aber auch schon Fälle, da wurden ganze Bücher, zu denen wir Aufnahmen lieferten, ins Ausland verkauft - mit allen Rechten! Und das geht schon garnicht, wenn der Erst-Kunde die Aufnahmen zur "einmaligen Verwendung in Projekt X" erworben hatte. Zudem habe ich auch die Verantwortung zu tragen, z.B. gegenüber der Institution, bei der ich selbige Aufnahmen angefertigt habe (Kirche, Museum, Öffentliche Hand, Sammler etc.). Nicht der Verlag wird hier gefragt, wie er denn an die Aufnahmen gekommen ist, nein, man wirft dem Fotografen vor, die Aufnahmen ohne Genehmigung weiterverkauft zu haben! - Und da wäre ich der Dumme dabei.


    CS
    Winfried

    Kalle,


    Frei nach dem Motto: "Der klassische Hochzeitsfotograf hat sich überlebt, es lebe der Hochzeitsfilmemache."


    Richtig, hat er. Heute machen Verwandte die Hochzeitsaufnahmen, meist auch das Video: unscharf, verwackelt, meist aus der Hand, unbrauchbar. - Oft genug schon so gesehen. - Was dabei auf der Strecke bleibt, ist die verwertbare Dokumentation einer Zeitepoche. In 50 Jahren schaut sich kein Mensch mehr die auf CD gebrannten Fotos und Videos an. Warum? - Weil es keine CD`s mehr gibt oder sie nicht mehr lesbar sind.


    Ausgedruckt werden die wenigsten Bilder, der Rest wandert auf die Festplatte - den Schuhkarton der Neuzeit. Nur, der Schukarton überlebt manchmal mehrere Generationen, die Festplatte nicht mal eine!
    Und dadurch gehen Zeitdukumente verloren, unwiederbringbar! Das merkt man heute noch nicht, weil WIR heute leben. In 50 oder 70 Jahren wird man sich erst darüber ärgern, dann gibt es uns aber nicht mehr.


    Aber das ist nun schon off topic.


    Es ging um das Copy right und dessen Umsetzung, gerade gegenüber den Fotoportalen, die gnadenlos Euro Aufnahmen benutzen.
    Natürlich könnte ich auch sagen, ist mir doch wurscht, was ihr mit euren Fotos macht. - Mache ich aber nicht. Ich weise Euch darauf hin und sage, was man dagegen tun kann (und muss).


    Zum Thema 100% Aufschlag bei Nichtnamensnennung:
    Das steht so in den Bedingungen des BVPA, dem nahezu alle Bildagenturen angeschlossen sind, auch wir mit unserer vergleichsweisen kleinen Bildauswahl von rund 750.000 kunstgeschichtlichen Aufnahmen. Die stammen ja alle aus unserem Hause. Eine mittelprächtige Agentur hat so 5-10 Millionen Fotos, aller Bereiche natürlich.
    Und wir alle möchten, daß diese Aufnahmen richtig verwaltet werden und der Autor auch benannt wird. Zefa und Bavaria, die es heute so nicht mehr gibt, taten das.
    In meinen Geschäftsbedingungen steht das eindeutig mit drinnen und ist somit Bestandteil einer Bildlieferung. Wer sich nicht daran hält, der bekommt eben den Anwalt geschickt. - Oft genug geschehen und immer von den Gerichten dementsprechend beurteilt.


    Zu: Heute keine Ausbildung zum Fotografen im Digizeitalter:
    Stimmt. Die Fotografie ist seit einigen Jahren kein Handwerk mehr und jeder darf sich heute Fotograf schimpfen, genauso, wie ich mich auch Grafiker nennen könnte, heute auch ein "ungeschützter" Beruf. Gegen die Innungen und Verbände war ich schon immer und verschmerze das auch, daß ich kein altbackener Handwerker mehr bin. Meine Meisterurkunde, die ich nur erzwungenermaßen machen musste, da ich mich damals selbstständig machte, hängt seit Jahren im Gästeklo, dort, wo sie auch hingehört. Entweder jemand kann fotografieren oder eben nicht. Und der bessere gewinnt, dem stimme ich ja auch zu. Aber es ging nicht darum, sondern um das Urheberrecht, das es gilt, zu verteidigen!


