Beiträge von Meixner im Thema „Sonne kurz ungeschützt durch den sucher gesehen“

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: Niko</i>
    <br />Ist es eigentlich gefährlich die Sonne beim Sonnenaufgang ohne Folie zu beobachten?Hab das schon ein paar mal gemacht weil die Sonne nicht durch den Filter sichtbar war.
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Beim Sonnenaufgang würde ich das nicht machen. Wenn man nicht aufpaßt steht sie auf einmal schon zu hoch .....


    Beim Sonnenuntergang ist das unkritischer, dann ist sie einfach nur weg.


    Aber insgesamt glaube ich, daß es besser ist, einen Sonnenfilter zu verwenden und zu beobachten, wenn sie höher steht, dann sollte auch das seeing besser sein.

    <blockquote id="quote"><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica" id="quote">Zitat:<hr height="1" noshade id="quote"><i>Original erstellt von: proandi</i>
    <br />Das mit dem Laser-Pointer interessiert mich aber schon. Ich habe mir schon oft gedacht, wenn ich Kinder damit spielen sah, ob das nun gefährlich ist oder nicht. Ich dachte mir, wenn's gefährlich ist, wäre es sicher nicht so leicht erhältlich...?
    <hr height="1" noshade id="quote"></blockquote id="quote"></font id="quote">


    Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit schreibt dazu:


    <ul>
    <li><b>Klasse 1:</b>
    Laser der Klasse 1 sind ungefährlich und eigensicher, d.h. auch bei Fehlmanipulationen oder bei Verwendung optischer Hilfsmittel (z.B. Fernglas, Mikroskop etc.).
    </li>
    <li><b>Klasse 2:</b>
    Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Bereich und geben im Dauerstrichbetrieb (länger anhaltender Strahl) höchstens 1 Milliwatt (mW) Leistung ab. Der direkte Blick in den Laserstrahl erzeugt wohl eine starke Blendung, führt aber zu keinem Schaden, auch nicht bei Verwendung optischer Hilfsmittel. Das reflexartige Schliessen der Augenlider darf jedoch nicht unterdrückt werden.
    </li>
    <li><b>Klasse 3A:</b>
    Bei Lasern der Klasse 3A ist der Strahl absichtlich aufgeweitet, meistens kreis- oder strichförmig. Die Abstrahlung beträgt im sichtbaren Bereich maximal 5 mW. Der Strahlungsanteil, der ins Auge gelangen kann, entspricht bei sichtbarer Abstrahlung demjenigen eines Lasers der Klasse 2, bei unsichtbarer Abstrahlung demjenigen eines Lasers der Klasse 1. Benutzt der zufällige Beobachter kein optisches Hilfsmittel, so können seine Augen nicht unzulässig bestrahlt werden.
    </li>
    <li><b>Klasse 3B:</b>
    Laser der Klasse 3B geben im Dauerstrichbetrieb höchstens 0,5 Watt Leistung ab. Der direkte Blick in den Strahl oder in eine spiegelnde Reflexion kann auch schon bei kurzen Einwirkungszeiten zu Augenschäden führen.
    </li>
    <li><b>Klasse 4:</b>
    Alle Laser, die die Bedingungen der Laserklassen 1, 2, 3A, oder 3B nicht erfüllen, werden der Klasse 4 zugeordnet. Für Laser der Klasse 4 gibt es keine obere Grenze. Strahl und Reflexion gefährden in hohem Masse Augen und Haut.
    </li>
    </ul>


    Solange der Laserpointer die Bedingungen für Klasse 2 erfüllt und nicht nur Klasse 2 drauf steht, dann sollte also nichts passieren, wenn man mal versehentlich in den Strahl blickt.


    Übrigens: Klasse 2 und Class II sind zweierlei paar Dinge: Class II ist eine US-Norm, die etwas anders definiert ist.