Hallo Wex,
ist jetzt wohl zu spaet, aber in so einem Fall sollte
sicherlich der Wink mit dem Fernabgabegesetz wirken:
http://www.verlag-dr-stephan.de/fernabgabegesetz.htm
Danach hat man zwei Wochen unbegruendetes Rueckgaberecht.
Wenn er das ETX-70 irgendwie mit den Originalokularen
bewirbt ist da moeglicherweise auch ein Vertragsbruch vor.
Bin aber kein Jurist.
Gruesse,
Jens