    Liebe Grüße
    Winfried

    Hallo Michael,


    in der IT Branche magst Du Dich auskennen, in der Fotobranche wohl weniger. In unserer Branche haben es Fotografen seit mehr als 20 Jahren mit Fotoamateuren zu tun, die ihnen die Arbeit wegnehmen. Dem Kunden ist das egal, er zahlt halt lieber weniger oder kaum etwas und ob der Amateur sein Honorar versteuert, Sozialabgaben davon abgibt oder Lehrlinge ausbildet, das ist ihm auch egal.


    Schützenswert oder nicht, geistige Leistung?
    Wenn ich mir heute Aufnahmen aus Prospekten anschaue, gleich ob Mode oder Industrie, dann muß ich schon sagen, schützenswert ist da kaum noch etwas. Ausgenommen Prospekte von Großunternehmen oder der Automobilwerbung (in der ich u.a. arbeite).
    Der Qualitätsanspruch in der prof. Fotografie ist dank Digitalkameras rapide zurückgegangen, ein Paradebeispiel hierfür ist die Personenfotografie (Hochzeit, Kommunion, Portrait (ein Bereich, in dem ich selbst nicht arbeite)). Hier sind über 50% der fotografischen Betriebe mittlerweile Konkurs.


    Demnach wird auch kein Nachwuchs mehr ausgebildet, d.h. die Qualität wird weiter sinken (in der Zukunft).


    Ich habe hier Denkanstöße gegeben und keinen Anlaß, wieder mit Haßkampagnen zu kontern und eine unschöne Farbe in diesen Thread zu bringen.


    CS
    Winfried


    ...und Schluß für heute, der Küchenchef ist gefragt...

    Hallo,


    Zur Namensnennung am Bild gab es verschiedene Urteile, die kann ich nicht heraussuchen, da ich von der Internetrecherche wenig Ahnung und zudem auch keine Zeit habe.
    Richtig ist, daß der Urheber eines Werkes dies einfordern kann, worauf ich ja schließlich auch hinaus wollte.


    Es gibt da noch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing im BVPA, der wir angehören. Dort wird jährlich eine Liste mit Preisen herausgegeben, die marktüblich sind und an die wir uns halten. Das beginnt bei der Tageszeitung und endet bei Einblendungen im Fernsehen, dort sind alle Verwertungsmöglichkeiten abgedeckt und einzeln benamt sowie bepreist. Unsere Veröffentlichungsbedingungen richten sich nach den "Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing im BVPA", wo auch die genauen Bedingungen und Nutzungsrechte abgedruckt sind.


    Wenn hier jemand sagt, im sei es wurscht, wer was von ihm und wie veröffentlicht, dann ist das seine Sache. Wäre nur mal gespannt, was er dann sagt, wenn ich ihm "ins Handwerk pfusche" und die gleichen Leistungen, die er erbringt, umsonst anbiete. - Bin ja Amateur in dessen Bereich. - Durch solche Ignoranz schadet man anderen, vielleicht unbewusst, vielleicht auch nur, weil man heute nicht mehr nachdenkt.


    CS
    Winfried

    Hallo,


    zu Benny:
    Genau da ist der Knackpunkt. Bavaria, Zefa u.a. haben vor einigen Jahren noch "normal" abgerechnet. 50% Agentur, 50% Fotograf. Wir haben auf Namensnennung bestanden, wenn nicht geschehen: 100% Aufschlag auf das Honorar und Abmahnung (odt geschehen, brachte uns gutes Geld...).


    Heute gehört das Getty und die verlangen: keine Namensnennung des Fotografen, Rechte der Vermarktung gehen an Getty in allen Bereichen und auch für Nachauflagen u.s.w.
    Knallhart Gräfe & Unzer: Mit der Veröffentlichung gewährt der Fotograf die Nutzung (kostenlos) in allen elektronischen und nichtelektronischen Medien - weltweit!


    Danach haben wir unsere Aufnahmen aus den Agenturen zurückgefordert, was auch geschehen ist und wir vermarkten unsere Aufnahmen nun weltweit selbst. In einer Niesche, versteht sich. Bin ja kein Reporter, der Tagesgeschehen fotografiert.


    Also auch Vorsicht bei Agenturen. Das Kleingedruckte lesen!


    CS
    Winfried

    Ups,


    habe nur Holgers Antwort gesehen, die anderen erst jetzt.


    Mir geht es schlicht und ergreifend darum, zu verhindern, daß Verlage und Agenturen dank flickl oder wie die Portale sonst noch heißen mögen, billig an Aufnahmen zu kommen.
    Stelen hat schon recht, die meisten Fotografen (ich meine hier Profis) müssen sich warm anziehen und ca. 50% sind bereits in den vergangenen 2 jahren durch den Rost gefallen.


    Überleben kann nur der, der sich spezialisiert. Zum Glück gehöre ich dazu. Aber auch Astrofotografen sollten Ihre teuer zustandegekommenen Aufnahmen nicht einfach wegwerfen. Zumindest sollten sie auf die Nennung ihres Namens bestehen. Das ist ihr "gutes Recht", - wörtlich zu nehmen!


    Zu Heinz: wie bereits geschrieben, das Deutsche Urheberrecht, Stand 1996 schreibt vor, daß auch Mitarbeiter einzelner Firmen genannt werden müssen, namentlich! Siehe dazu z.B. die Eingangsseite von Photoshop, da werden alle Entwickler an diesem Programm genannt! Stefanie Schaefer und Thomas Knoll z.B. kenne ich persönlich, auch sie sind benannt.


    Und zur Frage, wie schütze ich mich im Internet:
    Wir haben einige Seiten im Netz, könnt Euch ja mal das Archiv ansehen. Alle Aufnahmen sind im Format ca. 6x9 in 72dpi gehalten - und nicht vergrößerbar. Jeder sieht, was drauf ist und wer Interesse hat, kann nachfragen. Runterladen bringt nichts, die Bilder sind nicht mehr skalierbar (zum Druck). Das ist der einfachste Weg, der Fremdnutzung zu entgehen. Alle Aufnahmen kann man eh nicht ins Netz stellen, bei ca. 15.000 Aufnahmen zum Thema "Tilman Riemenschneider" oder zu unserem kunstgeschichtlichen Archiv mit etwa 750.000 Großbildaufnahmen 9/12 und 13/18 cm würde Benny wohl einen Herzkaspar bekommen....


    Aber man weckt dadurch das Interesse für Nachfragen.


    Ich möchte nur darauf hinweisen, daß Euch die Namensnennung zusteht, von Gesetzes wegen. Mit dem Honorar kann man es halten wie man will, aber untergrabt bitte nicht das Urheberrecht, Ihr habt Anspruch darauf und helft somit auch uns "Profis".


    CS
    Winfried

    Hallo Holger,


    richtig, nur was die "Firma" betrifft, liegst Du falsch. Genau das ist die "Aufweichung" des Urheberrechtsgesetzes durch einige Medien und speziell durch die Werbung. Dort, bei letzeren, wird peinlich genau darauf geachtet, daß die Werbeagentur genannt wird, oft steht die klein sogar im Bild mit drauf oder am Rand. Und peinlichst wird vermieden, daß der Fotograf genannt wird, die beauftragte Firma könnte ja auf den Gedanken kommen, beim Fotografen selbst anzurufen...


    Auch eine Firma unterliegt, wie jede andere juristische Person auch, dem Urheberrecht und ist verpflichtet, dessen Urheberschaft zu benennen. Gilt auch für AG`s. Gleichgültig ob die Aufnahme zugekauft oder von einem beauftragten Angestellten angefertigt worden ist.


    In diesem Falle könnte man ja davon ausgehen, daß ein "Spezialist" beauftragt wurde, die Fotos anzufertigen. Würde bedeuten, ein "Laie" wie wir wäre garnicht in der Lage, mit dem gezeigten Equipment eine solche Aufnahme anzufertigen. Aus der Bildunterschrift zumindest geht nur hervor, daß diese Aufnahme von "orion image" stammt, nicht aber, ob sie mit dem darüberstehenden Equipment angefertigt wurde und schon garnicht, von wem. - Da könnte man nämlich hinterfragen, was unerwünscht ist.


    Damit entspricht diese Werbung den schönen Verpackungen eines 50 Euro-Teleskops mit Hubble Bildern.


    Dazusagen möchte ich allerdings, daß mein Schrieb nicht gegen Orion explizid gepostet ist, das war eben nur mal ein Beispiel, das mir gerade ins Auge fiel.


    CS
    Winfried

    Hallo an alle,


    gerade schlage ich die neue S&W auf und entdecke eine größere Anzeige der Firma "Orion".
    Darin werden neue Produkte vorgestellt und mit hinterlegten Fotos als "Beweis" dargestellt. Netterweise hat diese Firma auch den Urheber der vorgestellten Aufnahmen genannt: Foto: "orion image".


    Nun sind mir aus der Astroszene einige, vielleicht sogar viele, Astrofotografen bekannt. Ein Herr (Dame?) "Orion image" ist mir allerdings bislang unbekannt geblieben.


    Laut Urheberrechtsgesetz ist es zwingend vorgeschrieben, den Autor der Aufnahme/des Gemäldes/der Grafik unzweifelsbar am Bild zu benennen. Hier also nicht geschehen.


    Zeitschriften wie S&W sowie Interstellarium halten sich gewöhnlich daran, wenn auch beim Oculum Verlag in 4-Punkt-Schrift (Ronald, geht`s noch kleiner??). - Das nur als kleiner Seitenhieb, soweit eine Bildunterschrift vorhanden ist, geht der Autor daraus in Großschrift hervor. -


    In der Werbung werden die Autorenschaft des Bildrechteinhabers meist ignoriert, Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel (Baader, TS, ICS) um nur einige zu nennen.


    Eine Zeitung/Zeitschrift lebt von Bildern, die Redaktion also auch von ihren Fotografen. Ergo erwarte ich, gerade von seitens der Werbung, daß auch hier Namen genannt werden, auch wenn es sich um "Testfotografen" des eigenen Beriebs handelt. Hier in der beschriebenen Werbung nicht geschehen.


    Als Mitglied der Vereinigung "Freelense" und deren Förderer möchte ich die Astrofotografen unter Euch bitten, das s.g. copy-right einzufordern, wenn ihr Bilder an Verlage, Institutionen oder ins web verschickt. Ohne die Namensnennung am eigenen Bild untergrabt ihr die gesetzlichen Bestimmungen und schadet einer ganzen Berufsgruppe, die, im Gegensatz zu Euch, von ihren Bildern leben muß!


    Unser Verlag hält sich strikt an die Gesetzesbedingungen und veröffentlicht den Nanen des Bildautors direkt am Bild selbst, gut lesbar und eindeutig. Leider wehren sich viele deutschlandbekannte Verlage mit der Begründung, die Bildautoren seien "am Ende", sprich im Impressum, erwähnt. Dadurch ist keine Zuordnung der Aufnahmen gegeben und ich möchte Euch bitten, darauf nicht einzugehen. Ich nenne hier bewusst keine Namen, da entsprechende Prozesse derzeit gegen einige Verlage laufen. - Es handelt sich hierbei, um das noch zu erwähnen, NICHT um Verlage, die Astronomie publizieren, sondern um große Zeitschriftenverlage.


    Noch ein Tip am Rande: Oft bekomme ich über Freelense u.a. Organisationen Anfragen bezüglich des Datenklaus aus dem Internet. Meine Recherchen ergaben, daß viele Amateurfotografen ihre Bilder im Netz in freien Börsen hinterlegen und diese in nahezu voller Größe wiedergeben. Damit ist dem Datenklau Tür und Tor geöffnet, denn vielfach werden Zeitschriftenbilder nur im Format von ca. 6x9cm gefordert. - Und diese lassen sich aus den Daten des Internets leicht generieren. Wir haben auf unseren Internetseiten die Fotos auf 6x9 cm generiert - nicht vergrößerbar. Dadurch sind die Aufnahmen zwar sichtbar, aber nicht kopier- und verwendungsfähig.


    So ganz bebenbei erwähnt entgehen den Bildautoren damit pro verwendetem Foto z.B. im "Stern" ca. € 250 an Honorar....


    Die einmal zur Verinnerlichung.


    Viele Grüße von
    Winfried